Stand: 02. Juli 2020 | KMU und anderen Definitionen
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Vorab ein kleiner Tipp von der EU für Kleinst-Unternehmen und KMU: Auf deren Seite →https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/accounting/small-micro-businesses/index_de.htm kannst du mal checke: Kommt auch Ihr Unternehmen für eine vereinfachte Regelung [zur internationalen Berichterstattung] infrage?
Auf fairen Märkten sollen die Teilnehmer*innen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Wissen schafft Sicherheit und Vertrauen.
Mit Blick auf Vertrauen, das heißt: Kredit-Würdigkeit, kann man eine natürliche_Person einigermaßen einschätzen, etwa etwa ob sie Verbraucher*in oder Unternehmer*in ist. Außerdem ist jede*r persönlich verantwortlich, das heißt: ggf. in der Haftung (für fahrlässigen oder vorsätzlichen Schädigung anderer).
Dagegen kann bei einer Gesellschaft die Haftung (Gewähr, Garantie, Schadensersatz) beschränkt sein, auch auf wenige Euro oder auf Null.
Deshalb sagen die Gesetze in der EU: Wenn eine Gesellschaft nur mit beschränkter Haftung auftritt, dann soll sie genau das offenlegen. Außerdem: Wie weit beschränkt diese Haftung ist, das heißt: bis auf welche Finanzen bzw. finanzielle Höhe ( Bundesanzeiger).
Die Definititionen im HGB für kleine, mittelgroße und große Gesellschaft und für Konzern dienen dazu, den Umfang und die Grenzen der Offenlegung festzusetzen.
Dabei geht es um Recht (Rechtsformen) und Gesetz für die (nach außen) erforderliche Finanz-Kommunkation.
Die Definitionen Micro, Small-sized und Medium-sized Enterprise hat die EU für ihre Statistiken definiert [ Eurostat].
Für diese Statistiken sind die Rechtsform und, ob eine wirtschaftliche Einheit als Gesellschaft oder als Konzern organisiert ist, grundsätzlich egal. Mit Statistiken kann aber der ein oder andere Benchmark identifiziert werden, wie gute Finanz-Steuerung und seine Kommunikation aussehen.
Zum Nachschauen sind im Folgenden die Definitionen nach aufsteigender Größe in eine Reihe gebracht.
Für die
Kommunikation nach Außen (
Offenlegung) reicht es, über die Instrumente zu berichten;
für die
Kommunikation nach Innen (Steuerung) nützt es hilfreich, diese Instrumente zu haben (
Bonmot
n_n).
Wachsende Unternehmen können hier sehen, was auf sie zukommt:
für Eurostat und Bundesanzeiger im Vergleich
für Eurostat
Größen-Merkmale:
bis 2.000.000 Euro
Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
ODER
Bilanzsumme_iSv_HGB_267
bis 10 AN_Zahl
Siehe: Empfehlung EU Kommission 2003/361/EG Anhang Artikel 2.(3)
Abbildung: ein Micro Enterprise Team (vgl. Contact)
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Bestimmt die Rechtsform:
(Siehe: Inhaltsverzeichnis via dem weißem Pfeil↑ unten rechts)
nur Eurostat, KEIN Bundesanzeiger, aber Steuern_iSd_AO
Größen-Merkmale:
Siehe: HGB § 241a
ab 0 und bis 800.000 Euro
Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
[vorher: 600.000]
UND
ab 1 Euro bis 80.000 Jahresüberschuss
[vorher: 60.000]
ab 1 AN_Zahl
Siehe: AO § 141
bis 800.000 Euro Umsatz im Sinn des
UStG
(vorher: 600.000]
ODER
bis 80.000 Euro Gewinn im Sinn des
EStG
[vorher: 60.000]
Abbildung: Umfang der Finanz- Kommunikation für eine*n Einzel-Kaufmann*frau
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
sind pro Woche mindestens:
1. Ein halber Tag für den Update der Notizen über Status, Pläne und Zukunft
2. Ein Abend in der Woche für den gesunden Körper: Bewegung
Jede*r Personal Trainer empfhiehlt: Mach Dir die zwei Dauer-Termine in Deinen elektronischen Kalender.
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Angabe bei Unsicherheit über Going Concern: Unter der Bilanz
Angabe bei Unsicherheit über Going Concern: Unter der EÜR
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Entfällt (eigentlich - heißt nicht so).
Analog gilt: Die Rechts-Verbindlichkeit des Abschlusses ist hergestellt, wenn der*die Kaufmann*Kauffrau
Vgl. → Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses
Entfällt
nur Eurostat, KEIN Bundesanzeiger, aber: Steuern_iSd_AO
Größen-Merkmale:
ab 0 Euro und
bis 130.000.000 Euro Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 [siehe PublG § 5.(5)]
ab 1 Euro und
bis 65.000.000 Euro Bilanzsumme_iSv_HGB_267
ab 1 und bis
bis 1.000 AN_Zahl
Siehe bitte in PublG § 1 und die Sonder-Regel ganz hier ganz am Schluss (via Inhaltsverzeichnis und weißem Pfeil rechts unten).
meint auf dieser Website → Personengesellschaft, bei der wenigstens ein*e Gesellschafter*in eine → natürliche_Person ist,
das heißt: mindestens eine natürliche_Person haftet persönlich - und unbeschränkt - (mit dem eigenen Vermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Pendant: → Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende
Unterschied der Begriffe:
→ Personengesellschaft heißt: Jede Gesellschafter*in (von den Gesetzen) wird "WIE eine natürliche Person behandelt" (und zwar bei der Verteilung der Kompetenzen: Vertretung, Geschäftsführung, Haftung und Gewinn-Verteilung; Gesellschafter*in kann auch eine → Kapitalgesellschaft sein)
→ reine_Personengesellschaft heißt: Wenigstens ein*e Gesellschafter*in IST wenigstens eine natürliche_Person
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Der Gesellschafts-Vertrag bestimmt
1. den Umfang des Abschlusses, das heißt: hat er nur die Bestandteile Bilanz + GuV, oder auch mehr wie zum Beispiel: einen Anhang_iSd_HGB, eine Cash-flow Rechnung, Lage-Bericht
2. den Ausweis_im_Abschluss für das EK:
Vergleiche: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (3) Buchstabe A
Wenn zu einer Personengesellschaft der Gesellschaftsvertrag eine förmliche Feststellung_des_Jahresabschlusses verlangt, dann ist eine Ausweis vom Jahres-Überschuss oder -Fehlbetrag geboten.
Wenn nicht, ist dessen Gewinn-/ Verlust-Verteilung auf die Gesellschafter*innen im Abschluss abzubilden.
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Vgl. → Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses
Solange eine natürliche_Person persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, entfällt die Offenlegung grundsätzlich.
Ausnahme: Die Gesellschaft is so groß, dass sie unter die Sonder-Regeln des PublG fällt (siehe dazu bitte am Schluss [via Inhaltsverzeichnis und weiße Pfeil links unten]).
für Bundesanzeiger
Größen-Merkmale:
ab 0 Euro Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
ab 1 Euro Bilanzsumme_iSv_HGB_267, das heißt:
ab 1 Person
bis zu den Größen-Merkmalen für eine Kleinst- Kapitalgesellschaft (nachfolgend)
Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft
NUR die gesetzlichen Vertreter*innen (gewählte/r oder berufene/r Geschäftsführung oder Vorstand) können
die Gesellschaft nach außen uneingeschränkt vertreten und verfplichten
grundsätzlich**1 kann JEDE*R Gesellschafter*in
die Gesellschaft nach außen uneingeschränkt vertreten und verfplichten
**1 Ausnahme: Sonderformen im Handeslrecht (z.B. KG), siehe bitte (im Glossar) unter → Personengesellschaft
NUR die gesetzlichen Vertreter*innen haben
uneingeschränkte
Kompetenz, um über das Vermögen der Gesellschaft zu bestimmen
JEDE*R Gesellschafter*in hat im Zweifel**1/**2
uneingeschränkte
Kompetenz, um über das Vermögen der Gesellschaft zu bestimmen (verfügen, disponieren, im Innen-Verhältnis)**3
**1 Ausnahmen bestimmen die Sonderformen, siehe bitte (im Glossar) unter → Personengesellschaft
**2 Ausnahmen bestimmen der Gesellschafts-Vertrag oder/und Beschlüsse der Gesellschafter-Versammlungen
**3 Ggf. ist der*die Ausführende der Geschäfte zur Rechenschaft verpflichtet
Die Haftung ist auf das Gesellschafts-Vermögen beschränkt.
(Vgl. 1. Abschnitt oben, via weißem Pfeil rechts unten)
grundsätzlich**1 haftet jede*r Gesellschafter*in jeweils unbegrenzt (für sämtliche Pflichten der Gesellschaft) gegenüber Jedem*r, der*die berechtigte Ansprüche (Forderungen) gegen die Gesellschaft hat.
**1 Ausnahmen bestimmen die Sonderformen, siehe bitte (im Glossar) unter → Personengesellschaft
NUR nach Beschluss der Gesellschafter-Versammlung (welche nach den Regeln des Geselslchafts-Vertrages/ der Satzung zu erfolgen hat)
grundsätzlich nach gleichen Teilen**2
**2 Ausnahmen bestimmen der Gesellschafts-Vertrag oder/und Beschlüsse der Gesellschafter-Versammlungen
für Bundesanzeiger
Größen-Merkmale:
bis 900.000 Euro
Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
[vorher**: 700.000]
bis 450.000 Euro
Bilanzsumme_iSv_HGB_267
[vorher**: 450.000]
bis 10 AN_Zahl
Siehe: HGB § 267a
** Für die Änderungen siehe bitte Anhang ... für Geschäftsjahre nach 2022/ 2023.
weil über HGB § 264a die Vorschriften für die
Aufstellung nach ebenda §§ 264ff.,
Prüfung (§§ 316ff.) und
Offenlegung (§§ 325ff.)
auch für eine Personengesellschaft gelten,
und zwar solange KEINE natürliche_Person persönlich für sie haftet.
Mit ( Kapital-) Gesellschaft im Sinn von HGB §§ 267, 267a ist gemeint: eine Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, insbesondere eine
•
Kapitalgesellschaft
(=
AG,
KGaA,
GmbH; vgl. Überschrift zu HGB 3. Buch 2. Abschnitt)
oder eine
• OHG, KG oder andere Personengesellschaft, bei der NICHT ein*e persönlich haftende*r Gesellschafter*in
1. eine natürliche_Person ist
oder
2. eine OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft ist,
die NICHT eine natürliche_Person als persönlich haftende*n Gesellschafter*in hat
oder
bei der sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt (HGB § 264a).
[vgl. InsO § 15f.]
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
An Stelle der Offenlegung:
Bis hierhin wäre jedes Unternehmen in jedem Fall eine Micro Enterprise.
nur Eurostat, KEIN Bundesanzeiger, aber: Steuern_iSd_AO
Einzel-Kaufleute oder eine reine_Personengesellschaft ab den hier nachfolgenden Größen-Merkmalen können jede Unternehmens-Größe im Sinn der EU haben: Entweder
Praktisch werden in seltenen Fällen natürliche Personen bereit sein, mit ihrem gesamten (privat-) Vermögen als unbeschränkt Haftende für ein Unternehmen einzustehen, das kein KMU ( SME) mehr ist.
Eine Statistk vom Statistischen Bundesamt über die Zahl der Rechtlichen Einheiten (Unternehmen) nach Rechtsformen** zeigt:
nur Eurostat, KEIN Bundesanzeiger, aber: Steuern_iSd_AO
Größen-Merkmale für das einzelne Unternehmen:
ab 800.001 Euro
[vorher: 600.001]
bis 130.000.000 Euro Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 iVm PublG § 1.(2).S3
ab 80.001 Euro Jahres-Überschuss bzw. Gewinn
[vorher: 60.0001]
Siehe: HGB § 241a, AO § 141
und
bis 65.000.000 Euro Bilanzsumme iSv PublG § 1.(2)
bis 1.000 AN iSv PublG § 1.(2).S5
Siehe bitte in PublG § 1 und die Sonder-Regel ganz hier ganz am Schluss (via Inhaltsverzeichnis und weißem Pfeil rechts unten).
wenn ein*e Kaufmann*Kauffrau mehrere Unternehmen hat:
Konzern- Abschluss nach PublG:
Entfällt
bis 130.000.000 Euro Konzern- Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 iVm PublG §§ 11.(2) und 1.(2).S3
bis 65.000.000 Euro Bilanzsumme des Konzerns iSv Publ § 11.(2)
bis 5.000 AN im Konzern iSv PublG §§ 11.(2) iVm 1.(2).S5
Siehe bitte in PublG § 11 und die Sonder-Regel ganz hier ganz am Schluss (via Inhaltsverzeichnis und weißem Pfeil rechts unten).
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
sind pro Woche mindestens:
1. Ein halber Tag für den Update der Notizen über Status, Pläne und Zukunft
2. Ein Abend in der Woche für den gesunden Körper: Bewegung
Jede*r Personal Trainer empfhiehlt: Mach Dir die zwei Dauer-Termine in Deinen elektronischen Kalender.
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Angabe bei Unsicherheit über Going Concern: Unter der Bilanz
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Entfällt (eigentlich - heißt nicht so).
Analog gilt: Die Rechts-Verbindlichkeit des Abschlusses ist hergestellt, wenn der*die Kaufmann*Kauffrau
Vgl. → Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses
nur Eurostat, KEIN Bundesanzeiger, aber: Steuern_iSd_AO
Größen-Merkmale für das einzelne Unternehmen:
ab 0 Euro und
bis 130.000.000 Euro Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 iVm PublG § 1.(2).S3
ab 1 Euro und
bis 65.000.000 Euro Bilanzsumme iSv PublG § 1.(2)
ab 1 und bis
bis 1.000 AN iSv PublG § 1.(2).S5
Siehe bitte in PublG § 1 und die Sonder-Regel ganz hier ganz am Schluss (via Inhaltsverzeichnis und weißem Pfeil rechts unten).
wenn eine
reine_Personengesellschaft mehrere Unternehmen hat:
Konzern- Abschluss nach PublG:
Entfällt
bis 130.000.000 Euro Konzern- Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 iVm PublG §§ 11.(2) und 1.(2).S3
bis 65.000.000 Euro Bilanzsumme des Konzerns iSv Publ § 11.(2)
bis 5.000 AN im Konzern iSv PublG §§ 11.(2) iVm 1.(2).S5
Siehe bitte in PublG § 11 und die Sonder-Regel ganz hier ganz am Schluss (via Inhaltsverzeichnis und weißem Pfeil rechts unten).
meint auf dieser Website → Personengesellschaft, bei der wenigstens ein*e Gesellschafter*in eine → natürliche_Person ist,
das heißt: mindestens eine natürliche_Person haftet persönlich - und unbeschränkt - (mit dem eigenen Vermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Pendant: → Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende
Unterschied der Begriffe:
→ Personengesellschaft heißt: Jede Gesellschafter*in (von den Gesetzen) wird "WIE eine natürliche Person behandelt" (und zwar bei der Verteilung der Kompetenzen: Vertretung, Geschäftsführung, Haftung und Gewinn-Verteilung; Gesellschafter*in kann auch eine → Kapitalgesellschaft sein)
→ reine_Personengesellschaft heißt: Wenigstens ein*e Gesellschafter*in IST wenigstens eine natürliche_Person
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Minimal erforderlich:
Weiterhin Instrumente erforderlich mit wachsender Größe:
Abbildung: Umfang der Finanz- Kommunikation bzw. Instrumente zur Finanz-Steuerung je Strategischer Position, Mehr dazu dazu siehe bitte →Themen des Accounting je strategischer Position von Unternehmungen
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Der Gesellschafts-Vertrag bestimmt
1. den Umfang des Abschlusses, das heißt: hat er nur die Bestandteile Bilanz + GuV, oder auch mehr wie zum Beispiel: einen Anhang_iSd_HGB, eine Cash-flow Rechnung, Lage-Bericht
2. den Ausweis_im_Abschluss für das EK:
Vergleiche: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (3) Buchstabe A
Wenn zu einer Personengesellschaft der Gesellschaftsvertrag eine förmliche Feststellung_des_Jahresabschlusses verlangt, dann ist eine Ausweis vom Jahres-Überschuss oder -Fehlbetrag geboten.
Wenn nicht, ist dessen Gewinn-/ Verlust-Verteilung auf die Gesellschafter*innen im Abschluss abzubilden.
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Vgl. → Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses
Solange eine natürliche_Person persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, entfällt die Offenlegung grundsätzlich.
Ausnahme: Die Gesellschaft ist so groß, dass sie unter die Sonder-Regeln des PublG fällt (siehe dazu bitte am Schluss [via Inhaltsverzeichnis und weiße Pfeil links unten]).
Ab jetzt betreffen die Aussagen nur noch solche Unternehmen, bei denen NICHT eine natürliche_Person persönlich haftet.
Für sehr große Unternehmen, bei denen wenigstens eine natürliche_Person persönlich haftet, wird es gesetzlich erst wieder am Schluss.
für Eurostat und Bundesanzeiger im Vergleich
Ein Small-sized Enterprise bleibt in jedem Fall in der Größen-Ordnung für eine Kleine ( Kapital-) Gesellschaft iSd HGB § 267.
Nach Umsatz oder Bilanzsumme (> 2 Mio€) kann sie KEINE KLEINST- ( Kapital- ) Gesellschaft mehr sein kann.
für Eurostat
Größen-Merkmale:
ab den Größen für ein Micro Enterprise
bis 10.000.000 Euro Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 oder Bilanzsumme_iSv_HGB_267
bis 49 AN_Zahl
Siehe Empfehlung EU Kommission 2003/361/EG Anhang Artikel 2.(2)
Bis hierhin galt: Ein*e etablierte*r Kaufmann*frau und eine reine_Personengesellschaft
Nun gelten: Zu KapG (bzw. Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende) sind
Im Vergleich kann die, für den Bundesanzeiger, Kleine KapG für Eurostatt NOCH Small-sized oder SCHON Medium-Sized sein.
Umgekehrt gilt:
für Bundesanzeiger
Größen-Merkmale:
ab den Größen für Kleinst-(Kapital-)Gesellschaft
bis 15.000.000 Euro
Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
[vorher**: 12.000.000]
bis 7.500.000 Euro
Bilanzsumme_iSv_HGB_267
[vorher**: 6.000.000]
bis 50 AN_Zahl
Siehe: HGB § 267.(1)
Eine Kleine ( Kapital-) Gesellschaft kann sowohl NOCH eine Small-sized Enterprise (≤ 10 Mio Euro Umsatz), als auch SCHON eine Medium-Sized Enterprise sein (Umsatz 10 bis 12 Mio Euro).
** Für die Änderungen siehe bitte Anhang ... für Geschäftsjahre nach 2022/ 2023.
weil über HGB § 264a die Vorschriften für die
Aufstellung nach ebenda §§ 264ff.,
Prüfung (§§ 316ff.) und
Offenlegung (§§ 325ff.)
auch für eine Personengesellschaft gelten,
und zwar solange KEINE natürliche_Person persönlich für sie haftet.
Mit ( Kapital-) Gesellschaft im Sinn von HGB §§ 267, 267a ist gemeint: eine Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, insbesondere eine
•
Kapitalgesellschaft
(=
AG,
KGaA,
GmbH; vgl. Überschrift zu HGB 3. Buch 2. Abschnitt)
oder eine
• OHG, KG oder andere Personengesellschaft, bei der NICHT ein*e persönlich haftende*r Gesellschafter*in
1. eine natürliche_Person ist
oder
2. eine OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft ist,
die NICHT eine natürliche_Person als persönlich haftende*n Gesellschafter*in hat
oder
bei der sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt (HGB § 264a).
[vgl. InsO § 15f.]
Sie gilt sonst stets als Große KapG.
Abbildung: Umfang der Finanz- Kommunikation für eine Kleine ( Kapital-) Gesellschaft
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
+ Anhang_iSd_HGB nach §§ 264.(1)ff., 284ff.
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
für Eurostat und Bundesanzeiger im Vergleich
für Bundesanzeiger
Größen-Merkmale:
ab den Größen für ein Kleine (Kapital-) Gesellschaft
bis 50.000.000 Euro
Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
[vorher**: 40.000.000]
bis 25.000.000 Euro
Bilanzsumme_iSv_HGB_267
[vorher**: 20.000.000]
bis 250 AN_Zahl
Siehe: HGB § 267.(2)
Auch die Mittelgroße ( Kapital-) Gesellschaft kann NOCH eine Small-sized Enterprise (≤ 10 Mio Euro Umsatz, aber Bilanzsumme UND AN-Zahl höher) sein, wird aber in den mehrheitlichen Fällen eine Medium-Sized Enterprise sein (Umsatz 10 bis 20 Mio Euro).
** Für die Änderungen siehe bitte Anhang ... für Geschäftsjahre nach 2022/ 2023.
weil über HGB § 264a die Vorschriften für die
Aufstellung nach ebenda §§ 264ff.,
Prüfung (§§ 316ff.) und
Offenlegung (§§ 325ff.)
auch für eine Personengesellschaft gelten,
und zwar solange KEINE natürliche_Person persönlich für sie haftet.
Mit ( Kapital-) Gesellschaft im Sinn von HGB §§ 267, 267a ist gemeint: eine Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, insbesondere eine
•
Kapitalgesellschaft
(=
AG,
KGaA,
GmbH; vgl. Überschrift zu HGB 3. Buch 2. Abschnitt)
oder eine
• OHG, KG oder andere Personengesellschaft, bei der NICHT ein*e persönlich haftende*r Gesellschafter*in
1. eine natürliche_Person ist
oder
2. eine OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft ist,
die NICHT eine natürliche_Person als persönlich haftende*n Gesellschafter*in hat
oder
bei der sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt (HGB § 264a).
[vgl. InsO § 15f.]
Sie gilt sonst stets als Große KapG.
Abbildung: Umfang der Finanz- Kommunikation für eine Mittelgroße Gesellschaft
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
+ Anhang_iSd_HGB nach §§ 264.(1)ff., 284ff.
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Vergleiche BfJ:
für Eurostat
Größen-Merkmale:
ab den Größen für Small-sized Enterprise
bis 50.000.000 Euro Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
bis 43.000.000 Euro Bilanzsumme_iSv_HGB_267
bis 249 AN_Zahl
Siehe: Empfehlung EU Kommission 2003/361/EG Anhang Artikel 2.(1)
für den Bundesanzeiger
für den Bundesanzeiger
Größen-Merkmale:
ab 50.000.001 Euro
Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
[vorher**: 40.000.001]
ab 25.000.001 Euro
Bilanzsumme_iSv_HGB_267
[vorher**: 20.000.001]
ab 251 AN_Zahl
Siehe: HGB § 267.(2) und (3)
** Für die Änderungen siehe bitte Anhang ... für Geschäftsjahre nach 2022/ 2023.
weil über HGB § 264a die Vorschriften für die
Aufstellung nach ebenda §§ 264ff.,
Prüfung (§§ 316ff.) und
Offenlegung (§§ 325ff.)
auch für eine Personengesellschaft gelten,
und zwar solange KEINE natürliche_Person persönlich für sie haftet.
Mit ( Kapital-) Gesellschaft im Sinn von HGB §§ 267, 267a ist gemeint: eine Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, insbesondere eine
•
Kapitalgesellschaft
(=
AG,
KGaA,
GmbH; vgl. Überschrift zu HGB 3. Buch 2. Abschnitt)
oder eine
• OHG, KG oder andere Personengesellschaft, bei der NICHT ein*e persönlich haftende*r Gesellschafter*in
1. eine natürliche_Person ist
oder
2. eine OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft ist,
die NICHT eine natürliche_Person als persönlich haftende*n Gesellschafter*in hat
oder
bei der sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt (HGB § 264a).
[vgl. InsO § 15f.]
Für Eurostat kann die Große KapG NOCH Medium-Sized und SCHON kein KMU/ SME mehr sein.
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
+ Anhang_iSd_HGB nach §§ 264.(1)ff., 284ff.
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Weitere Berichtspflichten ab 1.000 Beschäftigte:
[Hinweis: Das Gesetz ist gemäß § 1.(1) ebenda "auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform" anzuwenden.]
[Der Schwellenwert 1.000 Beschäftigte gilt ab dem 01.01.2024, bis dahin gilt als Schwellenwert: 3.000 Beschäftigte]
[Vergleiche auch die Nicht-finanzielle Erklärung unter →Kapitalmarkt-orientierte Gesellschaft mit über 500 AN beziehungsweise unter →Kapitalmarkt-orientierter Konzern mit über 500 AN]
im Sinn von AktG § 3
Besonderes Merkmal:
Gesellschaften, deren AKTIEN (= EK) zu einem Markt zugelassen sind, der
Siehe: AktG § 3.(2)
Größen-Merkmale:
Egal, gilt stets als Große (Kapital-) Gesellschaft
genauer: ebenda Absatz (1) Nr. 1
Siehe bitte: http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html
Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn
sie einen organisierten Markt iSv WpHG 2.(11)
durch von ihr ausgegebene Wertpapiere iSv WpHG § 2.(1)
in Anspruch nimmt
oder
die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.
Abbildung: Börsen_notiert versus Kapitalmarkt_orientiert
Die Börsen-notierte, und Kapitalmark-torientierte, Gesellschaft hat Eigenkapital(Aktien) ausgegebe.
Die Kapitalmarkt-orientierte, aber nicht börsen-notierte, Gesellschaft hat Fremdkapital ( Schuldverschreibung, Anleihe) ausgegeben.
Ist eine Gesellschaft Börsen_notiert, dann ist sie auch Kapitalmarkt_orientiert, aber nicht umgekehrt.
Umkehr-Beispiel: zugelassene Anleihe, vgl. HGB § 266.(3).C.1.
Aktie =
Eigenkapital
Zusätzliche** Instrumente zur Finanz-Steuerung (Beispiele):
** meint: zusätzlich zu den Instrumenten und der Kommunikation, die man zur Steuerung einer Großen (oben) und Kapitalmarkt_orientierten (unten) Gesellschaft braucht.
Zusätzlich** nach dem AktG erforderliche Finanz- Kommunikation (wichtige Beispiele):
Besonderheiten für die Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Besonderheiten für die Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Weitere Berichts- und Prüfungs-Pflichten:
im Sinn von HGB § 264d
Besonderes Merkmal:
Die Gesellschaft nimmt einen organisierten Markt [im Sinn von WpHG § 2.(11)] in Anspruch, und zwar
oder
Größen-Merkmale:
Egal, gilt stets als Große (Kapital-) Gesellschaft
handelt die Gesellschaft nur mit Fremdkapital-Titeln ( Schuldverschreibung, Anleihe), dann ist sie NICHT Börsen_notiert
siehe →Börsen_notierte Gesellschaft
Abbildung: Umfang der Finanz- Kommunikation, wenn eine Gesellschaft Kapitalmarkt_orientiert ist
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Ggf.
+ Kapitalfluss- Rechnung [= Cash-flow Rechnung]
+ Eigenkapital-Spiegel
+ freiwillig: Segment-Berichterstattung
+ inklusive wesentliche Merkmale des
[Siehe vor allem: HGB § 364.(1).S2]
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Größen-Merkmale:
ab 50.000.001
Umsatzerlöse_iSv_HGB_277
[vorher**: 40.000.001]
ab 25.000.001
Bilanzsumme_iSv_HGB_267
[vorher**: 20.000.001]
ab 501 AN_Zahl
** Für die Änderungen siehe bitte Anhang ... für Geschäftsjahre nach 2022/ 2023.
** meint: zusätzlich zu der Kommunikation, die man zur Steuerung einer Kapitalmarkt_orientierten Gesellschaft braucht.
Zusätzlich** gesetzlich erforderliche Finanz- Kommunikation:
Erweiterung des Lage-Berichts:
über Aspekte zu
Compliance-Belange
mit Angaben über
** Vergleiche dazu das Sorgfaltspflichtengesetz sowie den Unterabschitt "Weitere Berichtspflichten ab 1.000 Beschäftigte" oben unter: →Große (Kapital-) Gesellschaft (unabhängig von der Rechtsform)
für den Bundesanzeiger
Größen-Merkmale:
Konsolidiert [HGB § 293.(1).S1 Nummer 2]:
oder Addiert [HGB § 293.(1).S1 Nummer 1]:
Siehe: HGB § 293
** Für die Änderungen siehe bitte Anhang ... für Geschäftsjahre nach 2022/ 2023.
Verpflichtete:
"Die gesetzlichen Vertreter*innen einer KapG (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben... einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese KapG
Die Vorschriften zum Konzernabschluss stehen
in dem 2. Unterabschnitt
vom 2. Abschnitt
im 3. Buch vom HGB.
Gemäß HGB § 264a,
der selbst in dem 2. Unterabschnitt vom 2. Abschnitt im 3. Buch steht,
sind die 1. bis 5. Unterabschnitte vom 2. Abschnitt auf solche PersG anwenden, die als persönlich haftende Gesellschafter KEINE natürliche Person (1. unmittelbar bzw. 2. mittelbar) haben.
Mit ( Kapital-) Gesellschaft in diesem Sinn ist also gemeint: eine Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, insbesondere eine
•
Kapitalgesellschaft
(=
AG,
KGaA,
GmbH; vgl. Überschrift zu HGB 3. Buch 2. Abschnitt)
oder eine
• OHG, KG oder andere Personengesellschaft, bei der NICHT ein*e persönlich haftende*r Gesellschafter*in
1. eine natürliche_Person ist
oder
2. eine OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft ist,
die NICHT eine natürliche_Person als persönlich haftende*n Gesellschafter*in hat
oder
bei der sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt (HGB § 264a).
[vgl. InsO § 15f.]
Benötigte Mittel zur Organisation**:
** Beachte die Vorlauf-Zeitenfür doe Abschlüsse, vor allem Anhänge, und Lage-Berichte der einzubeziehenden Unternehmen!
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellungs-Pflichten zum Konzernabschluss:
Prüfung des Konzern-Abschlusses nach HGB § 316ff.:
Pflicht für den Konzern- Abschluss und <_^_>Konzern- Lagebericht<_$_> gemäß ebenda Absatz (2)
Billigung des Konzernabschlusses:
AG: gemäß AktG §§ 171.(2).S5, 173.(1).S2 durch von dem AR oder der HV
GmbH: gemäß GmbHG §§ 42a.(4), 46.Nr1b von der Gesellschafterversammlung
Offenlegung des Konzern-Abschlusses:
[HGB § 325 Absätze (3) iVm (1) Nr. 1]
Merkmale der Börsen-notierten Gesellschaft siehe oben.
Größen-Merkmale:
Konsolidiert [HGB § 293.(1).S1 Nummer 2]:
oder Addiert [HGB § 293.(1).S1 Nummer 1]:
Siehe: HGB §§ 293 und 315b.(1)
** meint: zusätzlich zu der Kommunikation, die man zur Steuerung eines Kapitalmarkt-orientierten Konzerns braucht.
Zusätzlich** gesetzlich erforderliche Finanz- Kommunikation:
Erweiterung des Konzern-Lageberichts:
über Aspekte zu
Compliance-Belange
mit Angaben über
** Vergleiche dazu das Sorgfaltspflichtengesetz sowie den Unterabschitt "Weitere Berichtspflichten ab 1.000 Beschäftigte" oben unter: →Große (Kapital-) Gesellschaft (unabhängig von der Rechtsform)
Und zum Schluss die angekündigte Sonder-Regel.
für den Bundesanzeiger
Das können auch sein: ein/e
Siehe: PublG § 3.
Nach dem PublG verpflichtete Unternehmen sind für Eurostat in jedem Fall kein KMU/ SME mehr [vgl. →Medium-Sized Enterprise Größen-Merkmale].
Jahres- Abschluss und Lage-Bericht für den Bundesanzeiger nach PublG § 1ff.
Größen-Merkmale für das einzelne Unternehmen (Einheit):
ab 130.000.001 Euro Euro Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 iVm PublG § 1.(2).S3
ab 65.000.001 Euro Bilanzsumme iSv PublG § 1.(2)
ab 1.001 AN iSv PublG § 1.(2).S5
Siehe bitte in PublG § 1.
Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz- Kommunikation:
Aufstellung_des_Jahresabschlusses:
Siehe PublG § 5
Weitere Berichtspflichten:
[Das Gesetz ist gemäß § 1.(1) ebenda "auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform" anzuwenden.]
[Der Schwellenwert 1.000 Beschäftigte gilt ab dem 01.01.2024, bis dahin gilt als Schwellenwert: 3.000 Beschäftigte]
Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB § 316ff.:
Pflicht nach PublG §§ 6, 8, siehe ebenda
Feststellung_des_Jahresabschlusses:
Siehe PublG § 4
Siehe PublG § 9
Instrumente zur Finanz-Steuerung ( Kommunikation nach innen):
Konzern- Abschluss und <_^_>Konzern- Lagebericht<_$_> nach PublG § 11ff. für den Bundesanzeiger
Größen-Merkmale für den Konzern nach PublG:
ab 130.000.001 Euro Konzern- Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 iVm PublG §§ 11.(2) und 1.(2).S3
bis 65.000.001 Euro Bilanzsumme des Konzerns iSv Publ § 11.(2)
bis 5.000 AN im Konzern iSv PublG §§ 11.(2) iVm 1.(2).S5
Siehe bitte in PublG § 11 und die Sonder-Regel ganz hier ganz am Schluss (via Inhaltsverzeichnis und weißem Pfeil rechts unten).
Aufstellung von Konzern- Abschluss und <_^_>Konzern- Lagebericht<_$_>:
Siehe PublG § 13
Ebenda § 13.(2): Sinngemäß gelten
für den Konzern- Abschluss HGB §§ 294 bis 314
für den <_^_>Konzern- Lagebericht<_$_> HGB § 315
Weitere Berichtspflichten:
[Das Gesetz ist gemäß § 1.(1) ebenda "auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform" anzuwenden.]
[Der Schwellenwert 1.000 Beschäftigte gilt ab dem 01.01.2024, bis dahin gilt als Schwellenwert: 3.000 Beschäftigte]
Prüfung des Konzern-Abschlusses:
Siehe PublG § 14 (mit Verweis auf bestimmte HGB §§ 316ff.)
Billigung des Konzern-Abschlusses:
Entfällt nach PublG.
HGB § 328 gilt sinngemäß (PublG § 15).
Unternehmen unterschiedlicher Größe
und brauchen deshalb immer bessere
Abbildung: Inhalte (1. Spalte) und Bezeichnungen (2. und 3. Spalte) der Dokumente nach den Gesetzen in Deutschland und der EU, die Unternehmen mit aufsteigender Größe (letzte Spalte) haben müssen
( BfJ)
Die Schwellenwerte sind geändert worden mit: "Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" →https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-dwd-gesetzes/307295 und →https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/120/VO (hier im Folgenden: "Das Gesetz").
(Abkürzung DWD siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/dwdg/index.html [ Fun_Fact: Legislative setzt Zusammenhang zwischen HGB und Wetterdienst.])
Das Gesetz ist in Kraft getreten "am Tag nach der Verkündigung" (ebenda Artikel 5).
Tag der Verkündigung im "Bundesgesetzblatt Teil I 2024 Ausgegeben zu Bonn am 16. April 2024 Nr. 120" (Link siehe bitte oben).
Übergangsvorschriften (ebenda Artikel 3 zur Änderung des
EGHGB Artikel 93:
(→https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/art_93.html):
"(1) [ HGB]
in der jeweils ab dem 17. April 2024 geltenden Fassung sind erstmals auf
Die in Satz 1 [oben] genannten Vorschriften in der bis einschließlich 16. April 2024 geltenden Fassung sind letztmals
auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte sowie Konzernlageberichte
für das vor dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
(2) [ HGB]
in der jeweils ab dem 17. April 2024 geltenden Fassung dürfen bereits auf
Wird von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die in Satz 1 [von hier Absatz (2) oben] genannten Vorschriften
in der bis einschließlich 16. April 2024 geltenden Fassung letztmals
auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte sowie Konzernlageberichte
für das vor dem 1. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.