Background

Was Solidarität bezeichnet (002,502,929)

Der Solidarität-Begriff im Alltag und in unserer Rechtsordnung

Stand: 05. April 2025 | dem was wir unter Solidarität verstehen
© 2025 Wirtschaftsprüfer Christoph Balk - keine Gewähr bei kostenloser Nutzung



Hier wird kurz der Solidarität-Begriff erörtert, um ein Verständnis in Verbindung mit Sozialer Marktwirtschaft und freiheitlich demokratischer Grundordnung zu setzen und zu erzeugen.


Einzelsicht versus Gesamtblick

Das lateinische Wort solidus = fest, wohl im Sinn von: fest verbunden (solide Basis/Grundlage) ist in zwei Sichtweisen (Blickwinkel, Perspektiven) eingedrungen: in die

  1. Sicht des*der Einzelnen – der/die
    • sich als solidarisch (verbunden) zu einer Person und/oder einer Gruppe erklärt beziehungsweise
    • der/die Solidarität zu einer Person und/oder einer Gruppe zeigt, und in die
  2. Sicht auf etwas Gesamtes/ Ganzes – das Ganze ist so fest verbunden, dass es zusammenhält und/oder zusammen hält.

  

Bildquelle: pixabay.com

Bildquelle: pixabay.com

Zur Sicht des*der Einzelnen (zu einer Gruppe, 1.) vergleiche die Aussage:

„Das nennt man Solidarität ..., wenn ich ... heute nicht helfen muss,
weil ich ... Schmerzen [und deshalb frei] habe,
dann sollte ich morgen, wenn es mir wieder gut geht,
vielleicht ein bisschen mehr anpacken.

Dann könnte ich den anderen für das Geschenk [befreit gewesen zu sein],
das ich bekommen habe,
ein Geschenk zurück geben.

Nicht ... nur Geschenke nehmen, sondern auch ... geben,
das nennt man Solidarität und
die ist ganz wichtig für das Zusammenleben in einer ... Gesellschaft."
 

Marcel Fratzscher, https://www.diw.de, in Daniel Ramm: Es ist nicht immer gerecht (bei Steuergeschenken), Interview, weil. Das Wirtschaftsmagazin für Kinder, Carlsen Verlag, Hamburg, Heft 06/2024 zum Leit-Thema: Schenken  

Zu Sicht auf das Gesamt/ Ganze (Staat, 2.) vergleiche die Aussage:

"… in der sozial/en Marktwirtschaft wird mir geholfen,
wenn ich z.B. krank werde oder meine Arbeit verliere**11,
hilft … der Staat,
[das heißt: es] helfen mir die anderen
– das nennt man Solidarität." 

 

Marcel Fratzscher, https://www.diw.de, in Daniel Ramm: Alle für einen, einer für alle, Interview, Rubrik: weil. Endlich verständlich, weil. Das Wirtschaftsmagazin für Kinder, Carlsen Verlag, Hamburg, Heft 02/2025 zum Leit-Thema: Entscheiden, S.70ff.

Gefahr von Missverständnissen im Alltag

So kann es sein, dass das Wort „ Solidarität

  1. in verschiedenen Zusammenhängen/ Kontexten
    • ungleiche Bedeutung haben kann, oder, dass
  2. zwei Menschen damit verschiedene Gedanken und/oder Erfahrungen verbinden
    • und deshalb zwei ungleiche Vorstellungen von der Bedeutung haben.

 

Im Alltag ist möglicherweise

  1. die Vorstellung der Zugehörigkeit zu einer Gruppe
    (aus Sicht des*der Einzelnen)
    vorherrschend
  2. vor der Vorstellung der Zugehörigkeit zu einem Gesamten/ Ganzen
    (Staat, Staatenbund, [beim Klima: Welt])

  

Bildquelle: pixabay.com

Bildquelle: pixabay.com

Bonmot: Solidarität bedeutet einfach nur mitzufühlen

Historisch und im Recht eher ganzheitliche Bedeutung

Allgemeines

Jedenfalls trägt das Wort die Idee weiter, dass etwas fest Verbundenes auf irgend eine Weise besser sein kann, als etwas Loses oder Bröckeliges: Die gleiche Masse Gestein als Felsen oder als Kieselsteine?

Na ja, beim Menschen meint „solidarisch“ wohl weniger einer körperliche (materielle) und mehr eine geistige (immaterielle) Verbundenheit (Geistes-Haltung).

Dass das Wort „ Solidarität“ historische eher eine ganzheitliche Bedeutung hat zeigt, dass es vornehmlich aus der Arbeiterbewegung stammt (vergleiche: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17089/arbeiterbewegung/, zu Solidarność im Sinn von „Lech Wałęsa ab ca. 1980 diverse Literatur).

Solidarität in der EU-Charta (Titel IV)

Das das Wort „ Solidarität“ im Recht eine wohl ganzheitliche Bedeutung hat zeigt vor allem die EU_Charta, vor allem die Überschrift: „Titel IV Solidarität

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:12012P/TXT#d1e445-393-1

Bildquelle: pixabay.com

Bildquelle: pixabay.com

Hinweis: Es geht auch um Finanzen, vergleiche zum Beispiel:

Auszüge aus der EU_Charta Titel VI Solidarität:

„Artikel 27 Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer/innen im Unternehmen

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [ AN] oder ihre Vertreter*innen muss … eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung … gewährleistet sein ….

 

Artikel 28 Recht auf Kollektiv-Verhandlungen und Kollektiv-Maßnahmen

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [ AN]
sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber [ AG]
oder ihre jeweiligen Organisation/en
haben … das Recht, Tarifverträge … zu schließen sowie bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen … zu ergreifen.

  

Artikel 29 Recht auf Zugang zu einem Arbeits-Vermittlungsdienst

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeits-Vermittlungsdienst.

  

Artikel 30 Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer [ AN] hat ... Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.

  

Artikel 31 Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen

(1)   Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer [ AN] hat das Recht auf
gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.

(2)   Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer [ AN] hat das Recht auf
eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit,
auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten
sowie auf bezahlten Jahresurlaub.

 

Artikel 32 Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz

Kinderarbeit ist verboten.
… abgesehen von begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Zur Arbeit zugelassene Jugendliche
müssen ihrem Alter angepasste Arbeitsbedingungen erhalten
und vor wirtschaftlicher Ausbeutung
und vor jeder Arbeit geschützt werden, die ihre Sicherheit, ihre Gesundheit, ihre körperliche, geistige, sittliche oder soziale Entwicklung beeinträchtigen oder ihre Erziehung gefährden könnte.

 

Artikel 33 Familien- und Berufsleben

(1)   Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.

(2)   Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu können,
hat jeder Mensch das Recht auf Schutz vor Entlassung
aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund
sowie den Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub
und auf einen Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.

 

Artikel 34 Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten,
die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten …

(2)   Jeder Mensch, der in der Union [ EU] seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat …, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit …

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen,
anerkennt und achtet die Union [ EU] das Recht auf eine soziale Unterstützung
und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, … 

 

Artikel 35 Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung … 

 

Artikel 36 Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er … geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union [ EU] zu fördern.

 

Artikel 37 Umweltschutz

Ein hohes Umweltschutz-Niveau und die Verbesserung der Umwelt- Qualität müssen
in die Politik der Union [ EU] einbezogen
und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklungen sichergestellt werden.

 

Artikel 38 Verbraucherschutz

Die Politik der Union [ EU] stellt ein hohes Verbraucherschutz-Niveau sicher.“

  

***