Adressenausfall_Risiko
ist das →Kontrahenten_Risiko und bezeichnet die mögliche Gefahr, dass
- durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
- die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en
nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]
Asset
ist allgemein ein Vermögens-Wert, der sich aus Eigenschaften (Qualitäten) von
• Personen (Zeit, Qualifikation etc.)
• Sachen (Nutzen, Geometrie etc.) oder/und
• Rechten (Patente, Anteile etc.)
ergibt, die eine Chance auf Einnahmen haben.
Im Besonderen bezeichnet "Assets" die →Aktiva in der Bilanz (vgl. →Kapital).
Definition für Bilanzierende siehe bitte: IFRS_CF.4.2 Definition: Asset =
-
- A present economic resource**
- controlled by the entity
- as a result of past events.
**An economic resource is a right that has the potential to produce economic benefits.
→IFRS Conceptual Framework for Financial Reporting ("IFRS_CF")
Vgl. →Abschluss, →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →Bonmots#use-your-assets→Grundmodell_Finanzen_zum_Leben, →FuE Glossar (200)
Ausfallrisiko
ist das →Kontrahenten_Risiko und bezeichnet die mögliche Gefahr, dass
- durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
- die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en
nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe, →Kontrahenten_Risiko]
Chance
ist die schlichte Möglichkeit, Ressourcen oder Assets
- fair tauschen
- Abnehmenden anbieten
- fair verteilen
- frei/ fair verbrauchen und benutzen und/oder
- bilden und sichern
zu können.
- Begriffsbestimmung i.d. Lehre: Chance ist eine mögliche positive (erwünschte) Abweichung von einem Ziel oder Ziel-Wert**1, der
- messbar (→sMart) ist
- mit einem Indikator (Mess-Größe**2) für:
- Richtung (Chance, Risiko, Ziel) und
- Intensität (geringer, höher; kälter, wärmer) und
- einen spezifisch realistischer Faktor/ Umstand (→SmaRt) im externen Umfeld**3 bezeichnet,
- unsicher ist, aber übertroffen werden/ zu einer positiven (+) Abweichung führen kann.
-
-
- **1 vgl. "messbar" als eine von vier Ziel_Eigenschaften
- **2 unterschieden wird zwischen: finanziellen und nicht-finanziellen Leistungs-Indikatoren, gemessen wird entsprechend in: digitalen Geld-Werten (z.B. Preis, Kurs, Gewinn, Umsatz), oder in: in anderen, digitalen**2a oder analogen**2b, Mess-Grüßen
- **2a Beispiele für digitale, nicht-finanzielle Mess-Größen: Stück-Zahlen, Längen, Flächen, Volumen, Kilowattstunden
**2b Beispiele für analoge Mess-Grüßen: hoch, mittel, niedrig
- **3 beachte bitte: Chance oder Risiko ergeben sich aus Eigenschaften und Faktoren, die im externen Umfeld liegen - und man selbst NICHT (durch Entscheidungen) beeinflussen kann; vgl. SWOT
-
-
- Die Definition nach DRS_20.12 lautet: Chancen = "mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen [+] Abweichung von Prognosen beziehungsweise Zielen [...] führen".
Vgl.: →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →DRS_20.11
Dienstleistungs_Risiko
bezeichnet eine - durch auf eine bestimmte Dienstleistung bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine Dienstleistung, die
-
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- neu ist oder in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe
EW
Abk.f. Eintritt-Wahrscheinlichkeit, gibt für eine Risiko-Beurteilung Gradmesser dafür, wie wahrscheinlich das Eintreten einer möglichen (negativen) Auswirkung bzw. Ziel-Abweichung ist
vgl. →Risiko, →SH, →EW, →Weltbürger*in_Glossar
Kleinanlegerschutzgesetz
ist ein Gesetz**1 zur Änderung einiger Gesetze**2, um den Schutz von Anlegern weiter zu verbessern, weil**3
- Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen erhebliche Vermögensschäden erlitten,
- indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die BaFin unterlagen;
- die Vermögensschäden dabei auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger beruhten, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden;
- als Folge dieser irrigen Annahme nicht nur das Vertrauen der Privatanleger, sondern auch das Vertrauen in den Finanzmarkt getroffen wurde.
**1 vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114)
→https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl115s1114.pdf%27%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1114.pdf%27%5D__1613743449068
**2 geändert wurden unter anderen:
→http://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/
→http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/index.html
→http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html
**3 Deutscher Bundestag: Drucksache 18/3994, 18. Wahlperiode, 11.02.2015, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes, A. Problem und Ziel
Kontrahenten_Risiko
bezeichnet die mögliche Gefahr,
- durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
- die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en
nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]
Abgrenzungen: Kontrahenten_Risiko versus...
...Kredit_Risiko:
Das →Kontrahenten-Risiko hier liegt eher in der Zukunft (Ausfall).
Im Unterschied dazu kann das →Kredit_Risiko schon vorliegen, bevor die Vereinbarung zu Leistung und Gegenleistung getroffen wird.
...Kunden_Risiko:
Das in DRS_20.11 definierte →Kontrahenten-Risiko hier ist eine Art Gefahr, die einem finanziellem Ziel entgegen stehen kann [→finanzielles_Risiko].
Dagegen ist das im GWG definierte →Kunden_Risiko eine Art Gefahr, die dem Ziel-Zustand ohne Verstoß gegen das Geldwäsche-Verbot entgegen stehen kann [→Compliance_Risiko].
Kredit_Risiko
bezeichnet die mögliche Gefahr, dass
- ein*e Vertrags-Partner*Partnerin seinen*ihren
- Verpflichtungen aus der Gewährung von Krediten [Zahlungs-Ziele]
nicht nachkommen kann [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]
Der*die des Kredit_Risiko trägt (Träger*in), ist in der Regel der*die →Kreditor*in, es besteht gegenüber einem*r →Debitor*in.
Abgrenzung: Kredit_Risiko versus Kontrahenten_Risiko
Das →Kredit_Risiko kann schon vorliegen, bevor die Vereinbarung zu Leistung und Gegenleistung getroffen wird.
Im →IKS kann das Kredit_Risiko deshalb zum Teil schon VOR dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung aufgedeckt und ggf. begrenzt werden [→Risiko_Strategien].
Im Unterschied dazu liegt →Kontrahenten-Risiko eher in der Zukunft ("Ausfall").
vgl. →Kredit, →Kredit_Gebende*r, →Kreditor*in, →Fremdkapital, →Kredit_Risiko
Kunden_Risiko
bezeichnet eine Gefahr, die Faktoren begründen können, welche mit einem Kunden*in verbunden sind, und die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine*n Kundin*en,
-
- mit der*dem die Geschäftsbeziehung außergewöhnliche Umstände hat
- die*der in einem geografischen Gebiet mit einem hohen →Länder_Risiko ansässig ist
- mit der*dem eine →juristische_Person oder eine Rechts-Vereinbarung, die als Instrument für die private Vermögensverwaltung dient, im Zusammenhang steht
- die*der ein Unternehmen ist, das nominelle Anteils-Eigner hat oder deren Aktien als Inhaber-Papiere emittiert sind
- die*der ein Bargeld-intensives Unternehmen ist oder hat
- die*der ein Unternehmen ist oder hat, dessen Eigentümer-Struktur - angesichts der Geschäftstätigkeit - als ungewöhnlich oder als übermäßig kompliziert erscheint
- die*der eine*e Drittstaats-Angehörige ist, welche*r Aufenthalts-Rechte oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates beantragt, und zwar im Austausch gegen die Übertragung von Kapital. den Kauf von Immobilien, den Kauf von Staatsanleihen oder gegen Investitionen in Gesellschaften in diesem EU-Mitgliedstaat
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Als finanzielles_Risiko siehe bitte →Kontrahenten_Risiko.
Vgl. →Risiko Begriffe
Kursrisiko
siehe →Marktpreis_Risiko, und betrifft vor allem die 4 Arten von Börsen-Marktpreisen: Agrar- und Rohstoffpreise, Währungen, Wertpapiere, Zinsen
Länder_Risiko
bezeichnet eine - durch Faktoren in einem bestimmten Land - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegensteht
Länder_Risiko als...
...finanzielles_Risiko:
Gefahr, eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht zu erhalten (bzw. über einen finanziellen Ziel-Wert nicht verfügen zu können) dadurch
-
-
- dass der*die Vertragspartner*in seinen*ihren Sitz im Ausland hat;
- somit kann die Gefahr von politischen oder ökonomischen Krisen höher sein
und deshalb auch
- das →Währungs-Risiko und/oder
- das →Kontrahenten-Risiko
...Compliance_Risiko:
(höhere) Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) in einem Land oder Staat, das/der
-
-
- das - laut glaubwürdigen Quellen**1 - NICHT über hinreichende Systeme verfügt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen
**1 mit Evaluierungen, detaillierten Bewertungs-Berichten und/oder veröffentlichten Follow-up Berichten; vgl. →FATF
- in dem - laut glaubwürdigen Quellen**2 - Korruption oder andere kriminelle Tätigkeiten signifikant stark ausgeprägt sind
**2 vgl. →TI_Corruption_Index
- gegen das/den z.B. die EU oder die UN Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben
vgl:
- das/der terroristische Aktivitäten finanziell oder anderweitig unterstützt, oder in dem eine bekannte terroristische Organisation aktiv ist
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 3]
Vgl. →Risiko Begriffe, →FIU
Liquiditäts_Risiko
bezeichnet das Risiko (die Gefahr), dass
- ein Vermögenswert (Asset), zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht in Geld eingetauscht werden kann, oder
- eine Person, im Zeitpunkt der Fälligkeit, ihre Verpflichtungen zum Bezahlen nicht erfüllen/ Schulden nicht begleichen kann.
- Quellen:
- Zu a. siehe →Liquidität
- Zu b.
- siehe Definition in →DRS_20.11
- vergleiche: Die Gefahr, dass ein Unternehmen "nicht in der Lage ist
im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie
seine Schulden zu begleichen."
als wesentliches Risiko, das jedes Unternehmen mit Zweifeln an der Fähigkeit zur Fortführung seiner Unternehmens-Tätigkeit in einem Anhang oder unter der Bilanz zu vermerken hat; iDW PS 270 n.F. Stand: 11.07.2018
- Vgl. insgesamt →Risiko Begriffe
Magische_Dreieck_der_Geldanlage
bezeichnet das Phänomen, dass sich die Eigenschaften ♦Verfügbarkeit (Liquidität), ♦Rendite UND ♦Sicherheit (bzw. Risiko) - bei einer Geldanlage (Investition) Natur-gemäß - gegenseitig ausschließen, und somit das Wunsch-Ziel, alles drei in hohem Maße erreichen zu wollen, im Wesen magisch und realiter in Wirklichkeit unmöglich ist.
Vgl. →Liquiditäts_Politik, →Phänomen, →Wie das mit den Finanzen ist (700)→Goldene Regeln, →Zins verstehen (700)
Diverse Literatur-Quellen n_n; Tabelle Abbildungen = eigene Darstellungen
Vgl. →Fonds, →Kapital, → Asset, →Rente, →Rendite, →Magische_Dreieck_der_Geldanlage
Marktpreis_Risiko
bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen der
- Markt-Preise oder
- den Preis beeinflussenden Parametern
einen Verlust zu realisieren [→DRS_20.11]. Dazu gehören das
- Zins-Änderungs-Risiko einschließlich Zins-Options-Risiken
- Währungs-Risiko einschließlich Währungs-Options-Risiken
- Wertpapier-Kurs-Risiko einschließlich Wertpapier-Options-Risiken
- Rohstoff-Preis-Risiko einschließlich dessen Options-Risiken
- Risiko von einem sonst bezeichneten Preis oder Kurs, einschließlich dessen Options-Risiken
[→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]
menschenrechtliches_Risiko
bezeichnet die Gefahr eines Verstoßes gegen die Menschenrechte bzw. ist gemäß LkSG § 2.(2) ein Zustand, bei dem
- auf Grund tatsächlicher Umstände
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
- ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote droht:
das Verbot der bzw. von
- Beschäftigung eines Kindes unter 15 Jahre;
- schlimmsten Formen der Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren:
- alle Formen der Sklaverei oder ähnlicher Praktiken, wie Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit einschließlich Rekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten;
- Heranziehen eines Kindes zu Prostitution, Herstellung von Pornographie oder pornographischen Darbietungen;
- Heranziehen eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere Gewinnung von und Handel mit Drogen;
- Arbeit, die für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern voraussichtlich schädlich ist;
- Zwangsarbeit, das heißt: jede NICHT freiwillige Arbeits- oder Dienstleistung unter Androhung von Strafe (etwa in Folge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel);
- allen Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft, der Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld einer Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigungen;
- Missachtung des Arbeitsschutzes, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen oder gegen die Gesundheit entstehen, insbesondere wenn:
- Sicherheitsstandards ungenügend sind beim Bereitstellen und Instandhalten der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel;
- Schutzmaßnahmen fehlen, die Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe vermeiden;
- Maßnahmen fehlen, die übermäßige körperliche und geistige Ermüdung verhindern, insbesondere: ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen,
oder
- Beschäftigte ungenügend ausbildet oder unterwiesen sind;
[vgl. →SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum]
- Missachtung der Koalitionsfreiheit, nach der
- Arbeitnehmende frei Gewerkschaften bilden oder beitreten können,
- Bildung oder Beitritt zu einer Gewerkschaft NICHT zu Diskriminierung oder Vergeltung führen darf,
- Gewerkschaften sich frei nach nationalem Recht betätigen dürfen, einschließlich mit Streik und in Kollektiv-Verhandlungen;
- Ungleichbehandlung in Beschäftigung, etwa auf Grund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist; insbesondere die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit [vgl. →AGG § 1, →SDG, 5: Gender Equality, 10: Weniger Ungleichheiten];
- Vorenthalten eines angemessenen Lohns, der sich bemisst nach den Regelungen des Beschäftigungsortes, und mindestens Mindestlohn entspricht;
- Herbeiführen einer schädlichen Boden-Veränderung, Gewässer- oder Luft-Verunreinigung, Lärm-Emission oder eines übermäßigen Wasser-Verbrauchs** und dadurch von Gefahren für
- die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und zur Produktion von Nahrung,
- den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser einer Person,
- den Zugang zu Sanitär-Anlagen einer Person, oder
- die Gesundheit einer Person;
[** vgl. →SDG, 15: Leben an Land, 14: Leben unter Wasser, 13: Klimaschutz, 6: Sauberes Wasser und Sanitär-Einrichtungen, 3: Gesundheit und Wohlergehen]
- widerrechtlichen Zwangsräumung und widerrechtlichem Entzug von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert;
- Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften, wenn - aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle - ein Einsatz der Sicherheitskräfte droht
- mit Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung,
- gegen Leib und Leben, oder
- gegen die Vereinigungs- und Koalitions-Freiheit.
- darüber hinaus gehendem Tun oder Unterlassen, das unmittelbar geeignet ist, Menschenrechte in besonders schwerwiegender Weise und offensichtlich zu verletzen.
vgl. →LkSG, →umweltbezogenes_Risiko, →menschenrechtliches_Risiko, →Risiko Begriffe (Arten), →SDG, →Menschenrechte, →Nachhaltigkeit Glossar (001)
Nachhaltigkeits_Risiko
bezeichnet ein/e Ereignis oder Bedingung, in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G), das dessen/deren Eintritt sich (tatsächlich oder möglicherweise) negativ auf den Wert einer Investition auswirkt
Quelle: EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) →https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj#d1e518-1-1 Artikel 2 Nummer 22
Hinweise:
-
- (Fun_Fact): Der Begriff "Risiko" ist hier so bestimmt (definiert), dass er sowohl
- die mögliche unerwünschte Abweichung von einem Ziel-Zustand: Negative Wirkung auf den Wert einer Investition
- die Gefahr selbst: Der Eintritt eines/einer solchen Ereignisses oder Bedingung, als auch auch
- das Hindernis selbst: Ereignis oder Bedinung
bezeichnet, vgl. hier bitten den auf dieser Website allgemein bestimmten Begriff →Risiko
Zu E (= Environment/Umwelt), S (→sozial) und G (→Governance) vgl. →ESG
Vgl. →Risiko Begriffe (Arten, 950)
operatives_Risiko
bezeichnet eine Gefahr, die dem Erreichen einer operativen Ziel-Situation oder eines operativen Ziel-Wertes entgegensteht, vor allem für das Ausführen einer betrieblichen Funktion
Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe
Hinweis:
DRS 20.11 definiert Operationelles Risiko als "Risiko aus betrieblichen Systemen oder Prozessen. Dazu gehören insbesondere
a. betriebliche Risiken, die durch
-
-
- menschliches Versagen
- technisches Versagen bzw. durch
- externe Einflussfaktoren entstehen, oder
b. rechtliche Risiken, die aus
-
-
- vertraglichen Vereinbarungen oder
- rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren."
Zu b. siehe bitte →Compliance_Risiko
Options_Risiko
ist, aufgrund der Änderung des Basis-Wertes, die Gefahr für
- den*die Käufer*in einer Option, dass der Options-Preis (= "Prämie") verfällt beziehungsweise für
- den*die Verkäufer*in (= "Stillhalter*in"), dass der Wert der Leistung, den er*sie an den*die Käufer*in zu erbringen hat, den Options-Preis (die Prämie) übersteigt
[→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]
Hinweise:
Die Option ist ein Vertrag im Sinn von BGB § 762 (wetten?).
Näheres siehe: https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html - Amtliche Einkommensteuer-Handbücher
Preisrisiko
siehe →Marktpreis_Risiko, und betrifft vor allem die 5 Arten von Marktpreisen: Güter-Preise, Rohstoffpreise, Währungen, Wertpapiere, Zinsen
Produkt_Risiko
bezeichnet eine - durch auf ein bestimmtes Produkt bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch ein Produkt, das
-
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- neu ist oder in einem Zusammenhang steht mit neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe
Ressource
ist das französische Wort für eine Vermögens- oder Hilfs-Quelle (auch: Mittel oder Hilfsmittel); zur Verwendung des Begriffs "economic resource" siehe bitte →Asset.
Im Militär sind die drei Haupt-Ressourcen:
-
- Mensch,
- Maschine und
- Material und Logistik;
diese drei finden sich wieder in der GuV nach →HGB § 275.(2), und zwar in dem Ausweis für ihren bewerteten Verbrauch in den Posten:
-
- Personal-Aufwand,
- Abschreibungen und
- Material-Aufwand sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.
Die wirtschaftliche (ökonomische) Ressource ist abzugrenzen von der so-genannten "technischen Ressource", siehe dazu →URI (Kennung), →URL (Adresse)
Vgl. →Abschluss, →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset
Risiko
bezeichnet die schlichte Möglichkeit, Ressourcen oder Assets
- Nicht tauschen
- Niemanden anbieten
- Verlieren /zu Verlust führen
- Nicht benutzen oder einsetzen
- Nicht bilden oder sichern
zu können.
Hinweise:
- Begriffsbestimmungen in Standards: Bezeichnet
- eine mögliche negative (unerwünschte) Abweichung von einem Ziel, Ziel-Zustand oder Ziel-Wert**1,
und oft:
- die Gefahr und/oder
- das Hindernis selbst;
dabei sind der/ein
- Risiko-Indikator = die Mess-Größe**2 /der Anzeiger zum Risiko und/oder zum Ziel
- der Risiko-Faktor = der (unsichere) Umstand oder das Hindernis im externen Umfeld**3, der zur negativen Abweichung führen kann.
- **1 vgl. "messbar" als eine von vier Ziel_Eigenschaften
**2 Mess-Größen heißen auch: Leistungs-Indikatoren; diese werden allgemein unterscheiden in:
-
-
-
-
-
-
-
-
- Finanziellen nicht und
- Nicht-finanziellen Leistungs-Indikatoren
Entsprechend misst man dazu:
-
-
- Digitale Geld-Werte (z.B. Preis, Kurs, Gewinn, Umsatz) oder
- Andere, digitale**2b1 oder analoge**2b2 Mess-Größen
Beispiele für
**2b1 digitale Nicht-finanzielle Mess-Größen: Stück-Zahlen, Längen, Flächen, Volumen, Kilowattstunden
**2b2 analoge Nicht-finanzielle Mess-Größen: hoch, mittel, niedrig.
**3 Beachte bitte: Risiko oder Chance ergeben sich aus Faktoren und aus Eigenschaften, die
-
-
- in der (externen) Umwelt und dem näheren externen Umfeld liegen - und, die
- man selbst NICHT (durch Entscheidungen) beeinflussen kann; vgl. SWOT.
Pendant: →Chance, vgl. →Risiko Begriffe, →SH, →EW, →Risiko Begriffe (Arten)
- Begriff-Bestimmungen:
-
- DRS_20.12: Risiken =
- mögliche künftige
- Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer
- negativen [-] Abweichung von Prognosen beziehungsweise Zielen [...] führen".**4
**4 Der Zusammenhang zwischen Ziel und Risiko ist fast immer, innerhalb je eines der Strategie-Komponenten (vgl. →COSO) zu betrachten.
-
- ProdSG § 2.Nr22: Risiko = die Kombination aus der
- Eintrittswahrscheinlichkeit (→EW) einer Gefahr, die einen Schaden verursacht, und der
- Schwere des möglichen Schadens (→SH)
**4 Beispiele:
Innerhalb von operations ist ein Risiko
-
-
-
-
- beim Segeln, dass
- von einem angepeilten Breitengrad (Ziel-Situation)
- eine unerwünschte Abweichung eintreten wird
- so wie es sich für Christoph Columbus bei der Ankunft in Amerika realisiert hat;
- in der Produktion (vgl. →betriebliche_Funktion), dass
- eine angestrebte Output-Menge (Ziel-Wert)
- nicht erreicht wird;
- im Betrieb
- das Ziel, insgesamt keinen Unfall zu haben,
- durch nur einen Fall erheblich verfehlt wird.
Innerhalb financials ist es ein Risiko, dass
-
-
-
-
- ein Wert
- zu einem bestimmten (Fälligkeits-) oder unbestimmten (Geld) Zeit-Punkt (Ziel-Situation) und/oder
- in der angestrebten Höhe (Ziel-Wert)
- für eine Vermögens-Disposition (Kauf, Tausch, Konsum etc.)
NICHT verfügbar sein wird.
Innerhalb compliance ist es ein Risiko, dass
-
-
-
-
- im Unternehmen
- von dem Ziel, alle wichtigen Gesetze und Regeln zu beachten (Ziel-Situation),
- abgewichen wird;
- Je nach Regelungs-Bereich wirken
-
-
- die Umwelt und das nähere Umfeld beziehungsweise
- Umwelt- und Umfeld-Faktoren anders
und geben andere Indikatoren, vergleiche dazu die Begriffe in den Gesetzen:
-
-
- →umweltbezogenes_Risiko oder →menschenrechtliches_Risiko (die Abweichung von einer Ziel-Situation ist dort als ein "Zustand" bezeichnet)
- wodurch ein das Risiko ein möglicher Verstoß
- entweder gegen Verwendungs-Verbote bestimmter Stoffe und Chemikalien
- oder gegen die Menschenrechte droht.
oder vergleiche dazu die Begriffe:
-
-
- Kundenrisiko**4 gemäß GWG Anlage 2 Nr. 1 mit Indikatoren dort
- für ein höheres Risiko [im Sinn von GWG § 15] dafür,
- auf ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [Geldwäsche im Sinn von GWG § 1.(1) i.V.m. StGB § 261**5]
**4 innerhalb financials heißt das Risiko aus Faktoren, die mit der Person des*der Kundin verbunden sind: →Kontrahenten_Risiko
**5 vgl. BMI: →https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html
-
-
- Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanal-Risiko gemäß GWG Anlage 2 Nr. 2 mit den Indikatoren dort
- auf ein höheres Risiko [...] dafür,
- dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [...]
- geografisches Risiko gemäß GWG Anlage 2 Nr. 3 mit den Indikatoren dort
- auf ein höheres Risiko [...] dafür,
- dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [...]
Innerhalb ethics ist es ein Risiko, dass
-
-
-
-
- von dem Ziel, alle wichtigen (kaufmännischen) Berufs-Grundsätze zu beachten,
- abgewichen wird.
Vgl.: →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →DRS_20.11
Rohstoff-Preis-Risiko
bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen
- des Preises für einen Rohstoff, oder von
- den Preis beeinflussenden Faktoren,
einen Verlust aus Rohstoff-Verträgen**1 oder Rohstoff-Options-Verträgen**2 zu realisieren
[vgl. →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]
**1 zum Beispiel: Ein- oder Verkauf Gold, Silber, Kupfer
**2 vgl. Wette BGB § 762
SH
Abk.f. Schaden-Höhe (Impact, Schwere), gibt für eine Risiko-Beurteilung Gradmesser dafür, wie bedeutsam eine mögliche (negative) Auswirkung bzw. Ziel-Abweichung ist
vgl. →Risiko, →SH, →EW
Suffizienz_Chance
ist die mögliche, positive Abweichung von einem Suffizienz-Ziel für ein Vorgehen, einen Prozess oder eine physikalische Einheit; das heißt z.B. zur Klima-Suffizienz für eine
- THG Senke: ein Vorgehen, das ein THG mehr als das Ziel entzieht
- THG-Quelle: ein Vorgehen, das ein THG weniger als das Ziel frei setzt
Vgl. →THG_Senke, →THG_Quelle, →Suffizienz_Chance, →Suffizienz_Risiko, →Ziel_Eigenschaften, →THG Glossar, →Risiko Begriffe
Suffizienz_Risiko
ist die mögliche, negative Abweichung von einem Klima-Suffizienz-Ziel für ein Vorgehen, einen Prozess oder eine physikalische Einheit; das heißt z.B. zur Klima-Suffizienz für eine Einheit
- THG-Quelle: ein Vorgehen, das ein THG mehr als das Ziel freisetzt
- THG Senke: ein Vorgehen, das ein THG weniger als das Ziel entzieht
Vgl. →THG_Senke, →THG_Quelle, →Suffizienz_Chance, →Suffizienz_Risiko, →Ziel_Eigenschaften, →THG Glossar, →Risiko Begriffe
Transaktions_Risiko
bezeichnet eine - durch auf eine Transaktion oder bestimmte Art der Transaktion bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine Transaktion, die
-
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- eine Transaktion ist ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem
oder in einem Zusammenhang mit einer solchen Geschäftsbeziehung steht
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- eine Transaktion ist in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe
Umkehrbarkeit
bezeichnet den Grad der Möglichkeit, negative Auswirkungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beheben, und ist ein Teil-Kriterium zum Bemessen der Schwere (Schaden-Höhe) bei ihrer Risiko-Beurteilung
Quelle: →LkSG RegE zu § 3.(2).Nr3
Herleitung der Definition siehe bitte →Umkehrbarkeit im Sinn des LkSG
Pendant: →Unumkehrbarkeit
umweltbezogenes_Risiko
bezeichnet die Gefahr eines Verstoßes gegen Umweltschutz-Gesetze bzw. ist gemäß LkSg § 2.(3) ein Zustand, bei dem
- auf Grund tatsächlicher Umstände
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
- ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote droht:
das Verbot der
- Herstellung von, mit Quecksilber versetzten Produkten
gemäß →Minamata-Übereinkommen Art. 4.(1) und Anlage A.I
- Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen
im Sinn des →Minamata-Übereinkommen Art. 5.(2) und Anlage B.I
- Behandlung von Quellsilberabfällen entgegen den Bestimmungen des →Minamata-Übereinkommen Art. 11.(3)
- Produktion und Verwendung von Chemikalien entgegen den behördlichen Vorschriften nach dem →POPs-Übereinkommen Art. 3.(1).a und Anlage A und
- nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen nach Regelungen nach Maßgabe des →POPs-Übereinkommen Art. 6.(1).d Ziffern i und ii und bestimmter EU-Verordnungen
- Ausfuhr gefährlicher, und anderer Abfälle im Sinn des Basler_Übereinkommen und bestimmter EU-Verordnungen, und zwar in
- eine Vertragspartei, die die Einfuhr solcher Abfälle verboten hat
- einen Einfuhr-Staat im Sinn dieser Vorschrift, der
- die Einfuhr solcher Abfälle NICHT verboten hat, und
- NICHT seine schriftliche Einwilligung zu der bestimmten Einfuhr gegeben hat
- eine Nicht-Vertragspartei des Basler_Übereinkommen
- einen Einfuhr-Staat, in dem oder anderswo solche Abfälle NICHT umweltgerecht behandelt werden
- Ausfuhr solcher Abfälle
- aus Staaten, die in dem Basler_Übereinkommen Anlage VII aufgeführt sind
- in Staaten, die dort NICHT aufgeführt sind
sowie
- Einfuhr solcher Abfälle aus einer Nicht-Vertragspartei des Basler_Übereinkommen
vgl. →LkSG, →umweltbezogenes_Risiko, →menschenrechtliches_Risiko, →Risiko Begriffe (Arten)
Unumkehrbarkeit
bezeichnet die Gefahr der Unmöglichkeit, negative Auswirkungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beheben, und ist ein Teil-Kriterium zum Bemessen der Schwere oder Schaden-Höhe bei ihrer Risiko-Beurteilung
Angelehnt an: →LkSG RegE zu § 3.(2).Nr3
Herleitung der Definition siehe bitte →Umkehrbarkeit im Sinn des LkSG
Pendant: →Umkehrbarkeit
Vertriebskanal_Risiko
bezeichnet eine - durch auf einen Vertriebskanal bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch einen Vertriebskanal, der
-
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe
Währungs_Risiko
bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen
- des Kurses einer Währung, oder von
- den Kurs beeinflussenden Faktoren,
einen Verlust aus Fremd-Währungs-Verträgen**1 oder Währungs-Options-Verträgen**2 zu realisieren
[vgl. →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]
**1 zum Beispiel: Ein- oder Verkauf von Waren, Diensten oder Geld in einer fremden Währung
**2 vgl. Wette BGB § 762
Wertpapier_Kurs_Risiko
bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen
- des Kurses eines Wertpapiers, oder von
- den Kurs beeinflussenden Faktoren,
einen Verlust aus Wertpapier-Verträgen**1 oder Wertpapier-Options-Verträgen**2 zu realisieren
[vgl. →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]
**1 zum Beispiel: Kauf oder Verkauf einer Aktie oder Anleihe
**2 vgl. Wette BGB § 762
Ziel_Eigenschaften
sind:
- Spezifisch - Kommunizierbar, Verständlich
- Messbar - Messbar/Erfassbar
- Akzeptiert - Vereinbart
- Realistisch - Machbar
- Terminiert - (...)**
Diese Eigenschaften** gelten als notwendige Bedingung, damit ein Ziel erreicht, und der Weg dorthin gemessen und nachverfolgt werden kann (Monitoring_and_Tracking).
**Quellen: siehe Abbildung unten
→SMART die Abkürzung aus den Anfangs-Buchstaben oben und als solche auch als eine "→Methode" bzeichnet [diverse Quellen n_n]
Abbildung: Gegenüber-Stellung der anerkannten Ziel-Eigenschaften zu den Strategie-Komponenten im →COSO Standard
vgl. →Accounting for Advantage
Zins_Änderungs_Risiko
bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen
- des Markt-Zinses, oder von
- den Zins beeinflussenden Faktoren,
einen Verlust aus Zins-Verträgen**1 oder Zins-Options-Verträgen**2 zu realisieren
[vgl. →Zins, →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]
**1 zum Beispiel: Darlehens-Vertrag gemäß BGB § 488
**2 vgl. zu Wette: BGB § 762