Stand: 22. Februar 2024 | dem Wesen der Wirkungen des Tuns und der Risiken und Chancen durch den Reaktor Natur
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Direkt zum Vergleich der Begriffsbestimmungen: →Wesentlichkeit der Auswirkungen und Finanzielle Wesentlichkeit
Quelle: EU_VO_2023/2772 Gründe (1)
→Auswirkungen →Material/ ESRS Faktoren/ Nachhaltigkeitsaspekte
Quelle: EU_VO_2023/2772 Gründe (1)
→Material/ ESRS Faktoren/ Nachhaltigkeitsaspekte
→Finanzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen; →Nachhaltigkeitsbezogene Risiken sowie Nachhaltigkeitsbezogene Chancen
→Material/ ESRS Faktoren/ Nachhaltigkeitsaspekte
(die Nachhaltigkeit [bzw. den Wert-Erhalt] mitbestimmende Umstände/ Gegebenheiten) sind:
Quelle:
**1 Hinweise zur Wortbedeutung „Faktor“ (Umstände, Gegebenheiten) :
**2 in EU_VO_2019/2088 als „Belange“ (Interessen) bezeichnet, Hinweise zur Wortbedeutung:
(Wesentlichkeit_iSd_ESRS)
„ Nachhaltigkeitsaspekte sind wesentlich, wenn sie der Definition [Begriffsbestimmung] von
Quelle: Begriffsbestimmung „Wesentlichkeit“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 Begriffsbestimmung Wesentlichkeit (PDF Download S.272)
Die Auswirkungen, die
[hat oder haben könnte]
[und] die [verbunden sind/ connected with] mit
auch durch
(…)
Die Auswirkungen können
Die Auswirkungen können
Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven
Quelle: Begriffsbestimmung „Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.269)
Vgl. →…material/esrs-faktoren.html/#vom-menschen-verursachte-einflussfaktoren fort folgende
Auswirkungen
die [beeinflussen]
des Unternehmens (…) [und zwar]
Quelle: Begriffsbestimmung „Finanzielle Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.267)
[Vergleiche →Going Concern (001, 031) - Angaben über den Blick AUS den äußeren Umständen und ihr Wirken IN den Abschluss hinein]
(Auswirkungen aus dem Umfeld auf die Finanzen des Unternehmens)
Finanzielle_Wesentlichkeit siehe →Ziffer 7.2
Auswirkungen
die [beeinflussen]
des Unternehmens (…) [und zwar]
Quelle: Begriffsbestimmung „Finanzielle Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.267)
Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die (…) sich (…)
auf
des Unternehmens, [und zwar]
[und] die
und]
[und] die [entstehen] im Zusammenhang mit
Quelle: Begriffsbestimmung „Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.276)
Chancen [im Umfeld des Unternehmens, die]
(…)
und]
Quelle: Begriffsbestimmung „Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.273)
Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die (…) sich (…)
auf
des Unternehmens, [und zwar]
[und] die
und]
[und] die [entstehen] im Zusammenhang mit
Quelle: Begriffsbestimmung „Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.276)
Ungewisse
die, falls sie eintreten, möglicherweise
[haben können] auf
und daher
beeinflussen können [auch]
Wie jedes andere Risiko sind Nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine Kombination aus
Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)
Alle
hängen ab von der Funktionsweise von Geosystemen (…), z.B. von
Naturbezogene Physische Risiken sind eine unmittelbare Folge der
Physische Risiken entstehen, wenn
beeinträchtigt werden,
was sich auswirkt
Diese können akut, chronisch oder beides sein.
Naturbezogene Physische Risiken ergeben sich
Physische Risiken sind in der Regel Standort-spezifisch.
Naturbezogene Physische Risiken sind häufig mit Klima-bedingten physischen Risiken verbunden.
Quelle: Begriffsbestimmung „Physische Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.274)
Risiken [im Umfeld des Unternehmens] aufgrund des Klimawandels, bei denen es sich [handeln kann] um
A. Akute Physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere
B. Chronische Physische Risiken entstehen durch
Quelle: Begriffsbestimmung „Klimabedingte Physische Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.264)
Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die sich aus einer
und
Entwicklungen, die darauf abzielen,
können allesamt Übergangsrisiken bewirken oder verändern.
Quelle: Begriffsbestimmung „Übergangsrisiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.274)
Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die
entstehen.
Sie umfassen in der Regel
Quelle: Begriffsbestimmung „Klimabedingte Übergangsrisiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.264)
Chancen [im Umfeld des Unternehmens, die]
(…)
und]
Quelle: Begriffsbestimmung „Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.273)
Ungewisse
die, falls sie eintreten, möglicherweise
[haben können] auf
und daher
Beeinflussen können [auch]
Wie jede andere Chance werden auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen [gemessen] als Kombination aus
Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)
Ungewisse
die, falls sie eintreten, möglicherweise
[haben können] auf
und daher
beeinflussen können [auch]
Wie jedes andere Risiko sind Nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine Kombination aus
Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)
Ungewisse
die, falls sie eintreten, möglicherweise
[haben können] auf
und daher
beeinflussen können [auch]
Wie jede andere Chance werden auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen [gemessen] als Kombination aus
Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)
Die Auswirkungen, die
[und] die [verbunden sind/ connected with] mit
auch durch
(…)
Die Auswirkungen können
Die Auswirkungen können
Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven
Quelle: Begriffsbestimmung „Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.269)
(…) aus der Wirkungs-Perspektive umfasst [ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt solche]
Auswirkungen
[die] im Zusammenhang [stehen] mit der
auch durch
(…)
(…) hinsichtlich der Auswirkungen [ist einer der Nachhaltigkeitsaspekte] wesentlich, wenn er sich auf
Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht.
Quellen:
Die Auswirkungen, die
[und] die [verbunden sind/ connected with] mit
auch durch
(…)
Die Auswirkungen können
Die Auswirkungen können
Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven
Quelle: Begriffsbestimmung „Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.269)
Die Auswirkungen, die
[und zwar] aufgrund
(…)
Die Auswirkungen können
[und]
Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven
Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)
„Bei
A. tatsächlichen negativen Auswirkungen
[auf Umwelt und Mensch allgemein]
richtet sich die Wesentlichkeit nach
[und] bei
B. potenziellen negativen Auswirkungen
[auf Umwelt und Mensch allgemein]
nach dem
Der Schweregrad basiert auf den folgenden Faktoren:
Im Falle
B. möglicher negativer Auswirkungen
hat der
Quelle: ESRS_1.44 Satz 1
„In Bezug auf positive Auswirkungen basiert
A (bei tatsächlichen positiven Auswirkungen)
die Wesentlichkeit auf
… und …
B (bei potenziellen Auswirkungen auf)
Quelle: ESRS_1.46
(…) aus der Wirkungs-Perspektive umfasst [ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt solche]
Auswirkungen
[die] im Zusammenhang [stehen] mit der
(…)
(…) hinsichtlich der Auswirkungen [ist einer der Nachhaltigkeitsaspekte] wesentlich, wenn er sich auf
Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht.
Quellen:
(…) aus finanzieller Sicht [sind] Nachhaltigkeitsaspekte (…) wesentlich, wenn sie
die sich auswirken (oder nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann) (…) auf
[und zwar]
Quellen:
Finanzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen siehe →Ziffer 4
„Eine nachhaltigkeitsbezogene Auswirkung kann
von Anfang an finanziell wesentlich sein
oder finanziell wesentlich werden,
wenn nach vernünftigem Ermessen davon auszugehen ist, dass
sie • die Finanzlage, • die finanzielle Leistungsfähigkeit, • die
Cash_Flow/s, • den Zugang zu Finanzmitteln oder • die Kapitalkosten des Unternehmens kurz-, mittel- oder
langfristig beeinflusst.“ (ESRS_1.38)
„Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich,
wenn er wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen nach sich zieht
oder wenn diese nach vernünftigem Ermessen zu erwarten sind.
Dies trifft zu, wenn durch einen der
Nachhaltigkeitsaspekte Risiken oder Chancen entstehen,
die innerhalb von kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizonten
einen wesentlichen Einfluss auf - die
Entwicklung, • die Finanzlage, • die finanzielle Leistungsfähigkeit, • die
Cash_Flow/s, • den Zugang zu Finanzmitteln oder • die Kapitalkosten des Unternehmens haben
(oder wenn ein solcher Einfluss nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist).“ (ESRS_1.49)
„Die Ermittlung von Risiken und Chancen,
die sich kurz-, mittel- oder
langfristig
auf • die Finanzlage, • die finanzielle Leistungsfähigkeit, • die
Cash_Flow/s, • den Zugang zu Finanzmitteln oder • die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken
(oder wenn solche Auswirkungen nach vernünftigem Ermessen zu erwarten sind),
stellt den Ausgangspunkt für die Bewertung der Finanziellen Wesentlichkeit dar.“ (ESRS_1.
AR.14)
Vergleiche