Bezug: →Datenschutz-Erklärung
ist eine, von einem Mitglied-Staat der Europäischen Union (EU), gemäß DSGVO Art. 51 eingerichtete, unabhängige und
staatliche Stelle [→DSGVO Art. 4 Nr. 20] bzw. Behörde [→DSGVO Art. 51.(1)],
ist eine
der →Personen-bezogene Daten offengelegt werden, und zwar
**Ein*e "Dritte*r" ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person selbst, die
Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungs-Auftrags nach dem Unionsrecht oder nach dem Recht der Mitglied-Staaten möglicherweise Personen-bezogene Daten erhalten, gelten NICHT als
Empfänger*innen; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den
geltenden Datenschutz-Vorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung.
DSGVO Art. 4 Nr. 9
sind Daten, deren Verarbeitung
Untersagt sind grundsätzlich** [Art. 9. (1)**] die Verarbeitung von Daten in folgenden Kategorien:
**Ausnahmen siehe Liste in DSGVO Art. 9.(2) und: sie sind nur zulässig unter Verantwortung von Fach-Personal, das einem Beruf-Geheimnis unterliegt [Art. 9.(3)]
Nur unter behördlicher Aufsicht dürfen verarbeitet werden:
ist eine →Natürliche Person, die mit und anhand von →Personen-bezogenen Daten identifiziert worden oder identifizierbar ist.
Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die
DSGVO Art. 4 Nr. 1
sind
DSGVO Art. 4 Nr. 14
Abk.f. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
→https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html
Aufgaben siehe BSI-Gesetz § 3
Vgl. →IT, →BSI, →CERT, →Hinweisgeber-Stellen, →Datensicherheit Glossar (940)
ist im Sinn der DSGVO jeder Umgang mit Daten, das heißt:
wie [zur]
Quelle: DSGVO Art. 4 Nr. 1. Vgl. →IT, →Daten-Verarbeitung, →EVA_Prinzip
bezeichnet die Kenntnis, Fertigkeit und Fähigkeit, mit Software (Applikationen, Apps) im Internet so mit Verantwortung umzugehen, dass Daten und Persönlichkeit von anderen so sicher /geschützt sind wie die eigenen
Quelle: angelehnt an BSI** →https://www.cyberfibel.de/digitale-kompetenzen/
**Urheber vgl. →https://www.cyberfibel.de/impressum/
für den Indikator 4.4.1 zu SDG04 (Qualifikation) wird der Grad der Digitalen_Kompetenz (Kompetenzen in Informations- und Kommunikations-Technologie, IKT) gemessen am
Vgl. →Glossare, →Digitale_Kompetenz, →Kompetenz, →Informations-Grund-Werte, →Informations-Sicherheit, →Digitale_Souveränität, →Datensicherheit Glossar (940), →Datenschutz Glossar (502)
bezeichnet die Kompetenz zum Umgang mit IT, um die Hoheit über Daten und Informationen in seiner jeweiligen gesellschaftlichen Rolle auszuüben und zu behalten
Für die gesellschaftliche Rolle wird unterschieden zwischen
Quelle: abgeleitet aus https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souver%C3%A4nit%C3%A4t November 2017
Hinweis: „Offizielle Definition von Datensouveränität fehlt“ [Q.: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-pa-digitale-agenda-792802 Stand 07.09.2021]
Vgl. →Daten-Souveränität, →digitale_Souveränität, →Person, →Kompetenz, →Digitale_Kompetenz, →IT, →Stakeholder
Abk.f. Datenschutz-Grundverordnung
Hinweis: Vor der eigentlichen VO sind 173 Gründe - am Bildschirm also weit nach unten scrollen, um den eigentlichen VO-Text zu sehen.
Tipp: Die EU Seite unter obiger URL (Link) macht es mit der Funktion "Multilingual Display" möglich, den VO-Text in zwei oder drei Sprachen parallel zu haben - falls man mal eine offizielle Übersetzung von einem solchen Text braucht.
(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn
a) die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der
gegeben hat.
(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn
b) die Verarbeitung
(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn
c) die Verarbeitung erforderlich ist
(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn
d) die Verarbeitung
(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn
f) die Verarbeitung erforderlich ist
[Hinweis: Dieser] (Unter-) Absatz (1).f gilt NICHT für die,
ist eine
der Personen-bezogene Daten offen gelegt werden, und zwar
unabhängig davon, ob es sich bei ihr um eine*n Dritte*n handelt oder nicht.
NICHT als Empfänger*innen gelten Behörden, die
die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutz-Vorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung.
→DSGVO Art.4 Nr. 9
Abk.f. Verordnung der Europäischen Union, die direkt (unmittelbar) auf jede*n Bürger*in der EU und jedes Staats-Organ in den Mitglied-Staaten anwendbar ist, und zwar: ohne Mitwirkung der nationalen Gesetzgebungs-Organe
Eine EU_VO kann sein: ein Erlass sein als VERORDNUNG (EU)
Quellen:
→https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html, mit Such-Maske für: Rechtsakte durchsuchen
→https://europa.eu/european-union/law/legal-acts_de
für den Text oben: Die Rechtsordnung der EU, Model/ Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch, C.H. Beck Verlag, 33. Auflage 2012, Abschnitt 35
Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →EU_VO (engl. Regulation), →EU_RL (engl. Directive), →CELEX, →ELI
sind
→DSGVO Art. 4 Nr. 13
bezeichnen die Werte von →Information für Entscheidungen, die nur dann da sind, wenn sie folgende Eigenschaften haben:
Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/vorkapitel/Glossar_.html
besteht aus Daten-Schutz** und Daten-Sicherheit***, um →Informations-Grund-Werte zu bewahren, d.h. Schutz und Sicher-Stellen von
**vgl. →eIDAS_VO
***vgl. →DSGVO
Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/vorkapitel/Glossar_.html
Abk.f. Informations-Technik, bezeichnet alle technischen Mittel, um Informationen zu verarbeiten oder zu übertragen
Zur Verarbeitung von Informationen gehören:
Quelle: BSI https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/Webs/ACS/DE/Informationen-und-Empfehlungen/Informationen-und-weiterfuehrende-Angebote/Glossar-der-Cyber-Sicherheit/glossar-der-cyber-sicherheit_node.html Stand 07.09.2021
vgl. →IKT, →IT, →Information, →Kommunikation, →Cyber, →Datensicherheit Glossar (940), →Datenschutz Glossar (502)
ist der Mensch [BGB § 1], im Unterschied zu: →juristische Person (dessen Eigenschaften das Gesetz definiert).
Siehe →Person
sind - im Sinn der DSGVO - alle Informationen die sich auf eine
(„betroffene Person“) beziehen.
Identifizierbar ist eine natürliche Person, die
Gemeint sind besondere Merkmale, die Ausdruck der
Identität ist/sind.
Quelle: DSGVO Artikel 4 Nr. 1
Beispiele: →https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/reform/what-personal-data_de
sind ein Datensatz, der es ermöglicht, die Identität einer Person** fest zu stellen; sie werden vor allem in dem Prozess der →Elektronischen_Identifizierung verwendet
**Person kann hier sein: eine
ist diejenige
die – allein oder gemeinsam mit anderen – über die Zwecke und Mittel der Daten-Verarbeitung entscheidet.
und Informationen ist nur dann gegeben, wenn sie ausschließlich den zu einer Entscheidung befugten Personen zugänglich und durch diese abrufbar und verwendbar (nutzbar) sind; vgl. →Informations-Grund-Werte
bezeichnet hier eine Website für online Hilfen und Antworten zu Fragen, wie man sich im Internet mit Verantwortung und sicher verhalten kann; die Bezeichnung sei angelehnt an das Bild eines Zebra-Streifen im Straßen-Netz, der hier je einen Schutz-Weg im Digitalen Netz zeigen soll
Quelle: Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf, →https://www.fragzebra.de/impressum;
vgl. →https://www.unesco.de/wissen/zebra-nrw-serviceportal-medienfragen
Hinweise zu dem Bild (der Metapher) des Zebras: Das Zebra wird, häufig für junge Menschen, verwendet
[Quellen: →https://www.businessinsider.de/gruenderszene/business/startup-sind-lieber-zebra-anstatt-einhorn-r/; →https://www.diepresse.com/5503850/tiere-in-der-wirtschaft#slide-6]
und
**Quelle: →https://www.helles-koepfchen.de/?suche=zebrastreifen
Vgl. →Glossare zu Digitale_Kompetenz
vgl. →Datensicherheit Glossar