Background

Audit Begriffe (980)

Begriffsbestimmungen in Prüfungs-Standards

Hinweise siehe bitte ganz unten.

Abschlussprüferrichtlinie

siehe EU RL 2006/43/EG (geänderte Abschlussprüferrichtlinie) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1589365816525&uri=CELEX:32006L0043

allgemein_anerkannter_Standard

ist ein/e Gesetz, Verordnung oder ein Rahmenwerk mit Anforderungen, das oder die von einer allgemein anerkannten Organisation erlassen ist, und zwar 1. im autorisierten Verfahren, 2. öffentlich, 3. mit transparenten Regeln, 4. mit →Sorgfalt und 5. nachverfolgbar entwickelt und verabschiedet ist  

Quelle: IDW PS_981 Abschnitt 2 - Definitionen, dort zu so genannte Rahmenkonzepte 

Die Begriffe Standard (z.B. →IFRS, →ISA), Rahmenkonzept/ Rahmenwerk (z.B. ISO) oder Kodex (z.B. →DCGK) sind das Gleiche, →Sorgfalt

Mit Anderem setzt ein Allgemein Anerkannter Standard Maße für Angemessenheit.

Vgl. →Suffizienz, → Angemessenheit, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung (vs. → conditio_sine_qua_non  = Notwendige Bedingung) 

Corporate_Governance

bezeichnet die Regentschaft**1 über das Geflecht (Corporation**2) der Beziehungen zwischen der Geschäftsführung, Aufsichtsorgan (Board), Eigentümern (Aktionären) und den anderen Beteiligten (Stakeholdern) in einem Unternehmen, und den Rahmen für

  • das Festlegen der Unternehmens-Ziele
  • das Identifizieren der Mittel und Wege zu ihrer Umsetzung (operations**3) und
  • die Erfolgskontrolle (countables, financials**3).

Quelle: G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance, OECD Publishing 2015 Paris, Seite 9 

**1 vgl. →Governance, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)
**2 englisch für: Körperschaft; Wortherkunft: lateinisch corpus = Körper, erscheint ab dem 17. Jahrh. als Militärbegriff 'Korps' = Schar, Abteilung (Quelle: Duden_HW
**3 vgl. →Accounting for Advantage, →ethics, →Ethik Glossar, →Kultur 

COSO

Abk.f. The Committee of Sponsoring Organizations; ist eine Organisation in den USA für Governance Standards

Quelle: https://www.coso.org/Pages/aboutus.aspx

Vgl. →Themen des Accounting, →Governance Glossar (900)

Hinweise:

Der sog. COSO Standard gilt als DER Ur-Standard für (betriebs-) wirtschaftliche Governance_System** (Abbildung).

**bzw. um Wirtschaften (in Betrieben) systematisch zu Steuern (Control, Govern) und zu Überwachen (Leiten, Lenken, Führen) 

Dessen Komponenten für ein System (zum Steuern hin zu den Zielen) sind unterteilt in den drei Gruppen: 1. Strategie, 2. Methode und 3. Organisation [vgl. →Organe].

Die Strategie-Komponenten beinhalten: Ziele nach

    1. Operations (Ausführungen, Handlungen, vgl. →Verantwortung; in einer Staats-Führung [eines*r Gouverneur*in] vergleichbar mit der →Exekutive),
    2. Financials (messbar vgl. →SMART z.B. in einem →Abschluss; Rechenschaft, liegt in der Verantwortung der →Exekutive) und
    3. Compliance (vergleichbar mit der gegebenen →Legislative),
      später ergänzt um
    4. Ethics (vergleichbar mit der →Jurisdiktion, Abwägen vgl. →Sorgfalt). 

Seine ursprünglich fünf Methode-Komponenten sind zu einer Unternehmung in Ganzen oder in abgegrenzten Bereichen (z.B. je →betriebliche_Funktion; vgl. →Risiko_Management_Methode):

    1. Environment: Externe/s und interne/s Umwelt/ Umfeld (Umgebung) betrachten 
    2. Risk: Relevante Faktoren der Umfelder und jeweils ihre Indikation auf
      1. Risiko
      2. Chance
        1. identifizieren (Risk_ID) und dann
        2. je auf ihre Bedeutung hin (significance) bewerten  
    3. Activities: Maßnahmen ergreifen, um dem Realisieren von bedeutsamen (significant) Risiken zu begegnen (→Risiko_Strategien) oder Chancen näher zu kommen  
    4. a. Information & b. Communication: Bestimmen
      • von a. geeigneten Grundlagen und Quellen für die Methoden-Komponenten 1. bis 5. und dann: Einholen der Information, sowie
      • von b. Ziel-Personen/-Gruppen, Formen, Inhalten und Mitteln für Botschaften in der Methoden-Komponente 3. und dann: Bewerkstelligen der Kommunikation 
    5. Monitoring: Überwachen und Steuern/ Verbessern (Control, Govern) der Unternehmung oder des Bereichs sowie des Systems bzw. seiner Komponenten/ Elemente selbst 

Abbildung: Überblick über die Komponenten eines Governance Systems nach dem COSO Internal Control Framework (Quelle: ebenda) 

Anmerkung zum historischen Hintergrund und Zusammenhang:

1984 rief die Regierung in den USA in Folge von Bilanz-Skandalen das COSO Committee ins Leben, mit dem Auftrag, Standards für die Steuerung und Überwachung von Unternehmen zu entwickeln, um solche Fehl-Entwicklungen zukünftig zu vermeiden. Die Anwendung des ersten COSO Standards war freiwillig. 

2002 wurde, nach erneuten Bilanz-Skandalen, die Anwendung des COSO Standards mit dem so genannten Sarbanes-Oxley-Act (SOX) zur gesetzlichen Pflicht. 

   

Entscheidungsnutzen

bezeichnet die Eigenschaft der Benutzbarkeit**4 einer Finanz_Information für eine Entscheidung**5 zur Auswahl zwischen Alternativen**2 beim Wirtschaften**1, mit Aussagen über zukünftige Cashflows**3; englisch Useful_Information

**1 Wortlaut: "Die Zielsetzung eines Abschlusses ist es, Informationen ... bereitzustellen, die

      • für ein breites Spektrum von Adressat*innen [User, Stakeholder**4]
      • nützlich [useful] sind,
      • um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen." Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss, vgl. →Wirtschaften 

**2 "Entscheidungen**5 der Nutzer**4 [User, Stakeholder**4] beinhalten die Wahl zwischen Alternativen, z.B.

      • eine Anlage zu verkaufen oder zu halten, oder
      • in ... Unternehmen zu investieren." →IFRS_CF 2.24

**3 gemeint sind vor allem Aussagen über Wahrscheinlichkeit/en [Sicherheit], dass zu einem/ bestimmten Zeitpunkt/en in Zukunft ein Cash_Flow (Auszahlung, Einzahlung) entsteht:

"Diese Informationen sollen den Adressat*innen helfen [assist] ...,

        • die zukünftigen Cashflows des Unternehmens ... und
        • [deren] Sicherheit [certainty; Wahrscheinlichkeit] des Entstehens
        • vorauszusagen [predicting]." Q:Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss

**4 Nutzer*innen sind hier nach dem Rahmenwerk →IFRS_CF solche, die

      • angemessene Kenntnisse haben [vgl. →Kompetenz] über
        • geschäftliche und wirtschaftliche Aktivitäten, und die
      • Informationen mit Sorgfalt überprüfen und analysieren [Due_Diligence], und die
      • zu gegebener Zeit
        • die Hilfe eines*einer Beratenden anstreben,
        • um (Informationen über) komplexe wirtschaftliche Gegebenheiten zu verstehen [vgl. →Corporate_Governance_Judgement]
          (→IFRS_CF 2.36), und die
      • eigene Rendite-Erwartungen [eigenverantwortlich, vgl. →Verantwortung] bilden, und
      • eine eigene Einschätzung (Beurteilung, Assessment) machen von

**5 Eine Entscheidung ist zum Beispiel

      • Kauf, Verkauf oder Halten von Eigenkapital- und Schuld-Instrumenten [→Finanzinstrumente];
      • Gewähren oder Abwickeln von Darlehen und anderen Formen von Krediten [→Kreditor*in]; oder
      • Ausüben von Stimmrechten oder
      • anderweitiges Beeinflussen von Management-Handlungen, die

Die Eigenschaft der Entscheidungs-Nützlichkeit hat gemäß dem Rahmenwerk IFRS_CF eine Information dann, wenn sie die folgenden Merkmale hat: Sie ist/gibt eine 

    1. Relevant (...)
    2. Wesentlich (Material)
    3. Wirklichkeit-getreue Abbildung (Faithful Representation; einschließlich: ♦ vollständig**6 [complete], ♦ neutral/unvoreingenommen mit Vorsicht**7 [neutral without bias ... exercise of prudence] und ♦ frei von Fehlern [free from error]
    4. Vergleichbar (Comparable)
    5. Zeitnah (zeitgerecht**6; Timely) und
    6. Verständlich (Understandable; das heißt: ♦ geordnet **6 und ♦ in Beschreibung und Darstellung ♦ klar**8 [classifying, characterising and presenting ... clearly ])

**6 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__239.html Absatz (2)
**7 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__252.html Absatz (1) Nummer 4 
**8 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__243.html Absatz (2), →Darstellung_im_Anhang, →Darstellung_im_Lagebericht 

 

Er*Sie_kann

bezeichnet eine Option zum Handeln (Tun oder Unterlassen), einschließlich des Wahlrechts zu einer Anforderung (aus einer Vorschrift/ Regel)

Merksatz: "kann" bezieht sich auf eine Handlung, "könnte" auf eine Möglichkeit

Englisch original version: may
This term is used in the Code to denote permission to take a particular action in certain circumstances, including as an exception to a requirement.
It is not used to denote possibility.

Eigene Übersetzung:
Dieser Begriff wird (im IESBA_Code) benutzt, um die Befugnis zu bezeichnen, eine besondere Handlung unter bestimmten Umständen auszuführen (oder zu unterlassen), einschließlich (des Wahlrechts) einer Ausnahme [vgl. →grundsätzlich] zu einer Anforderung (aus einer Vorschrift/ Regel).
Er wird nicht verwendet, um eine Möglichkeit zu bezeichnen.

Quellen: →IESBA_Code Glossary, →IIA Global Internal Audit Standards (draft) Glossary

Vgl. →Er*Sie_kann, →grundsätzlich, →Es_könnte, →Risiko, →Möglichkeit, →Wahrscheinlichkeit, →Audit Begriffe (980)

Es_könnte

bezeichnet die Möglichkeit für das Entstehen eines Sachverhalts, den Eintritt eines Ereignisses oder der Vornahme einer Handlung an sich; in Verbindung mit Gefahr (Risiko, Threat) bezeichnet es KEIN Maß für Wahrscheinlichkeit, weil die Bewertung vom Ausmaß der Gefahr abhängig ist von: Den Tatsachen und Umständen im Einzelfall jeder Sachlage, jedes Ereignisses oder jeder Handlung

Merksatz: "kann" bezieht sich auf eine Handlung, "könnte" auf eine Möglichkeit

English original version: might
This term is used in the Code to denote the possibility of a matter arising‚ an event occurring or a course of action being taken.
The term does not ascribe any particular level of possibility or likelihood when used in conjunction with a threat, as the evaluation of the level of a threat depends on the facts and circumstances of any particular matter, event or course of action.

Eigene Übersetzung:
Dieser Begriff wird (im IESBA_Code) benutzt für das Bezeichnen der Möglichkeit, dass ein Sachverhalt entsteht, ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird.
In Verbindung mit einer Gefahr schreibt dieser Begriff kein besonderes Maß für Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit zu, weil die Bewertung des Ausmaßes einer Gefahr abhängig ist von den Tatsachen und Umständen im Einzelfall jeder Sachlage, jedes Ereignisses oder jeder Handlung.  

Quellen: →IESBA_Code Glossary, →IIA Global Internal Audit Standards (draft) Glossary 

Vgl. →Er*Sie_kann, →grundsätzlich, →Es_könnte, →Risiko, →Möglichkeit, →Wahrscheinlichkeit, →Audit Begriffe (980) 

finanzieller_Indikator

ist ein in Geld ausgedrückter Anzeiger von

  • Verhältnissen aus Vermögen und Schulden**1 zu einem Stichtag (Zeit-Punkt) oder
  • Verbräuchen (Aufwand), Wachstum (Umsatz, Ertrag, Wertschöpfung) oder Cash_Flow in einem Zeit-Raum**2

**1 http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html Absatz (1)

**2 ebenda Absatz (2), vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html

Er  

  • Wird ermittelt durch sowohl Messen (Geschäftsvorfälle, "Ist") als auch Schätzen ("Plan")
  • Ist verknüpft in der Regel mit Zahlen aus der Buchführung, direkt oder in Formeln
  • Macht eine Aussage vor allem über die Höhe (von Euro, Dollar etc.; Umfang; Größenordnung; Intensität) von Vermögens-Verhältnissen zu einem Stichtag oder -Änderungen in einem Zeit-Raum 

Abbildung: ein Finanzieller Indikator ist immer mit den Zahlen der Buchführung verknüpft und gibt Auskunft über die Größenordnungen

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI  

Governance

ist allgemein Regentschaft (Führung und Überwachung), bezeichnet meist Unternehmensführung**1 und umfasst alle Einrichtungen, um methodisch gutes Wirtschaften zu erreichen 

Der*Die Gouverner*in hat zu allererst zwei Aufgaben:

    1. Das, in einem Fonds gesammelte Vermögen (Assets, Ressourcen) der von ihm*ihr gewählten Gemeinschaft (Verein, PersG, KapG, Genossenschaft, Kommune, Staat) zu verwalten,
      UND  
    2. darüber Rechenschaft abzulegen.

**1 wird so übersetzt zum Beispiel in der Quelle: EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) Artikel 2 Nummer 17:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019R2088:

      • "Artikel 2 Begriffsbestimmungen - 17.| 'nachhaltige Investition' (...)  vorausgesetzt, dass (...) die Unternehmen (...) Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden" 
        versus
      • "Article 2 Definitions - (17)|  'sustainable investment' (...) provided that (...) the (...)  companies follow good governance practices"

Zur Wort-Herkunft:

    • Der Begriff
      • entspricht dem englischen Governor, und dem französichen Gouverneur = der*die Regierende/n
      • entstammt dem altgriechischen Kybernator = der Steuermann;
      • Der Wort-Stamm ist auch Wissenschaft und Technik bekannt als Kybernetik = Steuerungs-Mechanik.


Zur Rechenschaft vgl. 

Als →betriebliche_Funktion 

    1. versorgt Governance zum Ziel alle anderen betrieblichen Funktionen mit Wissen und Kompetenzen zu:
      • operations
      • financials
      • compliance  und
      • ethics   

    2. hat Governance ggf. eigene Funktionen (Stellen) für Aufgaben wie:
      • Aufsicht (910)
      • Geschäfts-Führung (920) 
        einschließlich
      • Kommunikation  
      • Buchführung und Controlling   (930)
      • IT /EDV (940) 
      • Risiko Management (950, →RMS)
      • Compliance (960, →CMS)

      • Internes Kontroll-Sytem (→IKS)
      • Revision /Audit (980, →IRS_de

Vgl. →Governance_System, wg. der Zahlen (...) siehe bitte →Material bzw. →GuV und GuV-Index, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991) 

IAASB_Handbook

ist das Handbuch mit den Prüfungs-Standards des IAASB in drei Bänden: I. ISA und ISQM 1+2, II. ISRE, ISAE und ISRS, III. Audit Quality Key Elements und Assurance Framework 

downloadbar unter →https://www.iaasb.org/standards-pronouncements 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE, →ISAE, →ISRS, →Ethik Glossar

IDW

ist hier grundsätzlich die Abk.f. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

https://www.idw.de/idw/impressum

Das IDW ist als Mitglied von →Accounting_Europe verbunden mit  der →IFAC

Ausnahmen können sich auf dieser Website hier ergeben, wenn der Informationsdienst Wissenschaft e.V. -idw-, Bayreuth, zitiert wird.

https://idw-online.de/de/imprint 

IFAC

Abk.f. International Federation of Accountants, New York, Dach-Organisaton für weltweite Standards zu Prüfung und Rechnungslegung 

https://www.ifac.org/, übersetzte Standards siehe bitte →https://www.ifac.org/translations-database 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →ISQM, →ISA  

Abbildung: IFAC Organisation Struktur im Überblick

IFAC_Code_of_Ethics

siehe bitte →IESBA_Code, bezeichnat den internationalen Ethik-Kodex der International Federaton of Accountants (IFAC), New York 

vgl. →IESBA_Code, →IFAC, →IESBA, →Ethik Glossar

IIA_Code

Abk.f. IIA Code of Ethics, enthalten in: IPPF - Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision

Deutsche Übersetzung, Herausgeber DIIR siehe →https://www.diir.de/fachwissen/standards/

Titel: 

International Professional Practices Framework - Ethikkodex  

vgl. →IIA, →DIIR, →Ethik Glossar

Indikator

ist ein "Anzeiger" von einer (variablen/ veränderbaren) Mess-Größe/-Zahl aus einem

  • eigenem Messen (Ablesen, Addieren, Zählen etc.) oder Er-messen (Abwägen mit Vergleichs-Maßen/ -Maßstäben) oder aus einem 
  • Berechnen mit Formeln und in diesen dem Verwenden von anderswo gemessenen Indikatoren. 

Hinweise: 

  • Indikatoren werden divers unterschieden, zum Beispiel nach:
    • Der Art der Maß-Einheit in
      • Finanzieller Indikator (gemessen in einer Geld-Einheit oder einer Geld-Einheit pro Zeit oder einer anderen Einheit) oder als 
      • Nicht-finanzieller Indikator (gemessen in Anzahl oder Menge). 
           
    • Dem Bezug zur Zeit, durch eine Anzeige zu 
      • Zu einem Zeit-Punkt (zum Beispiel in: Bilanz, Liste, Inventar)
      • Über einen Zeit-Raum (zum Beispiel in der GuV). 
  • Ein Indikator 
    • ist ein Anzeiger grundsätzlich für bloß
      • mögliche oder wahrscheinliche Zusammenhänge und
    • begründet KEINEN zwingenden Zusammenhang.
       
    • Er ist als Anhalt-Punkt nützlich, um zu entscheiden über: Weiter gehende Untersuchungen, und dafür Kosten und Aufwendungen, oder nicht. 
       
  • Wort-Herkunft aus lateinisch indicare = anzeigen, angeben;
    vergleiche lateinisch →Index = Anzeiger, Verzeichnis, Katalog, oder lateinisch indicium = Anzeige, Merkmal, Anzeichen ("Indiz") 
    (Quelle: Stowasser)
      
  • Indikator bezeichnet in Naturwissenschaften und Technik auch eine Mess-Vorrichtung (Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, Mannheim 1989 Band 10) 
  • Beispiele: 

Für finanzieller Indikator: Umsatzerlöse [Ums; vergleiche HGB § 275], Jahresüberschuss [JÜ], Umsatz-Rendite [r = JÜ ÷ Ums], Durchschnitts-Lohn, Zins, Wechselkurs**

**vgl. →https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/euro-indicators/monetary-and-financial-indicators  

Für nicht-finanzieller Indikator: Anzahl von Arbeitnehmenden [AN], von Fortbildungs-Stunden [Fbdg.Std.], eine Verbrauchs-Menge (Material, Energie) oder die Menge eines in die Atmosphäre freigesetzten THGes 

Vgl. →Indikator, →Geld, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →KPI, →fin_KPI, →NF_KPI 

Vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info 

inhärent

bedeutet: an etwas haftend/ hängend im Sinn von innewohnend

Wortherkunft aus lateinisch inhaerere = in oder an etwas hängen/ haften/ festhalten

Quellen: →Stowasser, →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/inherent, Brockhaus Enzyklopädie  Band 10, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1989  

Vgl. →inhärent, →Kohärenz 

IPPF

Abk.f. International Professional Practices Framework, übersetzt: Die internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision

https://www.diir.de/fachwissen/standards/ 

vgl. →IIA, →DIIR

ISA

Abk.f. International Standard on Auditing**, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC

**Prüfung von historischen Finanz-Informationen 

Hinweise:

    • Die Sammlung der ISA veröffentlicht das IAASB in Jahres-Ausgaben des "Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services"

https://www.iaasb.org/standards-pronouncements 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC)

Kritische_Grundhaltung

bezeichnet allgemein a. ein bestimmtes Verhalten zu Sorgfalt und Verantwortung, und speziell b. während einer Abschluss-Prüfung eines, das zum Ausdruck kommen soll durch

    1. das Hinterfragen von Angaben
    2. das In-Betracht-Ziehen, dass
      • Unregelmäßigkeiten wie Betrug oder Unrichtigkeiten immer möglich sind, und somit dass
      • eine Darstellung in dem Abschluss falsch sein kann
    3. eine Achtsamkeit (besondere Aufmerksamkeit) für falsche Darstellungen, und 
    4. das kritische Beurteilen von Nachweisen (→Belegen)

Kritische Grundhaltung ist vor allem wichtig bei Angaben mit

    • Zeit-Werten
    • Wert-Minderungen von Vermögen
    • Rückstellungen
    • Künftigen Cash_Flows 
    • Prognosen und 
    • Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (→Going Concern

http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__43.html Absatz (4) 

Vgl. →professional_skepticism, →Kritische_Grundhaltung, →Sorgfalt, →Glossare

Methode

bezeichnet hier eine Art Ordnung (aus Grundsätzen und Regeln) für ein Verfahren oder Vorgehen

Abgrenzungen

    • Die Methode bestimmt eine Verwahrens-/Vorgehens-Weise (Technik, technische Ausführung, Art und Weise der Fertigung /des Fertig-Stellens) 
    • Das Verfahren bezeichnet das tatsächliche Anwenden einer Methode
    • Methodik bezeichnet eine Gesamtheit aus Methode/n, Instrumenten, Werkzeugen und Einsatz-Mitteln
    • Methodologie ist eine Art übergeordnete Methoden-Lehre von ihren Bestandteilen, ihrer inneren Logik, Begründbarkeit von Situationen und Umständen ihrer Anwendung 
    • Die Anwendung einer Methodologie umfasst die Begründung für die Wahl einer Methode

Vergleiche IAS 8.5 "Rechnungslegungs-Methoden sind

    • die besonderen [bestimmte] Prinzipien,
    • grundlegende Überlegungen,
    • Konventionen,
    • Regeln und Praktiken,

die ein Unternehmen - bei der →Aufstellung und Darstellung** eines Abschlusses - anwendet."

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101#tocId60

**vgl. als Beispiele: →CoS_Methode und →TC_Methode

Wortherkunft aus griechich meta = hiernach (und anderes) und hodos = der Weg
Wortbedeutungen = Gang der Ausführung /Untersuchung /Arbeit /Berechnungen
Quellen: Duden_HW; Brockhaus Enzyklopädie Band 14, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1991 Seite 532f.

Vgl. →Betrieb, →Prozess (= Verfahren, Anwenden einer Methode), →Methode (Verfahrens-Weise), →Funktion (= Verrichtung, Ausführung oder Ausführende in einem Prozess)

Vgl. →FuE Glossar (200), →GoB Glossar (930), →Technik

Nachhaltigkeit

bedeutet seit Mitte 20. Jhd: Das Verlassen eines Ortes so, das heißt: mit den gleichen Werten**1, wie man ihn vorgefunden hat**2 UND wieder vorzufinden wünscht. Ende 18. Jhd war es: Rückhalt für Notzeiten**3. Ursprünglich bedeutete es: Ein Zustand dauerhaften Wirkens. 

**1 Beispiele etwa für Erholungs-Wert wie Frische Luft, oder Werte von Ertrag für Wasser, Nahrung, Energie heute und in Zukunft: 

    • Nach Be-/Nutzen verlass den Picknick- oder Grill-Platz zuammen mit dem Abfall 
    • Auf Abholzen folgt wieder Aufforsten 
    • Dem Tagebau folgt Rekultivierung 
    • Aus Ertrag mach' Vorsorge 
    • Bei Vorsorge mit Versicherung, Fonds etc. verfolge Nachhaltigkeit-Ziele (→SDG; wär' ja unschön wenn nicht**4

**2 Abgeleitet aus der Begriffsbestimmung der so genannten "Brundtland Kommission für nachhaltiges Wirtschaften": Der Mensch soll gegenwärtige Bedürfnisse so erfüllen, dass zukünftige Generationen das auch können [diverse Quellen; n_n]  

**3 Quelle: Duden_HW

Hinweise:

    • Für Ziele und Strategien siehe bitte →ESG (Environment, Social und Good Governance Objectives der EU) und →SDG (Social Development Goals der UN)

    • Für Unternehmens-Berichte und Maße vergleiche bitte
    • EU und Regierung arbeiten**4 an einheitlichen Berichten und Maßen für große wirtschaftliche Einheiten (Star Unternehmen, Global Player, Kommune, Staat)

    • Auf lange Sicht zeigen sie, ob und wie auch eine kleine wirtschaftlich Einheit**5 mit seinen individuellen Entscheidungen**4
      zur Nachhaltigkeit (dauerhaftes Wirken) der**4 Natur beiträgt und beitragen kann (→nachhaltig ist und sein kein) 

**4 Nachhaltig (= in Zukunft) Wirken (wirksam sein) des/der Einzelnen (Mensch, juristische Person) UND der Natur
**5 Einzelne Person, Familie, Clique, Verein, Start-up, Local Hero*ine Unternehmen, Question Mark Unternehmen 

Vgl. →Going Concern, →Nachhaltigkeit 

 

Nahe_stehende_Person

ist eine natürliche Person, ein*e nahe*r Familienangehörige*r dieser Person oder/und ein Unternehmen, das einem berichtenden Unternehmen nahe steht (related party);

  1. Eine Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person
    steht einem berichtenden Unternehmen nahe,
    wenn sie/er
    1. das berichtende Unternehmen beherrscht
      oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist
    2. maßgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen hat
      oder
    3. im Management des berichtenden Unternehmens
      oder eines Mutterunternehmens des berichtenden Unternehmens
      eine Schlüsselposition bekleidet 
       
  2. Ein Unternehmen
    steht einem berichtenden Unternehmen nahe,
    wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
     
    1. Das Unternehmen und das berichtende Unternehmen
      gehören derselben Unternehmensgruppe an
      (was bedeutet, dass alle Mutterunternehmen, Tochterunternehmen und Schwestergesellschaften einander nahe stehen)

    2. Eines der beiden Unternehmen ist
      ein assoziiertes Unternehmen
      oder ein Gemeinschaftsunternehmen
      des anderen
      (oder ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eines Unternehmens einer Gruppe, der auch das andere Unternehmen angehört)  
       
    3. Beide Unternehmen sind Gemeinschaftsunternehmen desselben Dritten 
       
    4. Eines der beiden Unternehmen ist ein Gemeinschaftsunternehmen
      eines dritten Unternehmens 
      und
      das andere ist assoziiertes Unternehmen
      dieses dritten Unternehmens 
        
    5. Das Unternehmen ist
      ein Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer
      entweder des berichtenden Unternehmens
      oder eines dem berichtenden Unternehmen nahestehenden Unternehmens.
      Handelt es sich bei dem berichtenden Unternehmen selbst um einen solchen Plan,
      sind auch die in diesen Plan einzahlenden Arbeitgeber als dem berichtenden Unternehmen nahestehend zu betrachten 
       
      1. Das Unternehmen
        wird von einer unter Buchstabe a genannten Person beherrscht
        oder steht unter gemeinschaftlicher Führung,
        an der eine unter Buchstabe a genannte Person beteiligt ist 
          
      2. Eine unter Buchstabe a Ziffer i genannte Person
        hat maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen
        oder bekleidet im Management des Unternehmens (oder eines Mutterunternehmens des Unternehmens) eine Schlüsselposition 

Definition siehe: VO (EU) 632/2010 der Kommission vom 19.07.2010 Anhang - IAS_24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?fromTab=ALL&from=EN&uri=CELEX%3A32010R0632 

Quelle: Liste der EU-Gesetzgebungen zu Übernahme von internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) im Einzelnen, →https://ec.europa.eu/info/law/international-accounting-standards-regulation-ec-no-1606-2002/amending-and-supplementary-acts/acts-adopted-basis-regulatory-procedure-scrutiny-rps_de - 2010  

Hinweise:

  • Die Definition gilt in der EU aufgrund der VO (EG) Nr. 1606/2002:
      
  • „Die ‚International Accounting Standards‘ (IAS) werden vom ‚International Accounting Standards Committee‘ (IASC) entwickelt. … [Es] hat … am 1. April 2001 das IASC in ‚International Accounting Standards Board‘ (IASB) und die IAS … in ‚International Financial Reporting Standards‘ (IFRS) umbenannt.“ 

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, Erwägungs-Grund (7).

nichtfinanzieller_Indikator

ist ein Anzeiger zu einem Umstand zu einem Zeit-Punkt oder in einem Zeit-Raum, der in anderen Maßen gemessen wird als Geld, und der anzeigen soll die

  1. Richtung der Wirkung (wachsende Chance, zunehmendes Risiko) aus den Umständen
  2. Schwere/ Größe (Gewicht, Grad, Größenordnung, Intensität, relative Anzahl, Schaden-Höhe, Umfang) 
    • des Umstandes selbst
      oder
    • von (einer) tatsächlichen oder potenziellen Auswirkung/en daraus 
  3. Umkehrbarkeit, das heißt: die Möglichkeit, die Auswirkung/en zu beheben**1,
    oder/und
  4. Eintritt-Wahrscheinlichkeit des Umstands oder (einer) Auswirkung/en daraus 

**1 Quelle: RegE LkSG Begründung zu § 3.(1).Nr3, https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI  

 

Professional_Accountant

engl.f. Berufsangehörige*r, per Definition** = eine natürliche Person, die Mitglied in einer Mitglied-Organisation der →IFAC ist 

Berufsangehörige sind Angehörige der 

  • Rechnungslegung-bezogenen Berufe (→Professional Accountants in  Business und 
  • Wirtschaftsprüfenden Berufe (→Professional Accountants in Public Practice) 

**IEASBA_Code Glossary: 

Defined Term: "An individual who is a member of an IFAC member body." 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →Ethik Glossar 

Professional_Accountant_in_Business

engl.f. Angehörig*e der Rechnungslegung-bezogenen Berufe, per Definition** = eine Person, die Mitglied in einer Mitglied-Organisation der →IFAC ist UND in Gebieten arbeitet wie:
• Handel • Industrie • Dienstleistungen • Öffenlicher Sektor • Bildung • Gemeinnütziger Sektor,
oder, die in einer, regulierenden oder ausführenden Organisation [für Profenssional Accountants] tätig ist, sei es als:
∼ Angestellte*r, Selbständige*r ∼ Partner*in ∼ Mitglied der Geschäftsführung oder eines Aufsichtsrates ∼  Eigentümer-Geschäftsführer*in oder ∼ Ehrenamtliche*r 

**IEASBA_Code Glossary: 

Defined Term: "A professional accountant working in areas such as commerce, industry, service, the public sector, education, the not-for-profit sector, or in regulatory or professional bodies, who might be an employee, contractor, partner, director (executive or non- executive), owner-manager or volunteer." 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →Ethik Glossar 

Professional_Accountant_in_Public_Practice

engl.f. Angehörige*r der wirtschaftsprüfenden Berufen, per Definition** = eine Person, die Mitglied in einer Mitglied-Organisation der →IFAC ist UND Aktivitäten eines Professional Accountant für Klient*innen ausführt 

**IASBA_Code Glossary: 

Defined Term: "A professional accountant, irrespective of functional classification (for example, audit, tax or consulting) in a firm that provides professional services."

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →Ethik Glossar 

professional_skepticism

bezeichnet eine geistige Haltung, die anzeigt: a. Hinterfragende Einstellung, b. Aufmerksam-Sein für b.1 Anzeichen von - möglicher - b.2 Fehl-Einschätzung, gleich ob b.2.1 Irrtum oder b.2.2 mit Absicht, und einen c. Kritischen Blick auf die Aussage in Nachweisen  

a+b+c sollen Profis auf jeden haben 

Quelle: IFAC_Handbook 2020 Glossary: "An attitude, that includes 

      1. A questioning mind 
         
      2. Being alert  
        1. to conditions which may indicate - possible - 
        2. misstatement, due to 
          1. error or 
          2. Fraud 
            and 
        3. A critical assessment of evidence."  

Vgl. →professional_skepticism, →Kritische_Grundhaltung, →Sorgfalt, →Glossare

Prognose

ist eine Aussage über eine voraussichtliche Entwicklung oder eine voraussichtliches Ereignis, das heißt jeweils über 

  • dessen Größen-Ordnung/en (Höhe/n, Intensität/en) und 
  • deren Wahrscheinlichkeits-Graden 

vgl.

  • DRS_20.11 und nach DRS 20.130 
  • →zulässige_Prognose-Arten
  • →unzulässige_Prognose-Arten 

 

progressive_Prüfbarkeit

bezeichnet die A. in der Buchführung Nachvollziehbarkeit der Daten vom ♦ Beleg über ♦ Journal ♦ Konten ♦ Bilanz und GuV bis hin zur ♦ Steuer-Anmeldung/-Erklärung und B. in Texten die Rückverfolgbarkeit von einer Quelle bzw. Begründung bis hin zum Zitat bzw. zur Schlussfolgerung 

Quelle zu A: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html Rn 32f. 

Fun_Facts:

Zu A.:

    • progressive Prüfbarkeit = vorwärts schreitende Folge von Informations-Punkten 
      • davon das Gegenteil ist: retrograde Prüfbarkeit
        versus
    • progressive Funktion = vorwärts steigende Werte  (zum Beispiel wie bei der →Steuerprogression)
      • davon das Gegenteil ist: degressive Funktion

Zu B.: Die Rückverfolgbarkeit der Schlussfolgergung bedeutet nicht zwingend, dass sie nachvollziehbar ist.

Vgl. →GoB Glossar (930)

Prozess

bezeichnet ein/e Verfahren/s-Weise, einen Ablauf, Fortgang, Hergang oder auch eine Entwicklung

Hinweise:

Zum Wirtschaften wird das Wort je betriebliche_Funktion im je eigenen Kontext verwendet, zm Beispiel für für ein/en

Im Allgemeinen lassen sich die Begriffe Prozess/ Verfahren und →Methode unterscheiden:

    • Das Verfahren (der Prozess) bezeichnet das tatsächliche Anwenden einer Methode.
    • Die Methode bestimmt eine Verfahrens-Weise (Technik, technische Ausführung, Art und Weise der Fertigung /des Fertig-Stellens). 

Vorschriften zur Buchführung (930) vermischen die Begriffe ab und zu, zum Beispiel:

    • Nature_of_Expense_Method versus GKV (Gesamt-Kosten-Verfahren)
    • CoS_Methode/ Function_of_Expense_Method versus (Umsatz-Kosten-Verfahren)

Vergleiche zu →Soll_und_Haben das Bonmot über die Verwirrung aus dem Roman 'Soll und Haben' von Gustav Freytag Mitte des 19ten Jahrhunderts, wonach 

"... der alte Engel des Gerichts... im Himmel... oben auf die Seiten des Buches
statt des irdischen Kredit und Debet die Wörter Schaf und Bock zu schreiben pflegt
und alle Kreditposten auf die rechte Seite, die Böcke aber auf die linke setzt." 

(https://freeditorial.com/en/books/soll-und-haben Blatt 90). 

Wort-Herkunft aus lateinisch cedere = gehen, schreiten, laufen auch sich begeben, und pro = voran, voran-/vorwärts-schreiten, im Sinn von einem/r Tun/ Tätigkeit (allgemein), auch (speziell) von einer Militär-Einheit (vorrücken) oder einer Zivil-/ Gemeinschaft (Fortschritt)

Fun_Fact: Der Wort-Stamm von lateinisch cedere sei auch in den Worten

      • Excess - Ausschreitung, Ausschweifung aus ex-cedere = (aus sich) heraus-gehen
      • Konzession - Zugeständnis, Erlaubnis, (behördliche) Genehmigung aus con-cedere = u.a. abtreten, auch im Sinn von überlassen
      • Rezession - Zurück gehende Entwicklung beim Wirtschaften aus re-cedere
      • Abszess - Absonderung aus ab-cedere = (sich) weg begeben

Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

Vgl. →Betrieb, →Prozess (= Verfahren, Anwenden einer Methode), →Methode (Verfahrens-Weise), →Funktion (= Verrichtung, Ausführung oder Ausführende in einem Prozess)

Qualität

ist die Beschaffenheit, das heißt: Die Gesamtheit von Eigenschaften, Merkmalen und/oder Kriterien, die eine Sache, Produkt, Leistung oder Dienstleistung erfüllt; auf dieser Website meint das in der Regel Informationen, die basieren auf 

  • Gewissenhaftigkeit/ Integrität, das heißt: Mit Sorgfalt ausgeführtes Erarbeiten der und Verweisen auf die jeweils fachlichen und tatsächlichen Grundlagen und Regeln, Schlussfolgerungen, Aussagen, Einschätzungen und Beurteilungen 
  • Verschwiegenheit/ Vertraulichkeit, das heißt: Kommunikation ausschließlich an nur die zum Zugang meiner Informationen befugte/n Person/en (Adressat*in/en)
  • Unabhängigkeit/ Objektivität, das heißt: An der Sache orientierte Darstellung von Schlussfolgerungen, Aussagen, Einschätzungen und Beurteilungen mit Verweisen auf die jeweiligen fachlichen und tatsächlichen Quellen von Informationen und Angaben, die für sie Grundlagen sind 
  • Eigen-/Verantwortlichkeit/ Fach-/Kompetenz, das heißt: Arbeit zum Zweck und Wohle aller, von meinen Aussagen Betroffenen nach best-möglich beschafften Wissen und erlangter Gewissheit 

Wortherkunft aus lateinisch qualitas = die Beschaffenheit (Quelle: →Stowasser)

Mehr dazu siehe bitte →Ethik Ziele und Leitsätze, zum Überblick vergleiche →Verschwiegenheit von Dienstleistenden wie Angestellten 

vgl. →Qualität, →QSS, →Ethik Glossar

 

Ressource

ist das französische Wort für eine Vermögens- oder Hilfs-Quelle (auch: Mittel oder Hilfsmittel); zur Verwendung des Begriffs "economic resource" siehe bitte →Asset. 

Im Militär sind die drei Haupt-Ressourcen:

    • Mensch, 
    • Maschine und 
    • Material und Logistik; 

diese drei finden sich wieder in der GuV nach →HGB § 275.(2), und zwar in dem Ausweis für ihren bewerteten Verbrauch in den Posten:

    • Personal-Aufwand,
    • Abschreibungen und
    • Material-Aufwand sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. 

Die wirtschaftliche (ökonomische) Ressource ist abzugrenzen von der so-genannten "technischen Ressource", siehe dazu →URI (Kennung), →URL (Adresse)

Vgl. →Abschluss, →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset

   

retrograde_Prüfbarkeit

bezeichnet die A. in der Buchführung Nachvollziehbarkeit von Daten in einer ♦ Steuer-Anmeldung/-Erklärung rückwärts zu Summen aus ♦ Bilanz-/GuV-Posten ♦ Konten ♦ Journalen bis hin ♦ Belegen, und B. in Texten von einem/r Zitat bzw. Schlussfolgerung rückwärts zur Quelle bzw. Begründung 

Quelle zu A.: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html Rn 32f. 

Fun_Fact zu B.: Die Rückverfolgbarkeit der Schlussfolgergung bedeutet nicht zwingend, dass sie nachvollziehbar ist.

Vgl. →GoB Glossar (930), Pendant: →progressive_Prüfbarkeit

Risiko

bezeichnet die schlichte Möglichkeit, Ressourcen oder Assets

  • Nicht tauschen 
  • Niemanden anbieten
  • Verlieren /zu Verlust führen
  • Nicht benutzen oder einsetzen
  • Nicht bilden oder sichern 

zu können.

Hinweise:

  • Begriffsbestimmungen in Standards: Bezeichnet
    1. eine mögliche negative (unerwünschte) Abweichung von einem Ziel, Ziel-Zustand oder Ziel-Wert**1,
      und oft:
    2. die Gefahr und/oder
    3. das Hindernis selbst;

      dabei sind der/ein
      • Risiko-Indikator = die Mess-Größe**2 /der Anzeiger zum Risiko und/oder zum Ziel
      • der Risiko-Faktor = der (unsichere) Umstand oder das Hindernis im externen Umfeld**3, der zur negativen Abweichung führen kann.
  • **1 vgl. "messbar" als eine von vier Ziel_Eigenschaften

**2 Mess-Größen heißen auch: Leistungs-Indikatoren; diese werden allgemein unterscheiden in:

                  1. Finanziellen nicht und 
                  2. Nicht-finanziellen Leistungs-Indikatoren 

Entsprechend misst man dazu:

      1. Digitale Geld-Werte (z.B. Preis, Kurs, Gewinn, Umsatz) oder
      2. Andere, digitale**2b1 oder analoge**2b2 Mess-Größen  

Beispiele für 

**2b1 digitale Nicht-finanzielle Mess-Größen: Stück-Zahlen, Längen, Flächen, Volumen, Kilowattstunden 

**2b2 analoge Nicht-finanzielle Mess-Größen: hoch, mittel, niedrig. 

**3 Beachte bitte: Risiko oder Chance ergeben sich aus Faktoren und aus Eigenschaften, die

      • in der (externen) Umwelt und dem näheren externen Umfeld liegen - und, die
      • man selbst NICHT (durch Entscheidungen) beeinflussen kann; vgl. SWOT.  

Pendant: →Chance, vgl. →Risiko Begriffe, →SH, →EW, →Risiko Begriffe (Arten)

  • Begriff-Bestimmungen: 
     

    • DRS_20.12: Risiken =
      • mögliche künftige
      • Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer
      • negativen [-] Abweichung von Prognosen beziehungsweise Zielen [...] führen".**4 

**4 Der Zusammenhang zwischen Ziel und Risiko ist fast immer, innerhalb je eines der Strategie-Komponenten (vgl. →COSO) zu betrachten. 

    • ProdSG § 2.Nr22: Risiko = die Kombination aus der
      • Eintrittswahrscheinlichkeit (→EW) einer Gefahr, die einen Schaden verursacht, und der
      • Schwere des möglichen Schadens (→SH)

**4 Beispiele

  Innerhalb von operations ist ein Risiko 

          • beim Segeln, dass
            • von einem angepeilten Breitengrad (Ziel-Situation)
            • eine unerwünschte Abweichung eintreten wird
            • so wie es sich für Christoph Columbus bei der Ankunft in Amerika realisiert hat; 
          • in der Produktion (vgl. →betriebliche_Funktion), dass
            • eine angestrebte Output-Menge (Ziel-Wert)
            • nicht erreicht wird;  
          • im Betrieb
            • das Ziel, insgesamt keinen Unfall zu haben, 
            • durch nur einen Fall erheblich verfehlt wird. 

  Innerhalb financials ist es ein Risiko, dass

          • ein Wert
          • zu einem bestimmten (Fälligkeits-) oder unbestimmten (Geld) Zeit-Punkt (Ziel-Situation) und/oder 
          • in der angestrebten Höhe (Ziel-Wert)
          • für eine Vermögens-Disposition (Kauf, Tausch, Konsum etc.)

NICHT verfügbar sein wird. 

  Innerhalb compliance ist es ein Risiko, dass

          • im Unternehmen
            • von dem Ziel, alle wichtigen Gesetze und Regeln zu beachten (Ziel-Situation), 
            • abgewichen wird;


  • Je nach Regelungs-Bereich wirken

      • die Umwelt und das nähere Umfeld beziehungsweise
      • Umwelt- und Umfeld-Faktoren anders

und geben andere Indikatoren, vergleiche dazu die Begriffe in den Gesetzen: 

      • umweltbezogenes_Risiko oder →menschenrechtliches_Risiko (die Abweichung von einer Ziel-Situation ist dort als ein "Zustand" bezeichnet)
      • wodurch ein das Risiko ein möglicher Verstoß
        • entweder gegen Verwendungs-Verbote bestimmter Stoffe und Chemikalien 
        • oder gegen die Menschenrechte droht. 

oder vergleiche dazu die Begriffe:  

      • Kundenrisiko**4 gemäß GWG Anlage 2 Nr. 1 mit Indikatoren dort 
        • für ein höheres Risiko [im Sinn von GWG § 15] dafür,
        • auf ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [Geldwäsche im Sinn von GWG § 1.(1) i.V.m. StGB § 261**5

**4 innerhalb financials heißt das Risiko aus Faktoren, die mit der Person des*der Kundin verbunden sind: →Kontrahenten_Risiko

**5 vgl. BMI: →https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html

      • Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanal-Risiko gemäß GWG Anlage 2 Nr. 2 mit den Indikatoren dort 
        • auf ein höheres Risiko [...] dafür,
        • dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [...] 

      • geografisches Risiko gemäß GWG Anlage 2 Nr. 3 mit den Indikatoren dort
        • auf ein höheres Risiko [...] dafür,
        • dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [...] 

Innerhalb ethics ist es ein Risiko, dass

          • von dem Ziel, alle wichtigen (kaufmännischen) Berufs-Grundsätze zu beachten,
          • abgewichen wird. 

Vgl.: →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →DRS_20.11

skalierte_Prüfung

bezeichnet das Angepasst-Sein von**1 a. der Art, b. dem Umfang und c. der Dokumentation in Prüfungs-Tätigkeiten an 1. die Größe, 2. die Komplexität und 3. das Risiko**2 von A. dem zu prüfenden Unternehmen**A, B. dem Auftrag**B und C. dem Gegenstand einer Prüfung**C   

**1 BS_WP § 39.(1).S2: Ein WP hat "Art [nature], Umfang [extent/scope] und Dokumentation… zu bestimmen."

**A BS_WP § 39 (1).S1: "eine den Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung"

**B BS_WP § 39 (1).S2: "in Abhängigkeit… des Prüfungs-Mandats"; Wort-Herkunft aus lateinisch mandata = der Auftrag (vgl. →Mandant*in)

**C BS_WP Begründung zu § 39:  Der WP hat sich "…an den tatsächlichen Gegebenheiten des Prüfungs-Gegenstandes… zu orientieren..."

**2 IAASB_Handbook Glossary of Terms: Das Risiko ist hier das so genannte Prüfungsrisiko [Audit_Risk ⇔ ISA, beziehungsweise Auftragsrisiko (Engagement_Risk) sonst**3], das heißt: Die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

    • Der*Die Prüfer*in gibt mit B. dem Auftrag eine zutreffende Beurteilung [Opinion ⇔ ISA, Conclusion sonst**3]
    • zu C. dem Gegenstand einer Prüfung [Abschluss, JAISA, Subject_Matter_Information sonst**3] ab. 

**3 "sonst" bezieht sich auf jeweils die Art des Auftrags und des Gegenstands unter Anwendung der →ISRE [Prüferische Durchsicht (Review Engagement) von historischer Finanz-Information], der →ISAE [Prüfung (Assurance Engagement) von anderen als historischen Finanz-Informationen] beziehungsweise der →ISRS [auf Finanz-Information bezogene (related) Services]

Das Prüfungsrisiko hängt ab von dem

    1. Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung [Risk_of_material_misstatement, Fehlerrisiko] in C. dem Gegenstand der Prüfung und dem
    2. Aufdeckungsrisiko [Detection_Risk, Entdeckungsrisiko] in a. b. und c. den Prüfungs-Tätigkeiten [nach dem/den jeweiligen Standard/s].

Das α. Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

      • A. das Unternehmen hat
      • alle, in der Natur der Sache liegenden Hindernisse 
      • zur richtigen und vollständigen Abbildung der tatsächlichen Verhältnisse
      • in C. dem Gegenstand der Prüfung bedacht, und Fehler vermieden.  

Das β. Aufdeckungsrisiko bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

      • a. b. und c. der Prüfungs-Tätigkeiten [audit procedures, entsprechend der Standards]
      • decken jede wesentliche Falschdarstellung
      • in C. dem Gegenstand der Prüfung auf [beziehungsweise reduzieren das Prüfungsrisiko auf ein akzeptables Niveau]

Das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung wiederum hängt ab von dem

      1. Inhärentem Risiko [Inherent_Risk, in der Natur der Sache liegend] in C. dem Gegenstand der Prüfung und

        [unter Berücksichtigung von Faktoren in der Umwelt und dem Umfeld von A. dem Unternehmen sowie in dem Umfeld von C.]

        dem  

      2. Kontrollrisiko (Control_Risk, →IKS] in A. dem Unternehmen.
          

Das I. Inhärente_Risiko 

        1. bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:
          • C. der Gegenstand der Prüfung (→JA)
          • enthält alle relevanten Aussagen (assertions)
          • richtig und vollständig über jede/n 
            • Gruppe der Geschäftsvorfälle (transactions, →GuV)
            • Saldo von Vermögen oder Schulden (account balances, →Bilanz) und
            • Angabe für die Offenlegung [disclosures, →Angaben_im_Anhang

        2. und liegt in unterschiedlichen Faktoren wie Natur der Sache, Größe und Komplexität begründet. 

Das II. Kontrollrisiko bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

        • A. das Unternehmen hat systematische Kontrollen (IKS),
        • sodass jede mögliche Falschdarstellung in GuV, Bilanz oder Angaben_im_Anhang
          • entweder verhindert (prevented)
          • oder aufgedeckt und korrigiert (detected and corrected) wird.

  Vgl. →LCE, →PIE, →skalierte_Prüfung 

Sonstiger_Prüfungsgegenstand

ist ein Dokument, das zusammen mit einem Abschluss Gegenstand einer (gesetzlichen) Prüfung ist, und zu dem der Prüfungsvermerk/-bericht einen gesonderten Abschnitt hat

Quelle: IDW PS 400 n.F. 10.2021, Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks, Tz 10.h

vgl. →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe 

Sorgfalt

ist die Pflicht**4 für jede*n, im Beruf für das Handeln und für die Kommunikation in seinem Aufgaben-Bereich**1 grundsätzlich die 

  • zu erreichenden Ziele und Zwecke,
  • Auswirkungen und Konsequenzen,
  • Abläufe und 
  • zu befolgenden Regeln

bedacht**2 zu haben, sowie im Privaten seine Vertragspartner*innen vor Schaden zu bewahren**3.

**1 der Aufgaben-Bereich definiert die Verantwortung für: eigene Handlungen und Kommunikation und solche, andere Beauftragte, Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen*innen tätigen

**2 vergleiche https://www.einstellungstest.de/personale-kompetenz-sorgfalt/ Stand 09.04.2021 

**3 gemeint ist jeder, auch tägliche (kleine) Kauf-Vertrag; siehe Kunst/ Jähnichen: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/handelsgeschaeft-22-sorgfalt-eines-ordentlichen-kaufmanns_idesk_PI20354_HI6794997.html, Stand 09.04.2021

**4 gesetzlich auch durch Gewissenhaftigkeit abgedeckt und siehe bitte vor allem für

Vgl. →Business_Judgement_Rule, →Corporate_Governance_Judgement, →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →Ethik Glossar, →VN_Leitprinzipien, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship (zu **1 und **2) und →Rechtsträger*in  

 

  

Stakeholder

bezeichnet Interessen-Träger*innen, das sind Personen oder Gruppen, die A. selbst das Unternehmen beeinflussen, oder die B. von ihm beeinflusst werden können.
Es gibt zwei Haupt-Gruppen von (externen) Interessen-Träger*innen:

  1. betroffene Interessenträger*innen: Einzelpersonen oder Gruppen,
      • deren Interessen
      • von den Tätigkeiten des Unternehmens und
      • von seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen
        • in seiner gesamten (vor- und nachgelagerten) Wertschöpfungskette (eigene siehe iii.)
      • betroffen sind oder betroffen sein könnten (002),
      • sei es auf positive oder negative Weise, - darunter 
    • Anwohner*innen (002**)
    • lokale Gemeinschaften (002iii
    • schutzbedürftige Gruppen (002iii) - und 
  2. Nutzer*innen von Nachhaltigkeitserklärungen: 
    1. Haupt-Nutzer*innen der allgemeinen Finanz-Berichterstattung [vor allem: →Abschluss und →Lage-Bericht]: bestehende und potenzielle 
      • Versicherungsunternehmen (400, 505)
      • Kreditgeber (400, 700)
      • andere Gläubiger (400)
      • Kreditinstitute (700)  
      • Investoren (900) 
      • Vermögensverwalter*innen (920)  
        sowie
    2. andere Nutzer*innen, einschließlich 
      • Nichtregierungs-Organisationen [NPO; 001, 002]  
      • Zivilgesellschaft (002, 800)
      • Wissenschaftler*innen (200) 
      • Geschäftspartner (100, 400, 700)
      • Gewerkschaften (510) und [andere] Sozialpartner/ Interessenvertreter*innen von Arbeitnehmenden des Unternehmens (510)
      • der Analysten*Analystinnen (700)   
      • Regierungen (800) 
        und darüber hinaus:
  3. (direkte/ interne) Interessenträger*innen: (mit der eigenen Wertschöpfung/-skette verbunden):  
    • Verbraucher*innen (003, 100) 
    • Endnutzer (003, 100) 
    • Kundschaft (100) 
    • Beschäftigte und andere Arbeitskräfte (500) 
    • Lieferanten (400) 
    • Zentralbanken (700)
    • Behörden (800)
    • Aufsichtsbehörden (910)  
    • Regulierungsbehörden (920)
  4. Die Natur (001; Stille Interessenträgerin) 


Einige Interessenträger können zu zwei oder drei Gruppen gehören.

Quellen: 
i bis ii: ESRS Anhang_II Tabelle 2 Begriffsbestimmungen (PDF Download S.278), textgleich: ESRS 1.22
iii: ESRS 1.AR.6 
iv: ESRS 1.AR.7
** →Sorgfaltspflichtengesetz: Anwohner*innen in der Nähe eines Unternehmens-Standortes "sofern sie vom persönlichen Schutzbereich der Menschenrechte gemäß ebenda § 2.(1) erfasst sind" [etwa durch: schädliche Boden-Veränderung, Gewässer- oder Luftverunreinigung, Lärm-Emission oder übermäßigen Wasser-Verbrauch] ebenda RegE Begründung zu § 4.(4)    

Wortbedeutung aus: engl. stake = Pflock, Stütze, Einsatz, und: holder = Inhaber*in 

 

Vgl. →ESG_Bericht_Nutzer*innen, →ESG_Bericht, →Interessenträger*innen, →Stakeholder

Wortbedeutung von: engl. stake = Pflock, Stütze, Einsatz, und: holder = Inhaber*in

Mit der GuV nach HGB § 275.(2) für ein Unternehmen sind die Stakeholder und ihre hauptsächlichen Interessen wie folgt verknüpft (verlinkt):

  1. Kundschaft (die beim Unternehmen kauft), Wettbewerber*innen
    Umsatz Revenue (100)
  2. (FuE)
  3. (Produktion)
  4. Lieferant*innen
    ↔ Materialaufwand [→Material Einkauf Purchasing (400)]
  5. Mitarbeitende (die für es die Leistungen erbringen)
    ↔ Personalaufwand [→Personal, Personnel (500)]
    • davon: Staat ↔ Soziale Abgaben
  6. (Investition)
  7. Fremd-Kapital Gebende (die es finanzieren)
    ↔ Zinsen [→Finanzen, Finance (700)]
  8. Staat und Kommune (die für Infrastrukturen sorgen)
    ↔ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag [→Steuern, Tax (800)]
  9. Eigentümer*innen (für deren Lebensunterhalt das Unternehmen beitragen soll, welche die Verlust-Risiken tragen und auf Gewinn-Chancen setzen)
    ↔ Verlust oder Gewinn [→EK; →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)]

Mehr dazu siehe bitte in den Beiträgen →GuV und GuV-Index und →Positionen von Personen den Abschnitt Stakeholdership

Tatbestand

ist gegeben durch: Merkmale einer bestimmten Tat oder/und Merkmale einer Situation (Umstände, Sachverhalt), die in einem Gesetz oder anerkanntem Standard genannt sind  

Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse

ist im Sinn der EU_AbschlussRL_2013/34 Art.2.(1) ein: 

  • Unternehmen, dessen übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates (im Sinn der EU RL 2004/39/EG)
  • Kredit-Institut (im Sinn der EU RL 2006/48/EG)
  • Versicherungs-Unternehmen (im Sinn der EU RL 91/674/EWG) 
  • Unternehmen, das ein EU-Mitglied-Staat als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt hat (z.B. das aufgrund der Art der Tätigkeit, Größe oder Zahl das Beschäftigen von erheblicher öffentlicher Bedeutung ist)

Dafür wird oft auch die englische Abkürzung →PIE verwendet für: Public Interest Entity.

siehe auch: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316a.html 

US_GAAS

Abk.f. United States Generally Accepted Auditing Standards, bezeichnet Prüfungs-Standards für Abschluss-Prüfer in den USA 

Sie werden festgeschrieben von der Association of International Certified Professional Accountants (AICPA), →https://www.aicpa.org/

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

Verantwortung

bezeichnet das Konzept: Jede*r   a. wägt(a) eigne Pflicht und alle Folgen ab mit Sorgfalt,   b. hat dazu Kenntnis aller Gefahr für sich(b1) und andere(b2), und   c. tut alles zu a+b (soweit zumutbar(c)), bevor Entscheidung fällt und Handlungen dazu gemacht oder angewiesen sind 

**a Abwägen heißt in der Regel:

    • Bei Entscheiden, Denken und Handeln stets
    • Folgen (a) und Gefahren (b) zwischen 
      • Umwelt (= Gemeinschaft**b2, Umfeld) und
      • eigener Person (Individuum**b1)
           
    • was zumutbar ist, bestimmen so genannten "Ebenen(c) der →Verantwortung), und zwar auf der 

Individual(b1)-Ebene mit

dem Sich-Selbst Verpflichten (Freiheit) in Entscheidungen für

        • sich allein oder
        • mit einem anderen Individuum

zum Beispiel: Vertrag, Schenkung     

und der 

Gemeinschaft(b2)-Ebenen mit

der Fremd-Zuschreibung (Gesetz) von Folgen an eine Entscheidung, welche die Gemeinschaft macht (→Legislative), etwa:   

        • als Staat, der Konsequenzen (Folgen) bestimmten Entscheidungen zuschreibt, zum Beispiel an eine Entscheidung 
             
          • mit Tat und Schuld im Straf-Recht (StGB)
          • mit Vermeidbarkeit eines Schadens im Zivil-Recht (BGB)
          • dem Halten von einem Tier (vgl. BGB § 833)
          • dem Halten eines Kraftfahrzeugs (StVG § 7)
          • dem Herstellen eines Produkts (vgl. z.B. ProdHaftG § 1)
          • Abfall zu machen und besitzen (KrWG § 15
             
        • als Organisation, die Konsequenzen (Folgen) an die Entscheidung für die Form (Rechtsform), mit der sie sich organisieren wollen
          (→juristische_Person {= →Rechtsträger*in}, →Fonds_Prinzp, →Organe) verknüpft, und das Gesetz die Folgen (Geradestehen) weiter fest macht, WER da   
          • für die Organisation die Pflichten trägt und wer da 
          • der Organisation Pflichten auferlegen /sie verpflichten kann (vgl. OWiG § 30
                 

Führung-Ebene:

      • Wer hat →Organ-→Funktion?, das heißt:
      • das folgende machen:  
        • Ausrichten der Organisation auf
          • die ihr bestimmten Ziele 
            (durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse o.ä.)
        • Schaffen einer internen
          • Aufgaben-Struktur und/oder
          • Verantwortungs-Struktur
        • Beauftragen von Personen mit diesen Aufgaben 

vergleiche: →Organe, →Sorgfalt oder OWiG § 130

Aufgaben-Ebene (→Funktion: Beauftragte*r)

      • für jede Entscheidung: wer hat  
      • inner-halb der Spielräume (Matrix),
        • die deinem Handeln und dem Er-/ Messen (Abwägen, →Sorgfalt) gegeben sind
        • gleich ob durch selbst oder durch Gemeinschaft gemachte Verplichtung,
      • welche Aufgabe [vgl. OWiG § 9 Absatz (2)]

Fun_Fact

Das Wort "Verantwortung" entstamme der Sprache an Gerichten im Mittelalter, und bezeichne eigentlich: Den Vorgang der Be-/ Antwortung aller Fragen an den*die Richter*in. Der Vorgang wurde bezeichnet als: Ver-/ Antwortung und das Verfahren war festgelegt. Es musste zur Tat mindestens geklärt werden  

a. Rechenschaft,   b. Gründe und   c. Argumente (zur Verteidigung).  

Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1994 Band 23

Bonmot: "Die volle Verantwortung für das eigene Handeln (...) und die eigenen Entscheidungen zu übernehmen 
ist einer der wichtigsten Schlüsse, die man ziehen kann, 
um ein glückliches Leben zu führen." (Sierck/Flick: Im Moment, riva Verlag, München 2022)

Vgl. →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →VN_Leitprinzipien, →Global_Citizenship (zu **1 und **2), →EU_Ziele, →Rechtsträger*in, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko 

Wirtschaften

ist das 

  • Decken von Bedarf und Befriedigen von Bedürfnissen bzw. dafür das 
  • Verteilen, Verwenden, Verfügen von/über Ressourcen, Vermögen oder Assets  

Vgl. →Abschluss, →Aktiva, →Asset, →Ressource, Vgl. →Ökologie/ →Oekologie, →Ökonomie/ →Oekonomie  (= die Wirtschaft, das →Wirtschaften), →System 

Bonmots:

"Unternehmen sind dann langfristig erfolgreich, wenn sie sich an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren" (Prince Charles, Forum 2007 n_n

"Wirtschaften ... soll positive Beiträge für die Gesellschaft im weitesten Sinne leisten" (J.H. Snabe in: FAZ 12.05.2021)

"Ökonomik als

    • Wissenschaft von der Verteilung knapper Güter und Ressourcen
      kann ... [zur]  
    • Orientierung [für Gesellschaft, ... politisches und Gesetz-gebendes Handeln]

in wesentlichen Aspekten beitragen." Nils Goldschmidt, Achim Wambach in FAZ 19.11.2024

Zum Verstehen was man unter dem Begriff "die Wirtschaft" für einen geographischen Raum (z.B. Land, EU, Welt) versteht, hilft m_E das Video von Ray Dalion: Wie die Wirtschaftsmaschine funktioniert in 30 Minuten, →https://www.youtube.com/watch?v=dJMiVGlnLSc  

Ziel_Eigenschaften

sind: 

  • Spezifisch - Kommunizierbar, Verständlich
  • Messbar - Messbar/Erfassbar
  • Akzeptiert - Vereinbart
  • Realistisch - Machbar
  • Terminiert - (...)**  

Diese Eigenschaften** gelten als notwendige Bedingung, damit ein Ziel erreicht, und der Weg dorthin gemessen und nachverfolgt werden kann (Monitoring_and_Tracking). 

**Quellen: siehe Abbildung unten 

SMART die Abkürzung aus den Anfangs-Buchstaben oben und als solche auch als eine "→Methode" bzeichnet [diverse Quellen n_n]

 

Abbildung: Gegenüber-Stellung der anerkannten Ziel-Eigenschaften zu den Strategie-Komponenten im →COSO Standard

vgl. →Accounting for Advantage

   

 

 

Hinweise

Diese Zusammenstellung von Begriffsbestimmungen betreffen das Ausführen eines Audits/ einer Prüfung; für dessen/deren Gegenstand wähle bitte entsprechendes über → Glossare

Fehlt aktuell etwas, gib uns bitte Bescheid →Contact.

Nicht alle Begriffsbestimmungen (Definitionen) aus den Audit-/Prüfungs-Standards sind hier aufgenommen, weil die jeder Allgemein_anerkannte_Standard laufend überarbeitet wird. Zugang für den Download der Standards findest du über die Glossar-Einträge → IIA, → IAASB_Handbook oder →IEASBA_Code.