Background

Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist (800)

Steuern der Solopreneure*innen, Business Owner und Investor*innen

Stand: 06. April 2021 | der Eigen-Verantwortung zu solcher für andere
© 2024 Wirtschaftsprüfer Christoph Balk - keine Gewähr bei kostenloser Nutzung



Von wo wir kommen

Herausgefordert durch eine einfache Frage junger Menschen (Wie ist das mit den Finanzen und den Steuern?), sind auf einer Reise durch die Modellwelt aus Finanzen, Kapital und Steuern_iSd_AO, die das Leben eines Menschen wie in einer Matrix begleiten. [→Material Stichwort: Wissen für alle]

Wir haben geklärt, was das Grundmodell_Finanzen_zum_Leben ist, was ein Asset ist und welche Reserven sinnvoll sind. Wir haben die steuerliche_Positions-Matrix hergeleitet, das mit den Steuern_iSd_AO ( ESt) für die Ausbildungs-Position geklärt, und das Wissen zusammen gestellt, jede*r ab der Volljährigkeit und in der Beruf- Einstieg-Position für die Steuern_iSd_AO braucht.

Wir kommen jetzt zum letzten Teil der Antwort und treten in Vielfalt der Reife-Position ein. 

STEUERN IN DEN REIFE-POSITIONEN: INVESTOR*IN, SOLOPRENEUR*IN und BUSINESS OWNER

Wege aus der Nicht-Selbständigkeit, oder: Die Ziel-Gerade im Grundmodell_Finanzen_zum_Leben

Strategie und Ziel: 

  • Power und Know-how nun nutzen, um 

⇒ Einkommen zu sichern und 

⇒ die Reserven zu füllen 

 

Situation
Reserves-Monitor: angefüllt 
      Power-Monitor: top
Know-how-Monitor: top 
          Time-Monitor: ausreichend 

Position- und Ziel-Darstellung: Ziel klar, Positionen offen

Zur Erinnerung, das Gesamt-Ziel ist: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen.

(→Lebens-Zyklus Glossar, Gesamtziel_im_Grundmodell_Finanzen_zum_Leben

Ziel klar: Vermögensaufbau


Abbildung: Idealisierter Vermögens-Verlauf, wenn Überschüsse aus dem Einkommen über die Lebenhaltungskosten gespart und angelegt werden, Quelle: →Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist 

In der Reife-Position sind wir auf dem Zenit des Lebens. 

Power-Monitor und Know-how Monitor zeigen top Niveaus an und erste Reserven sind da. 

Das Ziel ist nun klar: Vermögens-Aufbau, das heißt 


Zur Erinnerung, welche Reserven es braucht: 

  Notgroschen als kurzfristig verfügbare Reserve 

  Reserve-Top mit mittelfristig verfügbaren Mitteln für größere Vorhaben und 

  Vorsorge-Topf für das Alter  

siehe →Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist


Positionen offen: Wege zum Ziel auf drei Ebenen (Level)


Abbildung
: Bezeichner nach Robert T. Kiyosaki** für Positionen in der Positions-Matrix und mögliche Haupt- Einkünfte im Sinn des EStG, die dazu gehören  

** Quellen-Angaben und Überleitung zu dem Modell des so genannten Cash-flow Quadrant, siehe bitte  →Strategische Positionen einer Unternehmung 

Vgl. auch die Sammlung der →Steuer-Vokabeln 


Offen ist nun die Frage: WIE, auf welche Weise das Ziel erreicht bzw. die Strategie (Kompetenzen nutzen und Reserven bauen) umgesetzt werden kann ? 

Nun, alle möglichen Entscheidungen und Wege dorthin können wir hier nicht behandeln. 

Wir zeigen im nun Folgenden zu den Steuern_iSd_AO ein paar wichtige Aspekte, die man auf diesen Wegen regelmäßig immer wieder braucht. 


Dafür unterscheiden wir in der Reife-Position 3 hier drei Ebenen (Level): 

Position 3 Level 1: Investor*in und Vermieter*in 

    • Der folgenden Unterabschnitt zeit zunächst Aspekte, die man braucht, wenn man sein Geld direkt anlegt und steuerlich Einkünfte als Kapital-Vermögen oder/und aus Vermietung hat.  

Position 3 Level 2: Solopreneur*in 

Position 3 Level 3: Business Owner  

    • Und schließlich zeige ich unten Aspekte für den Wandel (Metamorphose) vom (alles) Selbermachen zu Kompromissen (Verträge).  

Hinweis: In dem Modell von Kiyosaki (vgl. Abbildung) 

  • wird Einkommen definiert in  

    • Level 2 als aktives Einkommen 
      sowie

    • Level 1 und 3 als passives Einkommen  

  • wird für die Finale-Position überwiegend passives Einkommen benötigt 

  • sind in der Regel ein*e 
     
  • müsse jeder Mensch müsse die Positionen von Employee bis Investor*in durchlaufen - um das mit den Steuern zu erklären, weichen wir hier von dieser Reihenfolge ab. 

Was es auf den drei Ebenen (Level) braucht

Pos. 3 Level 1: INVESTOR*IN und VERMIETER*IN

Zeit für Buchführung und Controlling nehmen

Die Ebene des*der Investor*in kennen wir im Ansatz schon aus Thema Vorsorge unter den großen Entscheidungen beim Berufs-Einstieg

Jede*r ( Fonds-, Versicherungs- etc.) Sparer*in ist eigentlich schon ein*e Investor*in.

Das  Rechnen und Überwachen (Managen) der Investition überlässt er*sie dabei in der Regel der Investment- Fonds-Gesellschaft, Versicherungs-Gesellschaft usw., sodass das mit den Steuern da noch nicht so komplex ist. 


In einer direkten Investition, etwa in Anteile von Unternehmen (Aktien, GmbH-Anteile) oder in Objekte zur Vermietung, sind 

  • zwar die Rendite- Chance größer 

  • aber auch gleichzeitig das Verlust- Risiko**1 höher   

  • sodass finanzielle Kompetenz hier unerlässlich ist, das heißt vor allem: 

    • die GoB zu kennen 

    • relevante Aussagen in einer Bilanz und GuV zu erkennen 

    • Cash-flow zu verstehen**2 

    • für jedes wesentliche Risiko auch tatsächlich eine Reserve**3 zu bilden und 

    • sich Zeit zum Rechnen, Lesen, Verstehen**4 und Interpretieren zu nehmen.   

 

Abbildung: Illustration der grundlegenden Bestand-Teile, die kaufmännische Bücher haben müssen, beziehungsweise der Grund-Funktionen, die eine kaufmännische und steuerliche Buchführung erfüllen muss 

Vgl. →GoB Glossar


Das heißt:

Hohe Rendite (= Chance) bedeutet immer ⇔ Hohes Risiko 

oder anders: 

Keine Rendite ohne Risio 

Rendite ohne Risiko gibt es nicht 

Vgl. → Kleinanlegerschutzgesetz

Mit kurzfristig benötigtem Geld, etwa für das Tilgen einer Schuld oder für (den Grund-) Konsum, kann man keine Anlage- Rendite erzielen. 

(Es sein den im Rahmen einer Wette/ Spekulation mit hohem Verlust- Risiko für 100% des Wertes.) 

Diesen Zusammenhang mit Fußnote**1 bezeichnet die Literatur (diverse Quellen n_n) als das Magische_Dreieck_der_Geldanlage.

 

Vergleiche unter den  Goldene_Regeln: Gehe grundsätzlich NIE Verpflichtungen ein zu Dingen, für die Du das Geld nicht hast (→Wie das mit den Finanzen ist)


Ein paar Beispiele, warum hier Kenntnisse und vor allem Zeit wichtig sind: 

Für eine Anlage-Entscheidung ist es wichtig, den Unterschied zu verstehen:

Ob eine Gesellschaft ( nachhaltig) Gewinne macht ( Rendite)

und/oder

ob und wann sie Dividende an ihre Investor*innen zahlt ( Liquidität). 

   

Zu einer Immobilie gilt es nicht nur Aufwand und Miet- Ertrag zu rechnen, sondern auch bestimmte Risiken im Sinn zu haben wie:

• Renovierungen, Modernisierungen und Instandhaltungen, die zwar nur alle paar Jahre, aber dann mit großen Beträgen anfallen 

• Zeiten von Leerständen, in denen keine (Miet-) Einnahmen fließen 

• Verfall der Bausubstanz bei Nicht-Nutzung (zum Beispiel: wenn bei Häusern, die 3-5 Jahre nicht geheizt werden, das Mauerwerk zu feucht wird) 

 

Beispiele zum Faktor Zeit: 

Rund 4% der Zeit der 52 Wochenenden (4 ganze Tage) im Jahr braucht ein*e Single mindestens, um den Überblick über die privaten Finanzen zu halten (→Wie das mit den Finanzen ist, Goldene Regeln).
Bei Familien mit mehreren Bank- und (Kreditkarten-) Konten und mit Vermögens-Anlagen ohne eigene Aktien- Depot-Verwaltung kann das leicht auf das Sechsfache (circa 200 Stunden pro Jahr) steigen.
Quelle: Eigene Messungen.  

Für erfolgreiche Projekte in einem Planungsbüro mit 20 Mitarbeitenden sei mindestens mit 10% der gesamten Arbeitszeit für Projekt-Controlling (ohne laufende Finanz-Buchführung) zu rechnen, das heißt: 440 Stunden Controlling Zeit im Verhältnis zu 20 x 220 x 4.400 Stunden pro Jahr, und zwar unter Einbindung je eines*r geschäftsführenden, projektleitenden und einer anderen im Projekt mitarbeitenden Person.
Quelle: Kobold Management Systeme GmbH: Kosten und Nutzen von Controlling, Anwenderbericht, www.kbld.de Stand 06.11.2019.

Zwischen 2,3% und 6.9% betrugen die Verwaltungskosten im Verhältnis zum Umsatz bei ausgewählten DAX-Unternehmen im Jahr 2018. 
Quelle: de.statista.com, veröffentlicht Juli 2019. 

Bei Unternehmen mit mehr als 2 Milliarden Euro Umsatz habe die Zahl der Mitarbeitenden im Controlling zwischen  0,4% und 6.7% der Zahl aller Mitarbeitenden betragen.
Quelle: PricewaterhouseCoopers AG: Digitale Transformation, Studie Juni 2015 

Bei Banken hätte in 2015 der Personalaufwand durchschnittlich rund 81% des Umsatzes ausgemacht.
Quelle: Gehälter bei Banken, Artikel, cash-online.de 01.04.2016.   

"Tausende Stunden" investiere sein Finanz-Unternehmen, das auf fallende Aktien-Kurse wettet (ein so genannter Short Seller), in Finanz-Analysen bevor es ein Geschäft abschließen würde.
Quelle: Interview mit einem Unternehmensvertreter, in ARD: Der Fall Wirecard - Von Sehern, Blendern und Verblendeten, 07.12.2020 Reportage & Dokumentation Das Erste, Spielminute 12:49.   


Fertigkeiten, Finanzen und Vermögen (Kapital) zu planen und zwar realistisch


Abbildung: Idealisierter Vermögens-Verlauf für eine Menschn-Leben, wenn Überschüsse aus Einkommen über die Lebenshaltungskosten gespart und angelegt werden, Herleitung siehe →Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist

Wer viel hat, kann viel verlieren. 

Wie die Beispiele oben zeigen, braucht es in Position 3 Level 1 als Investor*in oder/und Vermieter*in auch die Fertigkeit, die Kenntnisse über kaufmännische Bücher und Aufzeichnungen aktiv anzuwenden und stets anzupassen, wenn sich Verhältnisse ändern. 

Eine Planung gibt nur die Richtung, und zwar an einem gegebenen Zeitpunkt. 

 

Disziplin, um Finanzen und Vermögen zu steuern

Wichtig war es schon ab dem Berufseinstieg, sich an die Vorgaben in einem Plan zu halten, in einer Reife-Position gilt das besonders. 

Denn: Es ist etwas anderes, einen Sparplan mit  Bank-Einzugs-Ermächtigung zu folgen, oder ob man strikt selbst die Substanz beachten muss, und Regeln wie: "geh niemals dran!"**

** Quelle: Spy Game - Der finale Countdown, Thriller 2001, Regie: Toni Scott (als der Ausbilder zur Spionage seinem Schüler ganz zum Schluss der Ausbildung sagt: "Und noch ein letztes...").


Abbildung: Illustration der Verläufe von Einkommen mit Schwankungen und Rückschlägen, bei steigenden Lebenshaltungs- Kosten und, daraus resultierend, schwankenden Überschüssen (aus →Wie das mit den Finanzen ist

Liquidität auch bei einer Bilanz und einem Jahres-Abschluss verstehen
Besser Cash-flow Messen 

Cash is the name of the game, so sagt man  international. 

National wird das "Spiel" der Wirtschaft zur ernsthaften Gefahr für denjenigen*diejenige Schuldner*in, welche*r 

  • seine*ihre fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann 
  • seine*ihre Zahlungen eingestellt hat
  • dem*der nach einer Prognose für 24 Monate droht, seine*ihre Zahlungspflichten voraussichtlich nicht erfüllen zu können,
    oder  
  • der*die Vertreter*in für eine juristische_Person ist, 
    • deren Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt UND 
    • deren Unternehmens-Fortführung in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. 

(Vgl. InsO §§ 16ff.

Ist der*die Schuldner*in eine natürliche_Person, droht die Gefahr durch ein mögliches Recht für Gläubiger*innen auf Insolvenz-Antrag (InsO § 13ff.). 

Ist der*die Schuldner*in eine juristische_Person, droht deren gesetzlichen Vertreter*innen zusätzlich die Gefahr durch ihre wahrscheinliche Pflicht zum Insolvenz-Antrag (InsO § 15a). Sie müssen wissen: Wie stellt man Zahlungsunfähigkeit fest? Und sie müssen das Feststellen schriftlich tun, sobald sich Anhaltspunkte zeigen. 


Die Verfügbarkeit von Cash (= Geld) über einen bestimmten Zeit-Raum (= Liquidität, Cash-flow) kann man direkt (= mit Einzahlungen und Auszahlungen) messen oder indirekt (aus einer Bilanz heraus und ein paar Zusatz-Informationen). 


Direkte Methode 

Für eine Prognose über 12 Monate mit direkten Maßen braucht man einen Finanzplan, der so ähnlich aussieht wie die Muster-Übersicht für Überschüsse, Einnahmen und Ausgaben zu dem Fazit (besser Finanzen Messen) im Beitrag →Wie das mit den Finanzen ist

Vgl. →Going Concern

Zum Feststellen der Zahlungsunfähigkeit braucht man einen sehr kurzfristigen Finanzplan, der so ähnlich wie der vorgenannte - statt für Monate - für Tage gestaltet ist (in der Regel zeilenweise statt spaltenweise), und zwar

  • gesetzliche Vertreter*innen sofort, wenn sich einer der oben genannten Anhaltspunkte zeigen, 

und im Übrigen  

  • mit einer Gegenüberstellung der (Rest-) Schulden zu den, für ihre Tilgung verfügbaren Mitteln und daraus dem (Rest-) Saldo 
     
  • jeweils für 21 Tage hinter einander (drei Wochen sind für eine kreditwürdige Person erforderlich und ausreichend, sich eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen, siehe →BGH Urteil IX ZR 123/04 vom 24. Mai 2005)

  • jeden Tag aufs Neue und 

  • solange bis die Anhaltspunkte für einen Finanzplan wie oben für Monate zweifelsfrei beseitigt sind. 


Indirekte Methode 

Indirekt kann Cash-flow (= Kapital-Fluss) aus der Bilanz und GuV heraus mit ein paar Zusatz-Informationen messen ( DRS 21.11, Ausnahmen siehe DRS 21.24), und zwar anhand der Veränderungen der Posten in der Bilanz

Die Cash-flow Rechnung (Kapitalflussrechnung) soll den Einblick in die Fähigkeit eines Unternehmens verbessern,

  • künftig finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften,
  • seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen 
  • Ausschüttungen an die Anteilseigner zu leisten
  • darüber Auskunft geben,
    • wie das Unternehmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit Finanzmittel erwirtschaftet hat und 
    • welche zahlungswirksamen
      • Investitions- und
      • Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden ( DRS 21.1). 


Abbildung
: Illustration des indirekt aus der Bilanz heraus, und anhand der Veränderungen ihrer Posten, messbaren Cash-flow 


Die Veränderung der Posten in der Bilanz enthält, mit den hier beispielhaft gegebenen Zahlen, die folgenden Aussagen: 

  • Gewinn (+50)
  • Nicht zahlungswirksame Abschreibungen auf Vorräte und Anlagen (35) 

Cash-flow im engen Sinn (+85)

  • Geldeingang durch Zahlung von Forderungen (+20) 
  • Geldabgang aus Einkauf von Vorräten (-25) 
  • Geldabgang durch Tilgung von Schulden (-35)  

Netto Geldabgänge (-40) 

Cash-flow gesamt (+45) 


Was lernen wir daraus? 

grundsätzlich negativ 

Beispiele: 

Zugang zu Anlage-Vermögen oder Vorräten = Einkauf = Geld- Ausgabe 

Zugang zu Forderungen = Finanzierung mindestens eines Debitor 

Ausnahme: Zuschreibungen 

grundsätzlich positiv 

Beispiele: 

Abgang von Anlage-Vermögen oder Vorräten = Verkauf = Geld- Einnahme  

Verringerung von Forderungen = Geld-Eingang durch Zahlung eines Debitor  

Ausnahme: Abschreibungen, Wertberichtigungen 

grundsätzlich positiv 

Beispiele:  

Einzahlung von Kapital durch Eigentümer 

Geld-Eingang durch Aufnahme eines Darlehen 

(Vor-) Finanzierung eines Lieferanten (Kreditor) 

Ausnahmen: im Ergebnis (Gewinn, Verlust) enthaltene, nicht-zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen oder Zuführung zu (langfristigen) Rückstellungen 

grundsätzlich negativ  

Beispiele:  

Rückzahlung von Kapital oder Zahlung von Dividende an  Eigentümer  

Geld-Abgang durch Tilgungen auf ein Darlehen 

Bezahlung eines Lieferanten (Kreditor) 

Ausnahmen: im Ergebnis (Gewinn, Verlust) enthaltene, nicht-zahlungswirksame Vorgänge wie Zuschreibung oder Auflösung von Rückstellungen 

er entspricht immer der Veränderung der liquiden Mittel 

(es sei denn, man hat sich bei der Kasse verzählt, oder man hat vom Bankkonto falsch abgeschrieben)  


Sich gegen (typische) Liquiditäts-Fallen wappnen

In der Praxis erscheint es, als seien Probleme mit der Liquidität die natürlichste Sache der Welt. Man kann vermuten, dass das Gehirn Zeitraum-bezogene Informationen rein biologisch einfach nicht speichern kann.  

Folgende Fallen treten in der Praxis tatsächlich immer wieder auf: 

 

 

Lebenshaltung 

Wer mit einem neuen (Einzel-) Unternehmen startet (Start-up), wird in der Regel viel Zeit und Geld investieren bis sich, die ersten Erträge überhaupt erst einstellen, und noch länger, bis ein Kundenstamm entstanden ist. 

Das heißt: 

  1. Zur Lebenshaltung wird man von Reserven (oder Darlehen) leben müssen. 

  2. In dem Business Plan ist an den kalkulatorischen Unternehmer-Lohn zu denken. 

  3. Dto. für die Preis-Kalkulation (Hinweis: →Vokabeln zur Kalkulation).   

    

Steuer-Zahlungen in dem Jahr nach dem ersten Gewinn 

Fast schon ein Klassiker: Oft brauchen Start-up (Einzel-) Unternehmen**1, zumindest im ersten Jahr, keine Steuer-Vorauszahlungen (für ESt, GewSt) leisten. 

**1 Die Falle mit dem nachfolgenden Problem kommt in der Praxis bei einem*r Investor*in oder Vermieter*in wahrscheinlich weniger vor, kann aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden. 

(Erst) Nach dem Ablauf eines Kalenderjahres gibt man die Steuer-Erklärung/en ab (vgl. →Fristen).

Daraus folgen: 

Für das erste Jahr mit einem Gewinn erfolgenden darauf hin zwei Bescheide, und zwar mit der Festsetzung  von 

    1. den Steuer-Zahlungen für das abgelaufene Jahr
      und
       
    2. den Steuer-Voraus-Zahlungen für das gerade laufende, aktuelle Jahr. 

(Hinweis zu dem, wie die Festsetzung aussieht, vgl. →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist

 

  Das Problem wird dabei größer, je später man die Steuer-Erklärung abgibt.

Beispiel: Nimm an, ein Start-up Single hätte im ersten Jahr 20x1 KEINE ESt- Vz geleistet, und durch den Gewinn ein zvE von 20.000 Euro. 

In dem zweiten Jahr würde er*sie die ESt-Erklärung abgeben. Daraufhin erhält sie jeweils einen Bescheid über die Festsetzung der 

    1. ESt für das Jahr 20x1 in Höhe von rund 2.300 Euro**2
      UND 

    2. ESt- Vz für das Jahr 20x2 in Höhe von ebenfalls rund 2.300 Euro**2 
       
    3. letztere zahlbar zu je ein Viertel (575 Euro) fällig im März, Juni, September und Dezember 20x2  (→Fristen: Termine für Vz

**2 vgl. →https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml 

Soweit die Termine für die Vz oben unter b. überschritten sind, sind die dort festgesetzten Vorauszahlungen sofort auf einen Schlag (nach) zu zahlen. Das heißt: 

Bei Abgabe der
Steuer-Erklärung ab... 

wären dann auf einen Schlag zu zahlen: 
März 20x2  2.875 Euro 
Juni  20x2 3.450 Euro 
September 20x2  4.025 Euro 
Dezember  20x2  4.600 Euro 

 

Also: Lege bei Gewinnen immer gleich etwas Geld für die Steuern beiseite, um gar nicht erst in diese Liquiditäts-Falle zu geraten ( Goldene_Regeln, Liquiditäts_Politik).

 

Erhöhung der KV bei steigendem Gewinn 

Mit einem ähnlichen Effekt wie bei den Steuer- Vz oben, kann man bei steigendem Gewinn auch bei gesetzlichen KV-Beiträgen rechnen, wenn man etwa als Start-up Mindestbeiträge zunächst bezahlt hat. 

   

Preis- Kalkulation 

Achte darauf, dass die Steuerliche Gewinn-Ermittlung allein nicht für die Kalkulation von Preisen heran gezogen wird. Beispiele siehe →Kalkulation Abschnitt: Wichtig können kalkulatorische Kosten sein

   

Steuer-Minderungen durch Abschreibungen 

Zwei Effekte sollte man sich immer vor Augen halten: 

  1. Erhöhte Abschreibungen oder Sonder-Abschreibungen sind immer nur eine Steuer-Stundung. Denn: Abschreibungs-Volumen, das vorgezogen ist, fehlt in späteren Jahren.

    In Phasen steigender Gewinne kann das ärgerlich, in Phasen - voraussichtlich - rückläufiger Gewinn sinnvoll sein. 


  2. Es gibt Fälle, in denen durch Abschreibungen die Einkommen-Steuer verringert ("eingespart"**3) wird, und die Steuer-Zahlung auf einem anderen Bankkonto erfolgt als auf demjenigen, das für die wirtschaftliche Einheit geführt wird, welcher das Abschreibungs-Objekt (Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand, Asset) zugerechnet ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei Abschreibungen auf Vermietungs-Objekte, die das persönliche zvE in einem Steuer-Bescheid vermindern. Eigentlich müsste man den Verringerungs-Betrag dadurch für die Steuer berechnen**4 und von dem Bankkonto, auf dem die Steuer-Zahlung erfolgt, auf das Bankkonto für das Vermietungs-Objekt überweisen.**5     

**3 "gespart" wird nicht wirklich, sondern allenfalls gestundet, siehe unter 1. 

**4 zum Beispiel, indem man das zvE einmal mit und einmal ohne diese Abschreibungen eingibt auf →https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml 

**5 Oder auf ein anderes Bankkonto für Reserven, um zu vermeiden, dass das verfügbare Geld ausgegeben wird (zu dem psychologischen Phänomen vgl. →Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist: Lege immer etwas zur Seite). 

 

Für die persönliche Liquidität mögen die beiden Effekte in der Praxis wenig Bedeutung haben, doch wird es sich lohnen, sie sich immer mal wieder vor Augen zu halten, um sich dann zu wappnen, wenn sich ihre Bedeutung andeutet (Früherkennung). 

Pos. 3 Level 2: Was ein*e SOLOPRENEUR*IN zusätzlich braucht

Grundkenntnisse, Fertigkeiten und Disziplin zum Umgang mit Finanzen, Kapital und Liquidität wie auf Level 1 sind für, gewerblich oder freiberuflich Selbständige (Solopreneure) nicht nur selbstverständlich, sondern schlichtweg zum Überleben notwendig. 

Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche (Grund-) Kenntnisse sind Teil (III) in jeder Meisterprüfung [HWO §45.(3)]. 

In anderen Ländern, Belgien zum Beispiel, habe ich mir sagen lassen, müssten Gewerbetreibende und Kaufleute nachweisen, dass sie (Alters-) Vorsorge treffen können, sonst dürften sie nicht selbständig tätig sein. 

Alle diese Regelungen haben ihren Sinn.

Siehe bitte →Wie das mit den Finanzen ist in dem Abschnitt "Lege von jedem Verdienst ... etwas zur Seite" ( Goldene_Regeln)

   

Welche Aspekte noch dazu kommen, folgt jetzt:  

Offenen Geist für Chancen und ein breites Kreuz

Der Blick bis Level 1 hat den Fokus auf Kosten: Bis dahin geht's darum, sie zu (er-) kennen, um daraufhin Vermögen zu steuern. 

Das implizierte bis dahin, in gewisser Weise davon auszugehen, dass Einnahmen aus Lohn oder Gehalt gegeben sind. 

Ab Level 2 ist der Fokus: der*die Kunde*in. Er*Sie bestimmt den Umsatz.

Der*die Kunde*in bezahlt auch für die Löhne und Gehälter der Angestellten bei dem*der Lieferanten*in - insoweit wäre eigentlich kein Unterschied im Blick. 

Nur: der Aspekt (vgl. oben)

trifft den*die Solopreneur*in unmittelbar und persönlich, und zwar häufiger**1, wenn auch wahrscheinlich in kleineren Portionen**2.   

Deshalb sind der Fokus und die Glaubenssätze anders, und die Aufmerksamkeit (selektive Wahrnehmung) anders trainiert. 

 

 
Abbildung: Illustration vom Blick des*der Solopreneur*in auf die Positions-Matrix, dessen Fokus mehr in Richtung Ziel und Chancen liegt 


Neben-Bemerkung zur Einstimmung auf spätere Aspekte - Im Fach-Jargon des Risiko_Management würde es heißen: 

dass Einnahmen ausfallen, ist 

bei einem*r Solopreneur*in dadurch, dass ein Auftrag oder ein*e Kunde*in wegfällt, eher höher, weil dies in der Regel fast täglich geschieht 

[je nach Geschäftsmodell bzw. je nach Anzahl und Umsatz-Anteile der Kund*innen] 

beziehungsweise  

bei einem*r Angestellten, dadurch, dass Lohn oder Gehalt wegfällt, eher geringer und liegt, sehr grob geschätzt, bei etwa 2-4% 

[Der Schätzung liegen folgende Annahmen zugrunde: 

Es gibt etwa
 - 1-1,5 Millionen Kündigungen pro Jahr, Quelle: Kündigungsretter UG: Fakten zum Thema Kündigung, www.kündigungsretter.de, Stand 23.02.2021, 
und rund 
 - 40 Millionen Angestellte, Quellen: destatis.de: rund 45 Millionen Erwerbstätige; ZEIT online: Mehr Angestellte, weniger Selbstständige, Aufteilung rund 4,3:39,1, www.zeit.de 2. Januar 2017.

Die Zahlen sind nicht weiter verifiziert und dienen nur für eine Größen-Ordnung als Anhaltspunkt.] 

wenn Einnahmen ausfallen ist  

bei einem*r Solopreneur*in dadurch, dass ein Auftrag oder ein*e Kunde*in wegfällt, eher geringer, er*sie mehr als eine*n Kunde*in hat 

[je nach Geschäftsmodell

beziehungsweise  

bei einem*r Angestellten, dadurch, dass ihm*ihr gekündigt wird, schon höher und liegt wahrscheinlich bei 40% der Einnahmen eines Jahres  

[wenn man von Arbeitslosengeld in Höhe von 60% des Nettolohns ausgeht; vgl. www.arbeitsagentur.de: Arbeitslosengeld:- Anspruch, Höhe, Dauer, Stand 23.02.2021]

Wegen der möglichen höheren Schadens-Höhe (bei geringerer Eintritt- Wahrscheinlichkeit) könnte man bei Angestellten von einem so genannten Klumpen- Risiko sprechen. 


Zwecke und Prinzipien von Gesetzen verstehen


Abbildung: Tabelle der hauptsächlichen Zwecke und Ziele von BGB, GewO, HGB und Steuergesetzen  


(diverse Quellen n_n)

Der Begriff "Kleingewerbe" ist gesetzlich nicht definiert. Gemeint ist damit regelmäßig:

- der*die, von der Pflicht zur Buchführung nach HGB § 242a befreite Kaufmann*Kauffrau, beziehungsweise 

- (Klein-) Gewerbe im Sinn des HGB § 242a  

   

und zwar ohne weiteres, sodass in dem Gesetz seine Zweckbestimmungen explizit geschrieben stehen  

Quelle: BMJ: Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Teil C Tz. 361, http://hdr.bmj.de/page_c.5.html Stand 24.02.2021 

Hinweis: den Zweck eines Gesetzes kann man in der Regel in seinem Entwurf der Bundesregierung als Bundestag- (BT-) oder Bundesrat- (BR-) Drucksache recherchieren 


Was wir uns, in Workshops für Steuern_iSd_AO und Finanzen als Selbständige und solche, die es werden wollen, immer wieder neu vor Augen halten müssen, ist: die Tatsache, dass jedes Gesetz eine in sich geschlossene Logik von Definitionen und Aussagen hat (vgl. → Aussagenlogik_der_Juristerei). 

Das heißt: Jedes Gesetz muss zuerst die für seinen Regelungs-Zweck relevanten Begriffe (Subjekt/e, Objekt/e) festlegen (definieren), um dann die Regelungen (Subjekt, Prädikat, Objekt usw.) zu treffen (vgl. → Sieben_W_Fragen). 

Beispiele: 

das definiert das BGB, um zum Beispiel dessen Eigentum und Übergang zu regeln 

das legt die GewO fest, um etwa Genehmigungen zu regeln 

legt das HGB fest, um geschäftliches Treiben unter Kaufleuten effizienter zu machen als es Verträge mit Verbraucher*innen (gemäß BGB) erfordern
 

   
So kommt es zum Beispiel, dass jemand, der häufig ein so genanntes**1 Kleingewerbe (im Sinn des HGB) betreibt, NICHT gleichzeitig ein*e Kleinunternehmer*in im Sinn des UStG (§ 19) ist.**2  

Der Schlüssel ist: der Zweck**3 von einem Gesetz. Hat man sich das nur einmal vor Augen geführt, vermeidet das in der Praxis oft ein Universum an Verwirrungen. 

Der allgemeine Zweck von Steuern ist es, Einnahmen für den Staat zu haben, um die Infrastruktur für das Gemeinwesen und freies Wirtschaften auf fairen Märkten zu finanzieren.

Vgl. AO § 3.(1) und zur Staats- Bilanz im Anhang des Beitrags: →Wie das mit den Steuern immer ist

Die Steuer-Gesetze sind nicht, so wie BGB oder HGB zu Otto von Bismarck's Zeiten systematisch, sondern historisch entwickelt worden. 

Vergleiche das Ausfertigungsdatum jeweils von 
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/BJNR002450869.html: 1869  
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html: 1896  
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html: 1897  

Deshalb ist es, um die Steuergesetze im Prinzip zu verstehen, hilfreich sich dort zusätzlich die Person (Subjekt) oder/und den Gegenstand (Objekt) der Besteuerung vor Augen zu halten: 


Abbildung: Subjekte und Objekte der Besteuerung mit ESt, KöSt, GewSt und USt 

Sich um Compliance selbst kümmern

Der Aspekt einer größeren Rendite- Chance (und Risiko) für Selbständige (vgl. Offenen Geist oben) beruht auf Prinzipien wie Gewerbefreiheit (GewO § 1) oder Berufsfreiheit (GG § 12; https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/15-berufsfreiheit-und-recht-zu-arbeiten). 

Der Zwilling der Freiheit ist Verantwortung und zeigt sich auch in den Steuer-Gesetzen: Während zur Erhebung von Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer die Arbeit-Gebenden beziehungsweise Finanz-Institute verpflichtet sind, müssen Vermieter*innen, Solopreneure*innen und Business Owner sich um ihre Compliance selbst kümmern.

Zwar sind gewisse Kontrollen gegeben, zum Beispiel Mitteilungen von Gewerbe- oder Grundbuch-Ämtern an das Finanzamt nach Anmeldungen, doch selbst kümmern bedeutet auch, sich über anwendbare Regeln und Ordnungsmäßigkeit zu informieren. 

  • Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Verantwortung sind im Geschäftsverkehr schon seit weit über 100 Jahren gesetzlich Pflicht (vgl. das Ausfertigungsdatum im →HGB
  • Zur gewissenhaften Sorgfalt gehört es auch, sich über die Gesetze, die man berührt, ausreichend zu informieren; ausreichend heißt: Irrtum möglichst ausgeschlossen ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"; vgl. →StGB § 17).  

Dessen muss man sich in einer Reife-Position bewusst sein.  

  
Abbildung: Umfang von steuerlichen Erfassungs- und Mitwirkungspflichten-Pflichten für Gewinn-Einkunftsarten und Überschuss-Einkunftsarten im Vergleich. 

Arten der Gewinn-Ermittlung unterscheiden können

Jetzt wird's ein wenig sportlich, doch FÜR Level 2 müssen wir da durch (und IN Level 3 da durch sein). 

Von Überschüssen und Gewinnen sprachen wir schon beim 3-5-7 Aufbau vom (Einkommen-) Steuerbescheid (→Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist). 

Für die Steuern_iSd_AO haben (Klein-) Gewerbe im Sinn des HGB § 242a und nicht gewerblich Selbständige (so genannte Freiberufe) die Wahl zwischen der Gewinn-Ermittlung mit 

Warum das so ist, gehen wir hier kurz durch. 

 

 
Abbildung: Überblick über die Arten der Gewinn-Ermittlung bei den Gewinn-Einkunftsarten und die Bezeichnungen ihrer wesentlichen Wert-Maßstäbe  

Der Gewinn im Sinn von EStG § 4.(1) ergibt sich - gemäß EStG § 5 - aus den handelsrechtlichen Grundsätzen (des HGB) anhand einer Bilanz und GuV ( Abschluss) und wird errechnet mit den Wert-Maßstäben Aufwand und Ertrag

Der Gewinn im Sinn von EStG § 4.(3) zeigt im Grunde so etwas wie eine GuV [= EÜR] und wird grundsätzlich mit den Wert-Maßstäben Einnahme und Ausgabe errechnet, die noch ergänzt werden um - (Ausnahmen:) bestimmte - Aufwand-Arten wie Absetzungen für Abnutzung oder für Substand-Verringerung [= Abschreibungen, siehe EStG § 4.(3) Satz 3]. 

Zu den Wert-Maßstäben vergleiche bitte →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll


Welche Art der Gewinn-Ermittlung besser ist, darüber scheiden sich die Geister, m_E gilt Folgendes: 

  • Der*die Inhaber*in eines (Klein-) Gewerbe im Sinn von HGB § 241a sollte mit den Parameter-Arten rechnen, mit denen er*sie am besten zurechtkommt und sein Unternehmen steuern kann. 

  • Ich persönlich bevorzuge stets die Doppik mit GuV UND Bilanz ( Abschluss), weil sie 
     
    • Eine Kontrolle durch zwei verschiedene Sichtweisen (Perspektiven) bietet: Zeit-Raum-bezogen und Zeit-Punkt-bezogen 

    • Mehr Aussagen beinhaltet (siehe Abbildung im nächsten Abschnitt)
       
    • Durch Rückstellungen, zum Beispiel für Steuern_iSd_AO, auf Liquiditäts-Fallen frühzeitig aufmerksam macht (vgl. →Abschnitt: Sich gegen Liquiditäts-Fallen wappnen oben

  • Wer erwartet, über die Größen-Ordnungen von HGB § 241a hinaus zu wachsen, oder/und mit einer GmbH liebäugelt, der sollte sich lieber gleich für einen Abschluss mit Bilanz und GuV entscheiden. 


Abbildung: Gegenüberstellung der zwei Arten der Gewinn-Ermittlung für die steuerlichen Zwecke - EÜR [ EStG § 4.(3)] versus Abschluss [ EStG § 5] - sowie der Personen, die den Gewinn mit Abschluss ermitteln müssen (Pflicht), und der Personen, welche die Wahl haben   


(B) Aussagen dazu sollten sich ggf. in der Bescheinigung über die Erstellung durch eine*n Steuerberatenden finden 


Abbildung: Gegenüberstellung der zwei Arten der Gewinn-Ermittlung für die steuerlichen Zwecke - EÜR [ EStG § 4.(3)] versus Abschluss [ EStG § 5] - sowie der wichtigsten Aussagen, welche das Abschluss-Format enthält, das EÜR-Format dagegen nicht 


Posi. 3 Level 3: Was BUSINESS OWNER zusätzlich brauchen

Von Gemeinschaften und Rechtsformen die Prinzipien verstehen

Wir sehen oben, was die Unterschiede bei den zwei Arten für die Gewinn-Ermittlung sind. 

Die Art der Gewinn-Ermittlung (steuerliche Rechnungslegung) ist für den*die Investor*in, Vermieter*in vorgegeben.

Der*die Investor*in hat in der Regel Anteile an einer Kapital-Gesellschaft, sodass stets der Jahres- Abschluss für die Gewinn-Ermittlung maßgeblich ist [ EStG § 5.(1).S1]. 

Die Einkünfte eines*r Vermieter*in gehören per Gesetz [ EStG § 2.(2)] zu den Überschuss-Einkunftsarten

Der*die Solopreneur*in kann - für einen längeren Zeitraum stetig - zwischen den beiden Arten frei entscheiden.  

Der*die Business Owner steht vor ganz anderen Problemen als die Art der Gewinn-Ermittlung (steuerliche Rechnungslegung). Er*Sie arbeitet in Gemeinschaften mit gleich gestellten (Gesellschafter*innen) oder Weisungen-bindenden (Arbeitnehmer*innen) Verträgen. 

Er*Sie ist damit von den Handlungen anderer abhängig. Wenn nicht schon als Solopreneur*in, dann doch spätestens als Business Owner wird er*sie sich überlegen müssen: Ob oder wie weit kann und will ich für Schäden haften, die das Handeln für die Gemeinschaft verursachen kann (vgl. → Fonds_Prinzip). 

Ein weiteres Beispiel für die Aussage: KEIN Mensch rät dazu, für Entscheidungen zuerst nach den Steuern zu fragen (vgl. →Wie das mit den Steuern immer ist).

Es stellt sich also die Frage nach der Rechtsform.

Die Antwort kann hier natürlich nicht (und darf nur durch, zur Rechtsberatung befugte Personen) für eine Entscheidung ausreichend gegeben werden. 

Die wichtigsten Prinzipien, die ein*e Solopreneur*in und Business Owner kennen sollte, weil sie immer wieder eine Rolle spielen, können wir hier aber zum Nachschlagen festhalten: 

Gemeinschaften handeln mit dem Fonds_Prinzip: Alle geben etwas in einen Topf, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. 

Man will sich dafür vertragen und er Vertrag sollt die folgenden Aspekte klargestellt haben: 

  • Wer leistet welche Beiträge?
  • Wert trägt welche Rechte und Pflichten aus Eigentum (Rechts-Trägerschaft)? 
  • Welche Regeln gelten für   
    • Vertretung 
    • Geschäftsführung 
    • Haftung und 
    • Verteilung von Gewinnen und Verlusten (realisierten Chancen und Risiken) 

Die Nachfolgende Abbildung gibt zu den Aspekte im Vergleich zwischen einer Gemeinschaft aus natürlichen Personen, in einer juristischen Person und einer Mischform einen inhaltlichen Überblick.  


Abbildung
: Basis-Rechte, -Pflichten und -Regeln für Personen- Gemeinschaften aus natürlichen Personen, in einer juristischen Person (Verein, Kapitalgesellschaft, Genossenschaft etc.) im Vergleich 


Steuerlich sind 

eigenständige Rechts-Subjekte, für welche die Verfahren** (Abläufe) zur Erklärung und Festsetzung der Steuer unterschiedlich sind. 

**Vgl. →Wie das mit den Steuern ab der Volljährigkeit ist


Der*Die Gesellschafter*in einer 

Aus den Daten des Jahres- Abschluss der PersG wird steuerlich - für dasselbe - Jahr eine Erklärung abgegeben für a. den gemeinschaftlichen Gewinn oder Verlust, und b. die Einkünfte für jede*n Gesellschafter*in. 

Daraufhin erfolgen die a. Feststellung_iSd_AO des gemeinschaftlichen Gewinnes oder Verlustes/ Verlustvortrags, und b. die Festsetzung der ESt für jede*n Gesellschafter*in. 

 

Aus dem Jahres- Abschluss der KapG erfolgt für diese die Erklärung zur und Festsetzung der KöSt

Ausschüttungen werden auf beiden Ebenen ( KapG, Gesellschafter*innen) gesondert erklärt und dazu Steuern festgesetzt ( Kapitalertragsteuer, Abgeltungssteuer).  

    


Besonders wichtig bei einer KapG ist:

Der*die gesetzliche Vertreter*in ist rechtlich
nur Verwalter*in, 
 wie eine Treuhänder*in (Truchsess) Träger von Verantwortung über fremdes Vermögen und 
verpflichtet,
über das Vermögen der KapG (den Topf) noch sorgfältiger zu handeln, als über eigenes,

 

Er*Sie ist dafür in den Gesetzen ( BGB, HGB, AO, InsO etc.) zur besonderen Sorgfalt und zur Rechenschaft verpflichtet. 

 

Das gilt auch für Personen, der alle Anteile an der KapG zu 100% gehören; sie können also nicht beliebig über das Vermögen der KapG verfügen.    

 

Die besonderen Pflichten zur Sorgfalt sind zum Beispiel ersichtlich in folgenden Vorschriften: 

  • Grundsätzlich Verbot von einem Insichgeschäft

Ein*e gesetzliche Vertreter*in kann - wenn es ihm*ihr nicht, Kraft notariell abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag mit Eintragung im Handelsregister gestattet ist - im Namen des*der Vertretenen (die KapG), mit sich - im eigenen Namen oder als Vertreter*in eines Dritten - ein Rechtsgeschäft NICHT vornehmen.

(Es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.) 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__181.html

 

 

  • "Verdeckte Gewinnausschüttungen... mindern das Einkommen [ KapG] NICHT."

http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8.html Absatz (3) Satz 2 

Beispiel Geburtstag: Gibt eine GmbH aus Anlass des Geburtstags ihres Gesellschafter-Geschäftsführers einen Empfang, an dem nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde teilnehmen, liegt eine vGA vor. 

https://ksth.bundesfinanzministerium.de/ksth/2015/A-Koerperschaftsteuergesetz/II-Einkommen/1-Allgemeine-Vorschriften/inhalt.html R 8.5. und R 8.6   

  

  • "Wird eine juristische_Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans... ohne schuldhaftes Zögern einen [Insolvenz-] Eröffnungsantrag zu stellen." 

Der Antrag ist spätestens zu stellen 

    • drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und
    • sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html 

   

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern

Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können.

Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht.  

http://www.gesetze-im-internet.de/starug/__1.html   

Organe 

  


Allgemeine Erfahrungssätze zur Rechtsform 
(die man grundsätzlich sagen kann)

  • Eine PersG ist nur für einen kleinen Gesellschafterkreis mit überschaubarer oder/und gut versicherter persönlicher Haftung sinnvoll.

 

  • Eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung [PartGG § 8] ist unter bestimmter Bedingung nur für Freie Berufe im Sinn von PartGG §1 möglich. 

 

  • Eine GmbH bietet zwar die Begrenzung der Haftung, erfordert aber eine sehr hohe Sorgfalt. Außerdem gilt:
    • Ihr*e Gesellschafter*in kann über das Vermögen der GmbH nicht so einfach verfügen wie bei der PersG
    • Es ist entweder ein Mindest- Kapital von 25.000 Euro erforderlich [ GmbHG § 5], oder die Gesellschaft ist als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder " UG (haftungsbeschränkt)" zu führen wobei Gewinne nicht ausgeschüttet werden können, bis das Mindest- Kapital erreicht ist [ebenda § 5a]. 
    • Ein Vorteil kann sein: der*die Unternehmende/n sind Angestellte der GmbH, so dass ein Zwang zur gesetzlichen Mindest- Vorsorge ( RV, KV, PflV, AV) besteht 

 

  • Häufige Rechtsform im Mittelstand ist die GmbH & Co. KG, das heißt eine Kommanditgesellschaft, bei der 
    • der*die Unternehmende/n - und/oder Angehörige der Familie/n - jeweils Kommanditist*in sind 
    • die GmbH Komplementär*in ist  
    • der*die Unternehmende/n die Gesellschafts- Organe der GmbH bilden 
    • das operative Geschäft die KG ausführt und 
    • die GmbH nur geringe Zahl an Geschäftsvorfällen abbildet (regelmäßig: eine Haftungsvergütung, IHK Beiträge, GewSt, KöSt, Abschluss-Aufstellung und Hinterlegung im Bundesanzeiger; zur KG zusätzlicher Compliance Aufwand regelmäßig in der Größenordnung von 1.000 bis 2.500 Euro jährlich) 

 

  • Die Genossenschaft ist vom Wesen her eine 
    • Gesellschaften von NICHT geschlossener Mitgliederzahl,
    • deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder
      oder deren soziale oder kulturelle Belange
    • durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (GenG § 1)  

 

  • Die AG ist die typische Publikums-Gesellschaft, erfordert einen relativ hohen Aufwand, um eine Reihe rechtlicher Vorschriften zu erfüllen (hoher Compliance Aufwand)  

 


Von steuerlichen zu strategischen Positionen finden

Woran schließlich der Business Owner sich gewöhnen muss, sind ständige Umwandlungen** auch des eigenen selbst, zum Beispiel 

  • Vom selber Machen zum Führen, das heißt: Loslassen können und Wandlung von Kompetenz 
  • Von Qualität Schaffen zum Qualität Sichern 
  • Von operativen Zielen zu strategischen 
  • Von Freizeit zu Work Life Balance 
  • Vom Navigieren mit finanziellen Indikatoren zur erweiterten Steuerung mit nicht-finanziellen ( ESG) Indikatoren 
  • Von der Team- Verantwortung zur CSR 

 

** Bonmot: Preserve the Core, Stimulate the Progress (Collins/ Porras: Built to Last, HarperColins Publishers Inc. New York 2004, Chapter 11; beide Handlungs-Eigenschaften und ihre Kombination seien das, was den Untersuchungen in diesem Buch zufolge 18 Unternehmen verbinden würde, die im Durchschnitt 100 Jahre alt sind, und deren Marktwert seit 1926 sich im Vergleich zum Börsenmarkt- Index um das 15-fache entwickelt habe; als Core hätten diese Unternehmen ihre Ideology, Values und Purpose schriftlich fixiert)  


Abbildung
: Bezeichner, Strategien, Methoden und Berichte zur Steuerung [ Strg] für jede Postion in der Positions-Matrix 

Vgl. →Themen des Accounting je strategischer Position von Unternehmungen

Herzlichen Glückwunsch

Wow, Du hast es tatsächliche geschafft, Dich durch sämtliche Facetten der Antwort auf die Frage durch zu beißen: Wie ist das mit den Steuern? 

Ich hoffe, Die Reise hat Dir gefallen, und Du findest immer wieder den Weg hierher zurück, um bei Bedarf nach zu schauen (Tipp: Lesezeichen setzen).  

 

Vorschläge über Änderungen und Ergänzungen nehmen wir gerne auf (→Contact). 

Zu den →Services

Zur →Übersicht der vier Steuerlichen Positionen