bezeichnet das, verbal oder mit Zahlen, Nennen von einer Tatsache und Beschreiben von einem Sachverhalt in einem Anhang (Disclosure) zu einem Abschluss
Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang
vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang
ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten
1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel
2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel
3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.; bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)
Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch
ist der Verbrauch von Ressourcen (zum Beispiel: Material, Personal, Maschienerie, Energie, Rechte), der gemessen und in Geldeinheiten bewertet wird, Pendant: →Ertrag
Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll
Vgl. →Abschluss
ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten
1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel
2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel
3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.;
bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)
Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Posten; →Englisch_Deutsch
bezeichnet das Nennen von Beträgen (Zahl und Sachbezeichnung) in dem Anhang zu einem Abschluss
Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang
ist das Übergeben von Geldvermögen, Pendant: →Einzahlung
Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll
ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten
1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel
2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel
3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.; bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)
Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch
ist das Entgegen-Nehmen von Geldvermögen, Pendant: →Auszahlung
Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll
ist im BGB für die Gültigkeit einer Willens-Erklärung in einem Dokument definiert für den Fall, dass Schriftform ersetzt werden soll, oder dass diese Form der Willens-Erklärung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. BGB § 125).
Zu unterscheiden sind die Begriffe:
**1 oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens
**2 Ein Dokument erfüllt die Elektronische Form, wenn - anstelle der eigenhändigen Unterschrift**3 -
Vgl. bitte
→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
→Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen)
→Integrität_von_Daten
**3 Mit anderen Worten:
In der elektronischen (digitalen) Welt ist nur die qeSignatur (BGB § 126a) der Schriftform (BGB § 126, mit Unterschrift) in der physischen Welt gleich gestellt. Oder:
Nur die qeSignatur gewährleistet die gleiche Verbindlichkeit**4 wie die Schriftform.
**4 Vgl. →Verbindlichkeit_von_Daten als eine der →Informations-Grund-Werte
ist der Zuwachs von verfügbaren Ressourcen (zum Beispiel: Material, Maschienerie, Energie, Rechte), der gemessen und in Geld-Einheiten bewertet wird, Pendant: →Aufwand
Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll
Vgl. →Abschluss
= englisch für: die Unternehmens-Fortführung (Fortgang, durch Vernunft geführt), meint die Verantwortung: Bei** der Aufstellung von einem →Abschluss, die Fähigkeit des Unternehmens einzuschätzen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen (IAS 1.25).
Wortlaut in HGB § 252.(1).Nr2: "Fortführung der Unternehmenstätigkeit"
Wortwahl in EStG § 6.(1).Nr1.S3 zweiter Halbsatz: Fortführung des Betriebs
** eigentlich müsste man sagen: Zu Beginn der Aufstellung, weil
1. ein wichtiger Grundsatz für die →Bewertung_im_Abschluss die Frage ist: Mit welchen Methoden sind die Werte für alle Vermögensgegenstände und Schulden zu berechnen?
- Fall A: Wenn man die Fortführung (uneingeschränkt) bejaht,
dann
hat zum Beispiel die Bewertung für das Anlage-Vermögen zu erfolgen mit: Anschaffungs- oder Herstellungs-Kosten vermindert um Abschreibungen (vgl. HGB § 253). -
Und weil
2. man für das Einschätzen mit →Sorgfalt eigentlich (und in den meisten Fällen tatsächlich)
[vgl. →Wie mache ich eine Fortführungsprognose]
Weitere Hinweise:
Fall B: Wenn von den Verantwortlichen einem*einer beim Einschätzen der Fähigkeit, den Betrieb fortzuführen, schon wesentliche Unsicherheiten bekannt sind, die erhebliche Zweifel daran aufwerfen oder aufwerfen können,
dann
Fall C: Keine Fortführung ist in naher Zukunft absehbar, weil
[vgl. IAS 1.25] - aus Sicht der Verantwortlichen - es
dann muss
Bonmot: Nachhaltig ist Going Concern (vgl. →Zauberwort Nachhaltigkeit #bonmot-zur-bilanz)
Vgl. →Going Concern, →StaRUG, →Abschluss, →Ethik Glossar, →Nachhaltigkeit
Abk.f. qualifizierte Elektronische Signatur (Beispiel: Signatur-Karte); das ist eine
**1 Art. 3.22:. „Elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet wird.
Art. 3.23: „Qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine Elektronische Signaturerstellungseinheit, die die Anforderungen des Anhangs II [der eIDAS VO] erfüllt.
**2 Art. 15. „Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen“ ist ein, von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestelltes Zertifikat für elektronische Signaturen, das die Anforderungen des Anhangs I erfüllt.
→eIDAS_VO Art. 3.11
In der EU**3 darf (nur) der qeSignatur die Rechtswirkung, und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren NICHT abgesprochen werden [eIDAS_VO Art. 25.(1)].
**3 die eIDAS_VO ist direkt auf jede*n Bürger und jedes Staats-Organ in den Mitgliedstaaten anwendbar, siehe →EU_VO
Eine qeSignatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift [eIDAS VO Art. 25.(2)].
Vgl. bitte
→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur), →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **x⇔Text-Form), →feSignatur (zusätzlich mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
→Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen)
→Integrität_von_Daten
→https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Glossar-der-Cyber-Sicherheit/Functions/glossar.html: "Eine digitale Signatur
Link zum Kopieren: https://www.accountant-balk.com/glossar.html#qeSignatur