Stand: 11. Mai 2022 | dem Grund, warum das Material hier wie die GuV gegliedert ist
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Tipp: Für Hilfen (online und zum Download) zum Übersetzen von Posten in der GuV siehe bitte im Glossar → Englisch_Deutsch.
Siehe bitte für
Mit dem GuV_Index können wir alle Sachverhalte und sachlichen Themen zu Finanzen und Vermögen ( Asset/s) zuordnen, die jemand zum Wirtschaften braucht. Wir können sie benutzen für einheitliche Reichenfolgen in einer
Mehr dazu später.
Für Ertrag braucht es etwas, das funktioniert: Funktion/en. In freien und demokratischen Märkten setzt das Wirtschaften auf Unternehmer*innentum ( SDG17). Sein Tun und Be-/Treiben gliedert sich in verschiedene betriebliche_Funktion/en.
Ein Mensch muss (betriebliche) Funktionen ausüben und/oder dafür Verantwortung tragen: Ein*e Gesetzliche Vertreter*in und/oder ein*e von ihm/ihr Beauftragte*r (Funktions-Träger*in). Mit den GuV-Indizes können wir auch Funktionen und Verantwortliche zuordnen:
operations ↔ financials [vgl. → COSO]
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Verkauf, Vertrieb, Absatz ↔ Umsatzerlöse_iSv_HGB_277 (100)
Forschung und Entwicklung ↔ F+E (200)
Produktion, Fertigung, Logistik ↔ Bestands-Veränderungen (300)
Einkauf ↔ Material (400)
Personal, Human_Ressource ( HR) ↔ Personal (500)
Investition ↔ Abschreibungen (600)
Finanzierung und Liquidität ↔ Zinsen (700)
Steuern_iSd_AO ↔ Steuern vom Ertrag (800)
Steuerung und Überwachung ( Governance**) ↔ Verlust oder Gewinn (900)
**mit ggf. eigenen separaten Funktionen für Aufgaben wie: , Geschäfts-Führung (920), Aufsicht (910), Buchführung und Controlling (930), IT (940), Kommunikation [elektronisch über Web (150) und/oder Intra-Net (941), Risiko_Management (950), Compliance (960), IKS (970), Revision (980)
Siehe dazu bitte den Glossar-Eintrag → Stakeholder.
Beim Wirtschaften geht um das Wichtigste für uns alle: Damit wir täglich was zu essen ( SDG02), zum Anziehen, sinnvolle Arbeit ( SDG08) und Freizeit ( SDG03), ein Heim ( SDG11), Bildung ( SDG04) und so weiter haben, und wir die Verfügbarkeit der Ressourcen dafür, und für ihre eigene Wiederkehr benutzen.
Unternehmer*innentum und freie faire Märkte ( SDG17) sind dafür die Grundlage.
Dekliniere die GuV nach HGB § 275.(2) dafür bitte einmal durch: (Nur) Das was dort unter Nr. 1 erzeugt wird, wird auf alle verteilt: Zuliefernde (Nr. 5), Mitarbeitende/Familien (Nr. 6a), SozV-Träger*innen (Nr. 6b), Finanzinstitute (Nr. 11) und Staat (Nr. 14, 16)] - alle leben nur aus dem von Nr. 1.
Die Bereiche sich vor Augen zu halten ist hilfreich, wenn man eine Cash_Flow Rechnung lesen will; diese ist untergliedert (zum Darstellen von: Einzahlung/en, Auszahlung/en) in Cash-Flows aus der
Tipp: Für den Überblick über die GuV_Indizes für ein Unternehmen siehe bitte die Seite →Material. Dort untergliedern sich die Bereiche wie folgt:
Zuordnung der Bereiche im → COSO-Modell:
Siehe bitte →Material. Dafür ist cder GuV_Index entwickelt worden, damit wir
Vollständig siehe bitte →HGB § 246.(1), Bild der Ertragslage siehe bitte →HGB § 264.(2).
Die GuV ist ist die Darstellung des Ertragsmodell/s in einem Geschäftsmodell.
Die GuV bildet alle finanziellen Beziehungen zwischen einer wirtschaftlichen Einheit und ihren Interessen-Gruppen ab, siehe bitte den Glossar-Eintrag → Stakeholder und in dem Beitrag →Positionen von Personen den Abschnitt Stakeholdership.
Alles Schaffen, Tun und Handeln in einem Unternehmen (Betrieb) dreht sich um Geschäfte und Verträge (Vereinbarungen) und führt letztlich zu einem Geschäftsvorfall, der in der GuV abgebildet wird. Beispiele: Verkauf führt zu Umsatz ( Ertrag) und zu Material- Aufwand, Einkauf führt entweder mittelbar über Vorräte oder direkt zu Material- Aufwand. Für den Überblick dazu siehe bitte den Glossar-Eintrag → betriebliche_Funktion.
Ein jeder solcher Bericht erläutert das Geschehen in dem Umfeld und der Umwelt außerhalb und im Betrieb, Treiben und Handeln innerhalb von dem Unternehmen und der wirtschaftlichen Einheit. Dem Geschehen entsprechend findet sich zu jedem Bereich wenigstens ein externer_Faktor oder interner_Faktor, und jeweils mindestens ein finanzieller_Indikator und nichtfinanzieller_Indikator für die Wirkung auf Risiko (möglichem, wahrscheinlichem) und tatsächlichem Aufwand und/oder auf Chance (möglichen, wahrscheinlichem) und tatsächlichem Ertrag.
siehe dazu bitte im Glossar zu Vgl. → GuV, → GKV, → Kosten_Art, → Nature_of_Expense_Method,
oder als Teil daraus in →Vokabeln zur Kalkulation (930)
Die übergeordnete Unterteilung der Indizes findest du im Glossar-Eintrag → GuV_Index.
Detailliert findest du jeden dazu weiteren Index in der (Unter-) Menü-Zeile auf der Seite →Material und über das Inhaltsverzeichnis oben.
Die Begriffe zum Accounting stammen aus der Geschichte vom Recht zum Organisieren einer Gemeinschaft. Viele davon aus dem Militär, Strategie zum Beispiel. Ein*e Stratege*in braucht(e) immer drei Dinge: Material, Mensch und Maschine. So entstammt die Gliederung von:
Nicht so Fun_Fact zu den fehlenden Posten beim alten Militär ist, dass die alten Strategen sie nicht rechnen wollten, weil:
zu A: Betrieb und KEINE Investition
• Ertrag sollte bloß Beute sein
...
• Wozu Investition, wenn man nicht selbst für Ertrag zu mehr Vermögen sorgte?
Zu B: Zur Finanzierung (700) sollte ja die Beute dienen
Zu C: Wozu Steuern (800), wenn der Auftrag-Gebende doch selbst der Steuer-Eintreibende war?
Zur weiteren Geschichte siehe bitte →Accounting Leitbild #ps.
Dass die Gliederung der GuV (nach dem GKV),
heute international gültig ist (und wir sie deshalb als langristig stabile Gliederung annehmen können, das zeigt auch der englische Begriff Function_of_Expense_Method, der im HGB dem Begriff des UKV entspricht und wörtlich übersetzt bedeutet: "[Nach] Funktion, [die den] Aufwand [verursacht hat, darstellende] Methode.
Man sieht zwar in HGB § 275 Absatz (3) [= UKV] die volle Zudordnung zum GuV_Index NICHT DIREKT, aber doch im Umweg über HGB § 285 Nummer 8: "[Es] sind im Anhang anzugeben: Bei Anwendung des UKV (§ 275 Abs. 3)
der Materialaufwand ..., gegliedert nach § 275 Abs. 2 [= GKV] Nr. 5, [und]
der Personalaufwand ..., gegliedert nach § 275 Abs. 2 [= GKV] Nr. 6;" - q_e_d
Da wir heute die Doppik (vgl. →Accounting Leitbild #1500ac-group-konzern-accounting) haben, gibt es
Und zwar - mit Soll_und_Haben und debit_and_credit ("und" ist hier gleich "↔") - wie folgt:
Beriche Betrieb und Investition:
↔ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
↔ ggf. Sonstige (
USt-) Verbindlichkeiten
↔ Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
oder/und
↔ Anlagen im Bau
↔ unfertige Erzeugnisse oder
↔ fertige Erzeugnisse oder
↔ unfertige Leistungen**1
(und sonstige betriebliche Aufwendungen)
↔ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
↔ ggf. mit Vorsteuern nach
UStG
↔ Rückstellungen für Pensionen
↔ Sonstige Rückstellungen
↔ Sonstige Verbindlichkeiten
↔ Immaterielle Vermögensgegenstände
↔ Sachanlagen
Bereiche Finanzen, Steuern und Governance/ Eigentümer*innen (= Risiko-Tragende)
↔ Finanzanlage
↔ Wertpapiere im
UV
↔ Guthaben bei Kreditinstituten oder
↔ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
↔ Steuerrückstellungen
Posten in der GuV nach HGB § 275 Absatz (2) Nummer:
5. Materialaufwand:
5.a) Aufwendungen für
-
Rohstoffe,
Hilfsstoffe und
Betriebsstoffe und für
- bezogene Waren
5.b) Aufwendungen für bezogene Leistung/en
Gegen- Posten in der Bilanz nach HGB § 266 Absatz (2):
B.II. Vorräte:
II.Nr1 [Bestand: ] Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe;
II.Nr2 [Bestand: ]
- unfertige Erzeugnisse,
[und/oder]
- unfertige
Leistung/en;
II.Nr3 [Bestand: ]
- fertige Erzeugnisse und
- Waren;
Viele Profis sind verwirrt
A. beim Blick auf
275.(2).Nr5.a) [
RHB mit Waren] und 266.(2).B.II.Nr1 [
RHB ohne Waren]
275.(2).Nr5.b) [nur Leistungen] und 266.(2)B.II.Nr2 [Erzeugnisse UND Leistungen]
275.(2).Nr5.a) [Waren] und 266.(2).B.II.Nr2 [keine Waren]
und B. -- im Zusammenhang mit HGB 275 Absatz (2) Nummer
Nr2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an
- fertigen und
- unfertigen Erzeugnissen --
mit Blick auf
266.(2).B.II.Nr2 UND B.II.Nr3 [mit Waren]
Ein Grund ist: A hat mit Doppik nichts zu tun, B schon.
Während es für ein Erzeugnis "unfertig" UND "fertig" einen Ansatz_im_Abschluss ( Bilanz) gibt, gibt es das für eine Dienst-/ Leistung NICHT.
Der Grund ist: Wenn eine Dienst-/ Leistung "fertig" ist, dann entstehen eine Forderung aus Leistungen und der Umsatz (plus die USt-Verbindlichkeit). Sie kann dann nicht als Vorrat in der Bilanz stehen.
Das hat etwas mit den Vorschriften zur Umsatz_Realisation für
zu tun.
Der Fun_Fact ist: Viele Profis wissen das nicht.
Der lässt sich sehr leicht testen,
und zwar anhand der
Offenlegung von einem
Abschluss in www.bundesanzeiger.de Bereich: Rechnungslegung/Finanzberichte, und zwar dann, wenn ein Dienstleistungs-Unternehmen "unfertige UND fertige Leistungen" in seiner
Bilanz zeigt.
Jeder Lage-Bericht ist letztlich bezogen auf die GuV.
Er erläutert das Geschehen in
der wirtschaftlichen Einheit (Unternehmen).
Diesem Geschehen entspringen wenigstens je ein
und, entsprechend, wenigstens je ein finanzieller_Indikator und nichtfinanzieller_Indikator für die die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit von Wirkungen von
Die GuV bildet das Ergebnis aller Geschäfte, Verträge (Vereinbarungen) und Geschäftsvorfälle für eine bestimmte (Rechnungslegungs-) Periode (Geschäftsjahr) ab, kurz: den Geschäftsverlauf.
Diesen Begriff findest du mehrfach in der zentralen Vorschrift für den Lage-Bericht: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289.html.
(1) 1Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf ... so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
2Er hat eine ausgewogene und umfassende ... Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft zu enthalten.
3In die Analyse sind die ... bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und ... zu erläutern.
4... voraussichtliche Entwicklung mit ... wesentlichen Chance/n und Risiken ...; ... Annahmen ...
5... Kapitalgesellschaft, die als Inlandsemittent (§ 2 Absatz 14 des WpHG) Wertpapiere (§ 2 Absatz 1 WpHG) begibt und keine ... im Sinne des [HGB § 327a] ist, haben in einer ... schriftlichen Erklärung zu versichern, dass ... nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf ... und die Lage ... so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird ...
(2) 1Im Lagebericht ist auch einzugehen auf:
1. a) ... Risikomanagementziele und -methoden ..., sowie b) ... Preisänderungs-[ Risiko; vgl. → Preisrisiko], ... [ Ausfallrisiko] ... [ Liquiditäts_Risiko] sowie ... aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, ... sofern dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung [ Going_Concern] von Belang ist;
2. den Bereich Forschung und Entwicklung ( FuE) sowie
3. bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft.
...
2...
(3) Bei einer großen Kapitalgesellschaft ... gilt Absatz (1) Satz 3 entsprechend für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über
• Umwelt-Belange und
• Arbeitnehmende-Belange,
soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
(4) Kapitalgesellschaften im Sinn ... [von] HGB § 264d [ Kapitalmarkt_orientiert] haben im Lagebericht ... [ IKS] und ... [ RMS] ... [mit Blick auf die Rechnungslegung] zu beschreiben.
Und zwar:
Und zwar:
Und zwar:
Führung und Rat ( Governance)
Plänen
Fortführungen ( Going_Concern)
Vgl. Standard DRS_20 in: Bundsanzeiger Amtlicher Teil 04.12.2012; dazu gibt es noch nachfolgende Änderungen
Der Lage-Bericht soll in Finanz-Märkten dazu dienen,
Unternehmungen leben nur vom Geld ihrer Investierenden allein, sondern auch von dem
Der Lage-Bericht dient vielen Zwecken, zum Beispiel erfahren zum Unternehmen