→ Glossare
je nach Kontext Abk.f.
vgl.
zu a. →HGB § 266.(2).A und HGB § 247.(2): "Gegenstände..., die [dazu] bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen" [= die der Kaufmann*die Kauffrau dazu bestimmt hat, dauernd im Betrieb zu benutzen]
zu b.
→http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
Vgl. →Vorsorgeaufwendungen; →Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →PflV, →SozV
Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:
Abk.f. Arbeitsvertrag hier: →ArbV
Abk.f. betriebliche Altersversorgung
Definition siehe http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1.html Absatz (1) Satz 1:
Eine bAV im Sinn des betrAVG lieg vor, wenn
Die Art der von dem*der AG zugesagten Leistungen kann sein:
Die Art der Erfüllung der Leistungs-Zusagen kann sein:
Kombinationen von a. oder b. mit α. oder β sowie ggf. mit weiteren Merkmalen werden so genannte "Durchführungswege" definiert und unterschieden.
Bis 2018 waren alle Durchführungswege nur für sehr große Unternehmen attraktiv. Mit dem BRSG wurde in 2018 ein Weg mit dem so genannten Sozialpartnermodell geschaffen, das für kleine Unternehmen die bAV attraktiv machen sollte.
Hinweis auf Glossar der ABA, gemeinnützige Organisation: https://www.aba-online.de/infothek/glossar/begriffe
Vgl. →bAV, →BetrAVG, →PSV, →BRSG, →Sozialpartnermodell
Kurzbezeichnung für: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Abk.f. das Bürgerliche Gesetz-Buch, bestehend aus fünf Büchern: 1. Allgemeiner Teil (Begriffsbestimmungen), 2. Schuldrecht (auch Vertragsrecht genannt), 3. Sachenrecht (so genannte Dingliche Rechte), 4. Familienrecht, und 5. Erbrecht
→http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
→BGB Gliederung (Arbeitsmittel)
ist eine Lebensversicherung, die abgeschlossen wird
Der*die Arbeitgebende ist verpflichtet, wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Bezugsrecht NICHT mehr zu widerrufen.
→http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1b.html Absatz (2)
Abk.f. Einkommen-Steuer-Gesetz
→http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
Vgl. →EStG_Gliederung, →Steuer-Vokabeln
bezeichnet ein vereinfachtes Modell mit drei Phasen (Wachstum, Reife, Finale) für den typisierten Verlauf von Finanzen zu einem Menschen-Leben in einer friedlichen demokratischen Wirtschafts-Ordnung: der Mensch
Woraus das Sozial-Vermögen genau besteht**, kann hier offen bleiben. Das Grund-Modell wird hier nur benutzt, um zu erörtern, wie sowohl jede*r Einzelne als auch jede Gruppe seine/ihre Finanzen mit Accounting Wissen steuern kann.
In diesem Grund-Modell sei das Gesamt-Ziel: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen, das heißt:
______________
**vgl. zum Sozial-Vermögen zum Beispiel die Begriffe
→Asset
→Six_Capitals
→Sustainable Development Goals (SDG)
→sozial
oder die →fiktive Staats-Bilanz bei dem Thema: Wie das mit den Steuern ist (die illustrieren soll, was mit Steuern finanziert wird [oder werden kann])
Das Grundmodell wird hier verwendet, um jungen Leuten zu erläutern
→Wie das mit den Finanzen ist - dort sind auch anerkannte Quellen angegeben, aus deren Publikationen das Modell hier in Zahlen abgeleitet ist -
→Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist und ,
→Wie das mit den Steuern ist - dort werden die vier typischen Positionen im Verlauf eines Lebens (so genannte Steuerliche_Positions_Matrix) aus dem Grundmodelll abgeleitet, und für drei davon die, für junge Leute wichtigsten Aspekte erörtert, vgl. →steuerliche_Positions-Matrix
Abk.f. Handels-Gesetz-Buch, eigentlich = 5 Bücher**:
1. Handels-Stand (Kaufleute), 2. Handels-Gesellschaften, 3. Handels-Bücher, 4. Handels-Geschäfte, 5. See-Handel
→http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
The abbreviation (see above) terms the German Commercial Code which consists of five books:
1. Commercial Entities, 2. Commercial Partnerships and Silent Partnership, 3. Commercial Books of Accounts, 4. Commercial Contracts, 5. Maritime Trade
→http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_hgb/index.html (unfortunately, translations of books 3. and 4. are not provided there)
The website above is provided by Competence Centre for the Federal Legal Information System @ The German Federal Ministry of Justice (→BMJ), please see 'User notice' on →http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_translations.html
**Fun_Fact: Die Bezeichnung "Gesetz" ist eine "(325. ...) Rangangabe", die "erforderlich [ist], um das Gesetz von nachrangigem Recht, z. B. von Rechtsverordnungen, abzugrenzen. ... Die Rangangabe „Gesetzbuch“ sollte ... 337. ... größeren Kodifikationen vorbehalten bleiben, wie etwa dem Handelsgesetzbuch, dem Baugesetzbuch oder einem Umweltgesetzbuch." Quelle: https://hdr.bmj.de/page_c.1.html#an_324
ist ein "Anzeiger" von einer (variablen/ veränderbaren) Mess-Größe/-Zahl aus einem
Hinweise:
Für finanzieller Indikator: Umsatzerlöse [Ums; vergleiche HGB § 275], Jahresüberschuss [JÜ], Umsatz-Rendite [r = JÜ ÷ Ums], Durchschnitts-Lohn, Zins, Wechselkurs**
**vgl. →https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/euro-indicators/monetary-and-financial-indicators
Für nicht-finanzieller Indikator: Anzahl von Arbeitnehmenden [AN], von Fortbildungs-Stunden [Fbdg.Std.], eine Verbrauchs-Menge (Material, Energie) oder die Menge eines in die Atmosphäre freigesetzten THGes
Vgl. →Indikator, →Geld, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →KPI, →fin_KPI, →NF_KPI
Vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info
Abk.f. Kranken-Versicherung, ggf. gesetzliche KV im Sinn von SGB V iVm SGB IV
Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:
→ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege-und-tarife.html
Vergleiche auch:
→Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →ePA, →PflV, →SozV
bezeichnet die
Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, Band 13, Mannheim 1990
Hinweise:
bezeichnet das Phänomen, dass sich die Eigenschaften ♦Verfügbarkeit (Liquidität), ♦Rendite UND ♦Sicherheit (bzw. Risiko) - bei einer Geldanlage (Investition) Natur-gemäß - gegenseitig ausschließen, und somit das Wunsch-Ziel, alles drei in hohem Maße erreichen zu wollen, im Wesen magisch und realiter in Wirklichkeit unmöglich ist.
Vgl. →Liquiditäts_Politik, →Phänomen, →Wie das mit den Finanzen ist (700)→Goldene Regeln, →Zins verstehen (700)
Diverse Literatur-Quellen n_n; Tabelle Abbildungen = eigene Darstellungen
Vgl. →Fonds, →Kapital, → Asset, →Rente, →Rendite, →Magische_Dreieck_der_Geldanlage
Abk.f. (gesetzliche) Pflege-Versicherung im Sinn von SGB XI
Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:
ist eine →Person oder Personen-Vereinigung im Sinn der deutschen Gesetze, die Träger*in (Inhaber*in) von Rechten und Pflichten ist
Hier verwendete Rechtsträger*innen sind regelmäß
Für eines der häufigsten Verwendungen des Begriffs im wirtschaftlichen Kontext vergleiche bitte
vgl. →Global_Citizenship, →Rechtsform, →Fonds-Glossar (700)
ist die - pro Jahr durchschnittliche - Rückzahlung relativ (in %) zu - einer oder mehrerer vorherigen - Auszahlung/en, aus einer (idR Finanz-, Geld-, Kapital-) Anlage oder einem Unternehmen
Für Unternehmen wird sie oft als Bilanz-Kennzahl vereinfacht definiert:
Rendite = Gewinn ./. Kapital (in %)
und für die Variablen unterschiedliche Leistungs-Indikatoren eingesetzt, zum Beispiel:
Solche Bilanz-Kennzahlen geben nur einen →Indikator für (die Größenordnung von) Erfolg, und nicht einen tatsächlichen Erfolg (aus einer Rückzahlung) an.
Wortherkunft: Aus lateinisch rendere (Ursprung re-dare) = zurück geben/ erstatten/ zahlen, Quelle: →Duden_HW
Vgl. →Fonds, →Kapital, → Asset, →Rente, →Rendite, →Magische_Dreieck_der_Geldanlage
Hinweis auf das DAI Rendite-Dreieck: https://www.dai.de/rendite-dreiecke/
ist die - pro Jahr durchschnittliche - absolute Rückzahlung zu einer oder mehrerer vorherigen Auszahlung/en an einen Fonds
Wortherkunft von lateinisch rendere (Ursprung re-dare) = zurück geben/ erstatten/ zahlen, Quelle: Duden_HW
Vgl. →Rente, →Rendite, →Magische_Dreieck_der_Geldanlage
bezeichnet die schlichte Möglichkeit, Ressourcen oder Assets
zu können.
Hinweise:
**2 Mess-Größen heißen auch: Leistungs-Indikatoren; diese werden allgemein unterscheiden in:
Entsprechend misst man dazu:
Beispiele für
**2b1 digitale Nicht-finanzielle Mess-Größen: Stück-Zahlen, Längen, Flächen, Volumen, Kilowattstunden
**2b2 analoge Nicht-finanzielle Mess-Größen: hoch, mittel, niedrig.
**3 Beachte bitte: Risiko oder Chance ergeben sich aus Faktoren und aus Eigenschaften, die
Pendant: →Chance, vgl. →Risiko Begriffe, →SH, →EW, →Risiko Begriffe (Arten)
**4 Der Zusammenhang zwischen Ziel und Risiko ist fast immer, innerhalb je eines der Strategie-Komponenten (vgl. →COSO) zu betrachten.
**4 Beispiele:
Innerhalb von operations ist ein Risiko
Innerhalb financials ist es ein Risiko, dass
NICHT verfügbar sein wird.
Innerhalb compliance ist es ein Risiko, dass
und geben andere Indikatoren, vergleiche dazu die Begriffe in den Gesetzen:
oder vergleiche dazu die Begriffe:
**4 innerhalb financials heißt das Risiko aus Faktoren, die mit der Person des*der Kundin verbunden sind: →Kontrahenten_Risiko
**5 vgl. BMI: →https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html
Innerhalb ethics ist es ein Risiko, dass
Vgl.: →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →DRS_20.11
Abk.f. Renten-Versicherung, ggf. gesetzliche im Sinn von SGB VI
Siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html
i_V_m SGB IV
Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:
Regel-Altersrente bzw. Regel-Alters-Grenze:
→http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
Vergleiche
→SGB IV § 1.(1)
→Vorsorgeaufwendungen; →RV, →DRV, →Glossare, →AV, →KV, →PflV, →SozV
Abk.f. Sozial-Gesetz-Buch oder -Bücher
Es gibt folgende Sozialgesetz-Bücher:
sind Arbeit-Nehmende und Arbeit-Gebende - oder ein/e sie vertretende Person, Verein, Gesellschaft oder Vereinigung -, die für jedermann und alle Berufe das Recht und Ziel im GG Artikel 9.(3) verfolgen: Zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschafts-Bedingungen in Gesellschaft und Betrieb
Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/social_partners.html?locale=de
vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html Absatz (1) und Absatz (3) Satz 1
vgl. zum Begriff →sozial
bezeichnet diejenige Form der Durchführung einer bAV, in der die Tarifvertrags-Parteien eine reine Beitragszusage und eine automatische Entgelt-Umwandlung mit Option vereinbaren
Quelle: BRSG RegE Begründung A Seite 32, →https://dserver.bundestag.de/btd/18/112/1811286.pdf
Dazu:
Abk.f. (gesetzliche) Sozial-Versicherung im Sinn der Sozial-Gesetz-Bücher, bestehend aus: RV, AV, KV und PflV, sowie UV
aktuelle Beitrag-Sätze und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:
Vgl. →Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →PflV, →UV/→BG, →SozV, →SGB, →KSVG, →BMAS, →UrhG
tritt in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (BGB § 2)
bezeichnet es, für eine Situation in der Zukunft Sorge zu tragen so, dass Bedarfe und Bedürfnisse gedeckt sein werden so, wie du es heute hast oder wünschst
Sie ist ein Kern der Nachhaltigkeit: Einen Ort so verlassen, wie man ihn vorgefunden hat und wieder vorzufinden wünscht.
vgl.
sind Beiträge zu Versicherungen, die in EStG § 10 Absatz (1), Nummer 2 [RV], Nummer 3 [KV] und Nummer 3a [AV, Unfall, HaftPfl, Sonstige] genannt sind:
2. [die unter Nr2 genannten Aufwendungen heißen "Altersvorsorge"**]
a) … gesetzlichen Rentenversicherungen, … landwirtschaftliche Alterskasse… berufsständischen Versorgungseinrichtungen
b) …
aa) … einer eigenen, kapitalgedeckte, Altersversorgung (wenn… monatliche, auf das Leben … bezogene lebenslange Leibrente nicht vor … 62. Lebensjahr ODER …
Berufsunfähigkeit … verminderten Erwerbsfähigkeit … Hinterbliebenen)
bb)… Berufsunfähigkeit … verminderte... Erwerbsfähigkeit …, wenn … Versicherungsfall … bis … 67. Lebensjahr
[die unter Nr3 und Nr3a genannten Aufwendungen heißen "Sonstige Vorsorge"**]
3.
a) Krankenversicherungen...
b)… Pflegeversicherungen...
3a.
… Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit … nicht nach Nummer 3; …
Arbeitslosigkeit, …
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht unter Nummer 2 … b) fallen,
… Unfall- und Haftpflicht-Versicherungen sowie … Risiko-Versicherungen … für den Todesfall …; …
Versicherungen im Sinn … Nummer 2 … b) … bb) bis dd) in der … 2004 geltenden Fassung, wenn ….
siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html Absatz (2)
**Siehe →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-05-24-einkommensteuerrechtliche-behandlung-von-vorsorgeaufwendungen_.html: Gliederungs-Punkte A.I. [...Altersvorsorge...] und A.II.[...sonstige Vorsorge...]