Stand: 18. Juni 2021 | den wichtigsten Terminen im Jahres-Zyklus
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UND BEACHTE: Vorlaufzeiten! Warum?
Weil einige Unterlagen erst a. erarbeitet und b. von anderen angefordert sein wollen.
Ein erster Erinnerungs-Termin ist sinnvoll, und zwar einige Wochen oder Tage VOR dem gesetzten Frist-Termin.
Das Beste ist immer: Die Dinge möglichst bald erledigt zu haben.
Und frei zu sein von den (Gedanken an die) alten Sachen,
frei für Gedanken an was kommen kann und für neue Ideen.
Spart zudem viel Zeit. In frischer Erinnerung arbeiten sich Dinge viel leichter ab.
´
Fristen halten spart Geld, zum Beispiel:
→https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html, lies dort vor allem Absatz (4): "Haben die Beteiligten die ... Pflicht ... erfüllt, ... [ist] das Ordnungsgeld ... [bloß] herabzusetzen" - Ordnungsgeld gib es da auf jeden Fall!
Bonmot/s:
Was den Seeleuten ihr Logbuch, ist den Kaufleuten ihr
Journal.
Wat hun logboek is voor zeelieden, is wat hun dagboek is voor kooplieden.
(
n_n)
Welche Mundart-Region gefällt dir am besten?
Erkennst und verstehst du den Spruch aus, und darin die Lebensweisheit in oder/und den Charakter, deiner Region?
Wie viele Sprüche/ Mundarten in Deutschland verstehst du?
Bierdeckel-Sprüche zu den 17 Zielen in 20 deutschen Mundarten (001, 500)
Teile ruhig dein Gefallen mit (→Contact).
Gib deinem*deiner Lieblingswirt*in ruhig den Tipp: In vielen deutschen Gasthäusern sind solche Bierdeckel sehr beliebt.
Die Links für den freien Download der Motive sind auf der Webseite hinter dem Link oben angegeben.
"Und im ewigen Kreis dreht sich unser Leben ..."
(Soundtrack König der Löwen, Walt Disney)
Genauso kommen für die Steuern_iSd_AO und Finanzen bestimmte Termine jedes Jahr.
Im Folgenden sind die wichtigsten davon.
Je einen, zum
( grundsätzlich).
Man kann es nicht oft genug betonen!
Diese zwei Termine sind wichtig:
Wie der jährliche Kreis bei den Steuern ist (Jahres-Zyklus), wird gezeigt im Beitrag: →Wie das mit den Steuern ist
Hier halten wir die Fristen für wichtige** Termine fest, und zwar: ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
**wichtig, weil: nach Frist-Ablauf grundsätzlich KEINE Änderungen im Steuer-Bescheid mehr möglich sind, AO § 124.
Ergänzungs-Wünsche nehmen wir gerne hier auf: →Contact
Die Abbildung zeigt vor allem: Schon am ersten Tag des Jahres (Neujahr) gibt es eine Unterlage (Nachweis, Beleg), für die die Ablage und der Zugriff darauf so zu organisieren sind, dass NACH dem Jahres-Ende die Steuer-Erklärung leichter fällt
Wie das geht, zeigt der Abschnitt "Wie das abläuft: Von der Erklärung bis zu der Festsetzung (das heißt: Veranlagung)" in dem Beitrag →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html Absatz (4)
Das Eröffnen von einem
ist der Gemeinde mitzuteilen.
Die Gemeinde Unterrichtet das Finanzamt.
...
Das Aufnehmen einer
ist bloß direkt dem Finanzamt mitzuteilen.
...
Die Frist läuft, sobald das Melde-pflichtige Ereignis (Eröffnung, Aufnehmen) eingetreten ist.
Die Frist beträgt: Einen Monat [siehe über Link oben den Absatz (4)]
Jede*r Volljährige ist Weltbürger*in im Weltbürgertum, Staats-Bürger*in, Rechtsträger*in und, für seine*ihre Steuern_iSd_AO, Träger*in von 2 Pflichten:
[siehe Überschriften nach §136 (aufgehoben) unter: →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html].
Das Führen von Aufzeichnungen gehört zu den Mitwirkungs-Pflichten.
...
Gemeint sind vor Allem die Buchführungs-Pflichten
...
Zum Beispiel für Waren-Eingang und Waren-Ausgang:
...
Die Frist zur Buchung läuft, sobald Geschäfts-Vorfall eingetreten ist.
Die Frist beträgt
...
Zeitgerecht bedeutet:
[Quelle: https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-kanzlei-edition/schwarzpahlke-ao-146-ordnungsvorschriften-fuer-die-bu-23-zeitgerechte-buchung_idesk_PI5592_HI2341589.html Stand 25.12.2020]
Und jede*r volljährige Staats-Bürger*in beschäftigt sich - wenigstens einmal im Quartal - einen Tag mit seinen persönlichen Finanzen, siehe →WIE das mit den Finanzen ist (700).
Siehe bitte →WIE das mit den Finanzen ist - Nimm Dir Zeit ( Goldene_Regeln)
Anmerkung: Wie "Steuer-Zahlungen in dem Jahr nach dem ersten Gewinn" (als Start-up oder nach einer Verlust-Phase) zur Falle werden können, lesen Sie unter dem Abschnitt "Sich gegen (typische) Liquidität-Fallen wappnen in dem Beitrag: →Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist.
→http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html Absatz (1) und (2):
Weitere Ausnahmen:
→http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html: "...10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember..."
→http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__31.html Absatz (1) Satz 2 Zweiter Halbsatz: "... entsprechend..."
→http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__19.html: "...15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November..."
Fristen siehe https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__71.html Absatz (7) und (8): Sieben Tage für Z4 und fünf für Z10,
Melde ggf. via → AMS.
Überblick zur Pflichten-Lage:
Ein*e Inländer*in_iSv_AWV_63 hat der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen aus dem/in das Ausland zu melden, die er/sie
1. entgegen nimmt/ genommen hat (eingehende Zahlungen) oder
2. leistet /geleistet hat (ausgehende Zahlungen).
NICHT zu melden sind Zahlungen
1. Mit Betrag oder Gegenwert in anderer Währung von bis zu 12.500 Euro
2. Für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren und
3. Im Kontext zu Krediten mit ursprünglich vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist kurzfristig bis 12 Monate
Als Zahlungen im diesem Sinn gelten auch:
Aufrechnung, Verrechnung, Lastschriften,
Einbringen von einer Sache oder einem Recht in ein/e Unternehmen, Zweigniederlassung und/oder Betriebsstätte.
Z4 „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr”
→https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/anlage_5.html
→Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“ anzuwenden
Im Transithandel beachte auch AWV § 68 →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__68.html
In den Meldungen sind aussagefähige Angaben
zu den zugrunde liegenden Leistungen oder
zum Grundgeschäft
zu machen und
die entsprechenden Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“,
bei Zahlungen für in Aktien verbriefte Direktinvestitionen zusätzlich
die internationale Wertpapierkennnummer und Nennbetrag oder Stückzahl
anzugeben.
Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und Finanzderivaten sind anstelle der Angaben zum Grundgeschäft
die Bezeichnungen der Wertpapiere,
die internationale Wertpapierkennnummer sowie
Nennbetrag oder Stückzahl
anzugeben.
jeweils zusammengerechnet mehr als 5 Millionen Euro betragen.“
Pflichten siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__66.html
Melde via → AMS
AWV §66 Absatz (1): Ein*e Inländer*in_iSv_AWV_63, ausgenommen
hat seine*ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländer*innen der Deutschen Bundesbank
zu melden, wenn diese Forderungen ODER Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats jeweils zusammengerechnet
Absatz (5): Entfällt wegen Unterschreitens die 5 Millionen Betragsgrenze, so ist dies schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Frist siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__71.html
Pflichten siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__66.html Absatz (4) oder Absatz (5)
Fristen siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__71.html Absatz (5)
Melde via → AMS
Melde via → AMS
Pflichten zu Vermögen von einer Inländer*in_iSv_AWV_63 im Ausland siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__64.html:
Ein*r Meldepflichtige*r im Sinn von AWV § 64 Absatz (6) hat der Deutschen Bundesbank bestimmtes Vermögen von ausländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten zu melden, an dem ihm*ihr selbst Anteile oder Stimmrechte zuzurechnen sind,
Absatz (6): Meldepflichtig ist der*die Inländer*in_iSv_AWV_63, der*dem das Vermögen unmittelbar - oder über ein abhängiges ausländisches Unternehmen - am Bilanz-Stichtag des Inländers*der Inländerin oder, soweit er*sie nicht bilanziert, am 31. Dezember zuzurechnen ist.
Fristen siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__71.html Absatz (1)
Pflichten zu Vermögen von Ausländer*innen im Inland siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__65.html
Ein*r Meldepflichtige*r nach AWV § 65 Absatz (6) hat der Deutschen Bundesbank bestimmtes Vermögen von inländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten zu melden, an dem einem*r Ausländer*in Anteile oder Stimmrechte zuzurechnen sind,
Absatz (6): Meldepflichtig ist je nach dem: Der*die Inländer*in_iSv_AWV_63, das abhängige inländische Unternehmen, oder die inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte.
Fristen siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__71.html Absatz (2)
Die Aufstellung ist in der Überschrift in Gruß-Buchstaben geschrieben, weil es sich bei der Aufstellung_des_Jahresabschlusses um einen, im Gesetz definierten Begriff handelt.
Für wen welche Gesetze gelten, vergleiche bitte:
Mehr zu Aufstellung_des_Jahresabschlusses, Feststellung_des_Jahresabschlusses und Offenlegung für die Unternehmen nach Rechtsform, und sortiert nach Größe (von Bilanzsumme_iSv_HGB_267, Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, AN_Zahl), siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Das Gesetz sagt: Innerhalb einer Zeit, die "einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang" entspricht.
Aus der Frist für die
Steuer-Erklärung (siehe oben) folgt: spätestens
Anmerkung: Große Unternehmen haben in der Regel den Jahresabschluss in einer ("Fast Close") bis zwei Wochen stehen. Für KMU müsste es eigentlich ein Klacks sein, diesen Benchmark zu treffen.
Der frühe Vogel fängt den Wurm (
Bonmot Volksmut)
(→ Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, → Aufstellung_des_Jahresabschlusses))
Anhalts-Punkte:
** Für die Bezeichnung von Größen-Ordnungen siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Sieben (7) Monate nach Ablauf des Kalenderjahres grundsätzlich
[oder sonst einem, von einem Gesetz bestimmten Zeitpunkt].
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html
Mehr zum Thema Steuer-Erklärung siehe bitte den Abschnitt "Was jede*r sonst noch wissen sollte" (außer, den ESt-Steuer-Bescheid zu kennen) im Beitrag →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html
Ob die Feststellung von einem Jahres- Abschluss gesetzlich erforderlich ist, hängt ab von der Rechtsform.
Den Vergleich der Vorschriften zur Feststellung und wie sie auch anders heißt, siehe bitte im Glossar unter → Feststellung_des_Jahresabschlusses.
Mehr zu Aufstellung_des_Jahresabschlusses, Feststellung_des_Jahresabschlusses und Offenlegung für die Unternehmen nach Rechtsform, und sortiert nach Größe (von Bilanzsumme_iSv_HGB_267, Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, AN_Zahl), siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Für eine Personen-Gesellschaft und für einen Verein gibt es grundsätzlich keine besondere Vorschrift (Ausnahme siehe: PublG). Meist heißt das Pendant dazu: "Zustimmung", und zwar ALLER Gesellschafter*innen.
Schaue aber bitte immer nach, ob im Gesellschafts-Vertrag beziehungsweise in der Satzung nicht etwas vorgeschrieben ist.
Aus der Frist für die Steuer-Erklärung (siehe oben) gilt aber auch hier:
Hier gilt die besondere Regel:
In jedem Fall hat die Hauptversammlung in den ersten acht (8) Monaten stattzufinden: →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__175.html.
Stellt der Aufsichtsrat fest, findet das halt früher statt.
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__42a.html Absatz (2)
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__48.html
Gesetzliche Regelungen siehe bitte: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html
Mehr zu Aufstellung_des_Jahresabschlusses, Feststellung_des_Jahresabschlusses und Offenlegung für die Unternehmen nach Rechtsform, und sortiert nach Größe (von Bilanzsumme_iSv_HGB_267, Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, AN_Zahl), siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Für mehr und hilfreiche Informationen zu den Regelungen darf ich direkt auf die Website des BfJ verweisen: →https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Offenlegung/Offenlegung_node.html.
Gut gemacht finde ich auch die Zusammenfassung dort zum Download https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/EHUG/Merkblatt_Ordnungsgeldverfahren.html.
(→ bAV)
→https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__16.html
(1) Der*Die Arbeitgeber*in hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der bAV zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind vor allem zu berücksichtigen: Die
(2) Die Verpflichtung nach Absatz (1) gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg
(3) Die Verpflichtung nach Absatz (1) entfällt, wenn
(4) Sind laufende Leistungen nach Absatz (1) nicht oder nicht in vollem Umfang anzupassen (= zu Recht unterbliebene Anpassung), dann ist der*die Arbeitgeber*in nicht verpflichtet, die Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Eine Anpassung gilt als zu Recht unterblieben, wenn der*die Arbeitgeber*in
(5) Soweit bAV durch Entgelt-Umwandlung finanziert wird, ist der*die Arbeitgeber*in verpflichtet,
(6) Eine Verpflichtung zur Anpassung besteht nicht
Für Kaufleute:
das heißt:
Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/.html
Für andere Selbständige ähnlich:
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
Verlässlicher Tipp vom Bundesfinanzhof ( BFH):
→https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201110079/ Rn 22