Stand: 21. Februar 2024 | Christoph Balk
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sind:
Quellen: ESRS_2 Fn.13 ↔ 2020/1816_DelVO Anhang II; ESRS_2 Anlage B Fn.5; ESRS_S1 Fn.91, Fn.95, Fn.95, Fn.97, Fn.100, Fn.109, Fn.110, Fn.114, Fn.118, Fn.123, ESRS Anhang_II Nachhaltigkeitsaspekte
(die Nachhaltigkeit [bzw. den Wert-Erhalt] mitbestimmende Umstände/ Gegebenheiten) sind:
Quelle:
**1 Hinweise zur Wortbedeutung „Faktor“ (Umstände, Gegebenheiten) :
**2 in EU_VO_2019/2088 als „Belange“ (Interessen) bezeichnet, Hinweise zur Wortbedeutung:
(EU_VO_2019/2088)
(die Nachhaltigkeit [bzw. den Wert-Erhalt] mitbestimmende Interessen) sind:
Quellen:
Hinweise zur Wortbedeutung „Belange“:
sind solche Faktoren, die Veränderungen verursachen in Bezug auf
Quelle: Begriffsbestimmung „Einflussfaktoren“ in ESRS_Anhang_II Tabelle 2 (PDF Download S.269)
Direkte_Einflussfaktoren können sein sowohl
Sie haben
Dazu gehören unter anderem
Quelle: Begriffsbestimmung „Einflussfaktoren“ ESRS_Anhang_II Tabelle 2 (PDF Download S.269)]
Indirekte_Einflussfaktoren wirken diffus, indem sie
verändern und beeinflussen.
Globale Indirekte_Einflussfaktoren stammen unter anderem aus den Bereichen
Besondere Aufmerksamkeit wird gewidmet (…) mit Blick auf Indirekte_Einflussfaktoren
Quelle: Begriffsbestimmung „Einflussfaktoren“ ESRS_Anhang_II Tabelle 2 (PDF Download S.269)
**1 „ AR.1 Bei der Angabe seines Übergangsplans kann das Unternehmen …
d) seinen Beitrag zu den Einflussfaktoren im Zusammenhang mit
Biologische_Vielfalt und
Ökosystem/en und
seine möglichen Abhilfemaßnahmen entsprechend der Abhilfemaßnahmenhierarchie sowie
die wichtigsten Pfadabhängigkeiten und gebundenen Vermögenswerte und Ressourcen (z. B. Pflanzen,
Rohstoffe), die im Zusammenhang mit Veränderungen in
Biologische_Vielfalt und
Ökosystem/en stehen, erläutern“
ESRS_E4.
AR.1.d zu Angabepflicht_E4_1
**2 „
AR 30. Die zur Erhebung von Daten und zur Messung der Auswirkungen des Unternehmens auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme verfügbaren Methoden lassen sich wie folgt in drei Kategorien unterteilen:
a) Primärdaten: Erhebung vor Ort,
b) Sekundärdaten: (…)
c) Modellierte Zustandsdaten zu
Biologische_Vielfalt (…)
Ein Einflussfaktor weist in der Regel drei Hauptmerkmale auf:
**3 Vergleiche: „ AR 4. Die Bewertung der Wesentlichkeit gemäß dem ESRS E4 umfasst
a) den Beitrag zu den unmittelbaren Einflussfaktoren auf den Verlust an biologischer Vielfalt: …“
(ESRS_E4.
AR.4.a zur Angabepflicht IRO_1)
**4 Vergleiche: „ AR 20. In Bezug auf die wichtigsten Maßnahmen kann das Unternehmen Folgendes angeben: …
f) eine Beschreibung,
ESRS_E4. AR.20.d zu Angabepflicht_E4_3
**5 „Als unmittelbarer Einflussfaktor für den Verlust an biologischer Vielfalt wird die Umweltverschmutzung in diesem Standard behandelt.“ ESRS_E2.7.c
**6 „Kommt das Unternehmen zu dem Schluss, dass es unmittelbar zu den Einflussfaktoren im Hinblick auf Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und/oder Meeresnutzungsänderungen beiträgt, so gibt es relevante Parameter an.“ ESRS_E4.38 unter Angabepflicht_E4_5
→Zurück zu Direkte Einflussfaktoren
Wechselwirkungen zwischen indirekten und direkten Einflussfaktoren führen zu unterschiedlichen
die je nach Art, Intensität, Dauer und Entfernung variieren können.
Diese Beziehungen können auch verschiedene Ausstrahlungseffekte verursachen.
Quelle: Begriffsbestimmung „Einflussfaktoren“ ESRS_Anhang_II Tabelle 2 (PDF Download S.269)
(Direkte Einflussfaktoren Ziffer A)
(Direkte Einflussfaktoren Ziffer B)
(Vgl. Glossar-Eintrag: Information)
(ESRS_1.39, ESRS_2.53.b.ii; vgl. Glossar-Eintrag: Information)
(ESRS_1.39, ESRS_2.53.b.ii)
(Vgl. Glossar-Eintrag: Information)