Background

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit (300, 970)

Maßstäbe für Urteile und Entscheidungen

Stand: 17. Juni 2021 | Gradmessern für Urteile und Entscheidungen
© 2024 Wirtschaftsprüfer Christoph Balk - keine Gewähr bei kostenloser Nutzung



Zusammenfassung

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit sind Kategorien für Maßstäbe, um Beurteilungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.

Ein Kriterium für 

Effektivität (Wirksamkeit) zeigt an (ist ein → Indikator), ob bestimmte Inputs und Prozesse ein Ergebnis (Output) überhaupt (tatsächlich, wirklich) bewirken 
  

Effizienz (wirtschaftlich) zeigt ein Verhältnis von Ergebnis (Output) zu Einsatz (Input) an 
  

Suffizienz (ausreichend) zeigt an, ob ein erwünschtes Ergebnis hinreichend und genügend bewirkt wird, ohne den Fortbestand oder die Fortführung des Systems zu gefährden 
  

Angemessenheit (Eignung) zeigt an, ob und wie weit die Verfahrens-Weisen beim Schaffen und Beurteilen, und/oder ein darin verwendetes Kriterium selbst geeignet sind, die Grundlage für Entscheidungen zu so bilden, dass das erwünschte Ergebnis (Ziel) hinreichend sicher erreicht werden kann 
 

Kontext

Entscheidungen treffen wir andauernd. Hier geht es um die wichtigen Entscheidungen für Unternehmen genauso wie im Grundmodell_Finanzen_zum_Leben ( Ökonomie), die bewusst und mit Bedacht getroffen werden (sollten).

Definition von Beurteilung und Entscheidung

Ein Accountant oder Prüfer würde wahrscheinlich sagen:

Eine Entscheidung ist regelmäßig: Etwas zu tun (handeln) oder zu lassen, und beim Handeln: Welches Asset ich hingebe beziehungsweise welche Ressource/n ich verwende (Input). 

   

Eine Beurteilung umfasst regelmäßig das Checken (Prüfen), ob

  • eine Aussage oder ein Sachverhalt, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (Existenz) abgibt,
    und 

  • ob möglichst alle für eine Entscheidung relevanten Kenntnisse und Erfahrungen (Vollständigkeit, Kompetenz) vorliegen,  
     
    • einschließlich der Kenntnisse und Erfahrungen über die Wirkungs-Zusammenhänge zwischen Input, Prozess und Output,

sodass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein gewünschtes Ergebnis erwartet werden kann. 

   

"(2) Der Jahresabschluss ... hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ... zu vermitteln.

Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ... vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen."

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html 

"(1) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird."

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289.html 

"(2) Der Konzernabschluss ... hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln.

Führen besondere Umstände dazu, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ... nicht vermittelt, so sind im Konzern-Anhang zusätzliche Angaben zu machen."

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html 

"(1) Im <_^_>Konzern- Lagebericht<_$_> sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird."

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__315.html 

(1a) Die Jahresrechnung einer Krankenkasse einschließlich der Deutschen Rentenversicherung ( RV) Knappschaft-Bahn-See, soweit sie die Krankenversicherung ( KV) nach dem Fünften Buch durchführt, hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenkasse zu vermitteln." 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__77.html 

Wichtige Aspekte für Entscheidungen und Beurteilungen

Entscheidungen und Beurteilungen hängen immer von einem gewünschten Ergebnis (Ziel) ab, das immer in der Zukunft sein wird. 

Beispiele:

Eine Entscheidung, Zeit zum Beurteilen zu verwenden, hängt davon ab, ob das gewünschte Ergebnis in der Zukunft Sicherheit bzw. Wissen oder ein Zustand von Erholt Sein ist.

Die Entscheidung, das Asset Nahrungs-Vorrat zu verwenden, hängt davon ab, ob das gewünschte Ergebnis in der (nahen) Zukunft Satt Sein ist oder ob es das nicht ist.

Eine Entscheidung, ein Erzeugnis herzustellen, hängt davon ab, ob ich es in Zukunft verfügbar haben möchte und/oder es verkaufen kann.

Die Entscheidung, eine Leistung zu erbringen, hängt davon ab, ob das gewünschte Ergebnis es ist, das eine vertragliche Verpflichtung erfüllt sein wird. 

   

 

Ereignisse oder Zustände in der Zukunft lassen sich nur mit Wahrscheinlichkeit/en erfassen. 

     

Abweichungen vom gewünschten Ergebnis nennt man Chance oder Risiko

  

  

Entscheidungen kann ich nur über ein EIGENES Asset (Stärke) treffen, und zwar für dessen Verwenden im Jetzt ohne ( Konsum) oder mit ( Investition) der Erwartung, über es auch in Zukunft, und zwar mehr ( Ertrag) oder weniger (Aufbewahrung) entscheiden zu können. 

Assets (Stärken) zu mehren ist das Gleiche wie Schwächen zu mindern ( S+W), nicht Entscheiden kann ich über Faktoren ( O+T) die mein Umfeld und die Umwelt bestimmen - SWOT.   

Maßstab-Kategorien

Effektivität

 

Effektivität ist eine Kategorie für Maßstäbe (Skalen, Gradmesser), die einen Indikator hergeben, ob ein Prozess mit einem gegebenen Input ein bestimmtes Ergebnis (Output) überhaupt (tatsächlich, wirklich) bewirkt oder bewirken kann.

Das Beurteilen im Kleinen wie zum Beispiel, ob das Verwenden von Nahrungs-Vorrat die Wirkung haben wird, Satt zu sein, sind den meisten von uns glasklar. Mit wachsender Größe von Systemen, in denen Mensch, Maschinen und Material ( Ressource) zusammen wirken (Unternehmen, Ökologie), wird das schwieriger.

Für die Beurteilung von einzelnen Einrichtungen in einem System, einem IKS zum Beispiel unterscheiden Standards (diverse, n_n) zwischen Design Effectiveness - KANN der betrachtete Prozess (die Kontrolle/ Kontrollaktivität) in dem System das gewünschte Ergebnis überhaupt bewirken - und Operational Effectiveness - tut der Prozess es wirklich/ wird die Kontrolle tatsächlich ausgeführt.

Weil Effektivität die Frage ist, OB eine Wirkung überhaupt eintritt, spricht man auch von Wirksamkeit. 

  

Effizienz

 

Effizienz ist eine Kategorie für Maßstäbe über das Verhältnis von Ergebnis (Output) zu Einsatz (Input). Solche Maßstäbe werden für Vergleiche und Entscheidungen zur Auswahl (entweder/oder) aus Alternativen angewendet.

Je nach Situation zur Entscheidung werden für Effizienz-Maßstäbe gerechnet

  1. bei einem gegebenen Input (beschränkte Ressource/n), um mögliche Output-Werte zu vergleichen, oder
  2. bei einem gegebenen Output, mögliche Input-Werte (oft: Kosten) vergleichen.

Ein klassisches Rechen-Verfahren dafür ist die Kalkulation.

Hier und da wird der Begriff Effizienz auch als Wirtschaftlichkeit oder Wirkungsgrad bezeichnet.

Für die Beurteilung von Vorkehrungen in einem System, einem IKS zum Beispiel unterscheiden Standards (diverse, n_n) zwischen Design Efficiency - sind die Vorkehrungen so leicht verständlich, auffindbar und/oder handelbar, dass die Kontrolle mit wenig Zeit und ohne viel Aufwand ausgeführt werden KANN - und Operational Efficiency - wird die Kontrolle tatsächlich auch leicht ausgeführt.

  

Suffizienz

 

Suffizienz ist eine Kategorie für Maßstäbe, die einen Indikator hergeben für ein ausreichendes (hinreichendes), aber auch genügendes Maß.

Gradmesser (Skalen) für Suffizienz geben damit einen Indikator dafür, dass der für ein erwünschtes Ergebnis der Input gerade hinreichend (so viel wie nötig) und nicht mehr als nötig verwendet wird.

Sie sollen quasi gleichzeitig eine Untergrenze (Sättigung) und eine Obergrenze (Übersättigung) für die Auswahl aus möglichen Ergebnissen beziehungsweise Alternativen anzeigen.

Historisch wird der Begriff vorwiegend zunächst in der Medizin (zur Beurteilung des ausreichenden Funktionsvermögen von Körperorganen; Quelle Brockhaus Enzyklopädie Band 21 1993) und in der Prüfung von Finanz-Informationen (für einen ausreichenden Nachweis von Existenz, Richtigkeit und Vollständigkeit der abgebildeten Vermögensgegenstände und Schulden**) angewendet.

In diesem Jahrhundert hat der Begriff Suffizienz ein zunehmend breites Gewicht in der Prüfung von Systemen, die finanzielle und nicht-finanzielle Informationen für eine Öffentlichkeit erzeugen ( Governance_System, für ausreichende Prüfungsnachweise zur Verlässlichkeit von Angaben**1), sowie für Entscheidungen über den Verbrauch einer, vor allem Ressource aus der Natur oder Umwelt, bei gleichzeitiger Erhaltung der Nachhaltigkeit von Systemen in der Ökologie**2.

Die Gradmesser der Suffizienz erweitern Skalen der Effizienz - die Wirkungen anzeigen von Input, Prozessen und Output bloß INNERHALB eines (geschlossenen) Systems, -  um solche Maßstäbe, die einen Indikator über die Fähigkeit zur Fortführung beziehungsweise zum Fortbestand des Systems selbst ( Going_Concern, Nachhaltigkeit) anzeigen. Sie helfen sozusagen, über den Tellerrand (des Systems) so hinaus zu schauen, dass Entscheidungen wiederholbar sind.

  

Angemessenheit

 

Angemessenheit (Appropriateness**1) ist eine Kategorie für Maßstäbe, die einen Indikator anzeigen, ob die Verfahrens-Weisen beim Beurteilen und ein darin verwendetes Kriterium selbst geeignet sind, die Grundlage für die Entscheidung zu bilden.

Es geht dabei um die Frage, wie verlässlich (reliable) Informationen sind, auf denen ich mein Urteil stütze. Es gibt dazu ein paar allgemeine Grundsätze wie: eine externe Quelle liefert verlässlichere Bestätigungen als eine interne, und: Bestätigungen aus einer Quelle, die nicht unabhängig ist oder die nicht allgemein anerkannt ist, sind weniger verlässlich als solche aus Quellen, die das sind**1.

Wie bei der Suffizienz geht es dabei, einerseits um ein gewisses Mindest-Maß, um hinreichend Fake zu vermeiden und Sicherheit über Informationen für das getroffene Urteil und für eine Entscheidung zu haben, und andererseits es nicht zu übertreiben.  

 

Beispiel für Definition (Begriffsbestimmung) von Angemessenheit:

Anhang: Quellen

**1 IAASB International Framework for Assurance Engagements Ziffer 61ff, in: Supplement to the Handbook (...) 2018 Volume III, https://www.iaasb.org/publications/2018-handbook-international-quality-control-auditing-review-other-assurance-and-related-services-26 Stand 16.06.2021 

**2 Beispielhafte Quellen: