Stand: 02. April 2021 | der Steuer-Erklärung bis zum Steuer-Bescheid das Wichtigste
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"Wie ist das mit den Finanzen?" und "Wie ist das mit den Steuern?" sind die Ausgangsfragen, die pfiffige Menschen zur eigenen Verantwortung irgendwann einmal stellen.
Dazu habe ich die Antworten aufgeteilt, und zwar zunächst auf drei Teile mit je einem zu: 1. den Finanzen, 2. dem Kapital (Reserven) und 3. zu den Steuern (im Sinn des Gesetzes AO: Steuern_iSd_AO).
Den 3. Teil über die Steuern erkläre ich nun hier, und zwar in fünf Abschnitten (siehe bitte →Material Kategorie: DEIN FINANZWISSEN):
Der erste Abschnitt (→Wie das mit den Steuern immer ist) gibt Tipps für ein Grundbewusstsein, um das Wesen der Steuern zu verstehen, schafft dafür einen Link zu einem Vokabelheft (Glossar) zum Nachschauen, und erläutert die vier typischen Grund-Situationen (Positionen), in denen jeweils unterschiedliche Aspekte für die Steuern wichtig sind.
Damit ging es auf die Reise durch die Positions-Matrix eines typisierten Menschenlebens.
Der zweite Abschnitt (→Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist) führt durch die erste Lebensphase, in der Einkünfte und Selbständigkeit noch beschränkt sind, und das mit den Steuern noch recht einfach ist.
Hier im dritten Abschnitt sind wir am Beginn der zweiten Lebensphase: Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist. Es wird ein wenig technisch:
Das Dokument " Steuerbescheid", wie es zu dem kommt (das Verfahren/ "Besteuerungs-Verfahren", die "Erklärung" im Sinn von: Ich erkläre...), und die EDV-Werkzeuge (digitale Formulare, Programme/ Applikationen/ Apps usw.) - diese Dinge sind für jede Person (und Position) gleich.
Und das zeige ich nun hier.
Dabei sehen wir dann gleich auch die am häufigsten auftretenden →Steuer-Vokabeln in ihrem jeweiligen Kontext .
Zu bestehenden Verträgen, Spenden und so weiter muss man regelmäßig alle Belege sammeln und nach Ablauf eines Jahres entsprechendes für die Einkommen-Steuer ( ESt) erklären, das heißt: in der Steuer-Erklärung angeben.
Oft liegen Versicherungs-Policen (Rechnungen) schon am 1. Januar eines Jahres vor.
Deshalb stiftet es Sinn, schon dann am 1.1. einen Ordner anzulegen für die ESt-Erklärung zum neuen Jahr.
Tipp: Mach's einfach.
Mehr dazu gibt es später zu den Themen Sonderausgaben und Wie's am besten geht: Informationen Ablegen und Sammeln mit System.
Abschnitt 3 von Teil 3: Wie das mit den Steuern (spätestens) ab der Volljährigkeit ist
Hinweis vorab: Der Steuer-Bescheid ist ein " Verwaltungsakt" (siehe →Steuer-Vokabeln)
Eigentlich müsste das, was jetzt kommt, nach dem Gesetz auch schon jede*r Minderjährige [BGB § 106] wissen, zum Beispiel: ein*e Auszubildende*r.
Die Steuern werden allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft [AO § 3.(1)].
Die Einkommensteuer ( ESt) knüpft zuallererst an das Merkmal natürliche_Person an: "Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig." [EStG § 1.(1)]
Das heißt: Volljährigkeit [BGB § 2] ist für die Pflicht zur ESt KEIN direkt relevantes Merkmal.
Indirekt aber natürlich schon.
Damit einer natürlichen Person die ESt auferlegt werden kann, muss sie Einkünfte haben (EStG § 2) und dafür muss sie Geschäfts-fähig sein und (Rechts-) Geschäfte abschließen können (vgl. EStG § 15ff.).
Ein*e Minderjährige ist zwar geschäftsfähig, aber nur beschränkt [siehe BGB § 106].
Damit eine (Willens-) Erklärung zu einem Rechtsgeschäft, das sie*ihn verpflichtet, rechtlich wirksam ist, braucht der*die Nicht-Volljährige (Minderjährige) grundsätzlich von seinem*r gesetzlichen Vertreter*in:
a. - zu einem einzelnen Geschäft/Vertrag: dessen*deren Einwilligung (siehe BGB § 107ff.)
oder
b. - zu allen Geschäften/Verträgen/Erklärungen im Zusammenhang mit einer Ausbildung**: dessen*deren Ermächtigung (siehe BGB § 113, oder)
** oder, weniger häufig, im Zusammenhang mit einem Erwerbsgeschäft ( BGB § 112).
Mit der Einwilligung genehmigt der*die gesetzliche Vertreterin einen einzelnen Vertrag
vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html Absatz (1)
Mit der Ermächtigung gestattet der*die gesetzliche Vertreterin dem*der Minderjährigen, alle Verträge in einem bestimmten Kontext (zum Beispiel: Dienst- oder Arbeitsverhältnis) einzugehen, aufzuheben und zu erfüllen.
vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__113.html Absatz (1)
Er*Sie soll insoweit die volle Handlungs-Fähigkeit (unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, rechtliche Kompetenz) erhalten und die volle Eigenverantwortung tragen.
** Der Preis ist die Erkenntnis
Der*die Volljährige [BGB § 2] ist grundsätzlich unbeschränkt geschäftsfähig [Ausnahme siehe BGB § 104.Nr2] - das heißt: er*sie ist uneingeschränkt und eigenverantwortlich für seine*ihre steuerlichen Pflichten.
vergleiche bitte: AO § 149
und die Überschriften in der AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html zu:
- V i e r t e r T e i l
- Zweiter Abschnitt
Deshalb steht hier in Klammern: spätestens. Ab Volljährigkeit geht der Staat ( Gewaltenteilung) davon aus, dass das, was im Gesetz steht, jede*r kennen kann.
3 Teile - 5 Bereiche in Teil 2 (Berechnungen) - 7 Einkunft-Arten in Bereich 1 von 5
Hier sind wir im dritten Abschnitt und am Beginn der zweiten Lebensphase: Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist.
Das Dokument " Steuerbescheid", wie es zu dem kommt (das Verfahren/ "Besteuerungs-Verfahren", die "Erklärung" im Sinn von: Ich erkläre...), und die EDV-Werkzeuge (digitale Formulare, Programme/ Applikationen/ Apps usw.) - diese Dinge sind für jede Person (und Position) gleich.
Und das zeige ich nun in dem hier folgenden in zwei Unterabschnitten:
Zuerst jetzt: Wie der Steuerbescheid aufgebaut ist,
und
dann später: Was jede*r sonst noch wissen sollte.
Der Aufbau vom Steuerbescheid ist verschachtelt:
Er hat insgesamt 3 Teile: 1. Abrechnung, 2. Berechnung und 3. (verbale) Erläuterungen
Der Teil 1 Abrechnung ist recht einfach zu verstehen, wenn man einen Steuerbescheid sieht.
Den Teil 3 Erläuterungen muss man in jedem einzelnen Steuerbescheid lesen, denn der ist für jede*e Person individuell.
Teil 2 Berechnung ist zwar auch individuell, doch das Rechenschema hat benutzt immer dieselben Schachteln:
Auf einer ersten Ebene fünf Schachteln die wir "Bereiche" nennen.
In einer zweiten Ebene, und nur zu dem Bereich der " Einkünfte" gibt es sieben Schachteln, die wir "Einkunft-Arten" nennen.
Abbildung: Der Grob-Aufbau des (Einkommen-)
Steuerbescheid hat drei Teile: 1. Abrechnung, 2. Berechnung und 3. (verbale) Erläuterungen
Der jetzt folgend Textabschnitt zeigt: Wie die 3 Teile von dem Steuerbescheid aussehen.
Das muss man nur mal gesehen haben.
Tipp: Mache Dir doch ein Lesezeichen in Deinem Internet- Browser zu diesem Beitrag hier.
Abbildung: Teil 2 Berechnung im
ESt-Bescheid, er/sie benutzt auf ihrer ersten Ebene immer fünf Schachteln, die wir die fünf Bereiche nennen. Jeder Bereich hat ein eigenes Schema zum Rechnen. Die Summe der fünf Rechen-Ergebnisse führt zu dem so genannten
zvE.
Der danach (übernächste) Abschnitt geht auf die 5 Bereiche in Teil 2 (Berechnungen) ein.
Auch die 5 Überschriften (der Bereiche) muss man mal gesehen haben:
Soll abkürzen:
• Entlastungsbeträge für Ältere und Alleinerziehende
• Außergewöhnliche_Belastungen
• Sonstige Abzuziehende Beträge und (bestimmte) Freibeträge
Was das alles ist, erklären wir später.
Zum Nachschauen gehe bitte über das Inhaltsverzeichnis (via den weißen Pfeil unten rechts).
Für jeden der 5 Bereiche definiert das Gesetz ( EStG) ein eigenes Rechen-Schema.
Ein Schema bestimmt, was man schrittweise von der Summe_der_Einkünfte abziehen kann, um so dem so genannten "zu versteuerndem Einkommen" zu gelangen.
Das zvE schließlich wird multipliziert mit einem bestimmten (individuellen) %-Satz**2, um den Steuerbetrag**1 zu erhalten.
**1 der Betrag heißt im Gesetz: tarifliche_Einkommensteuer
**2 der %-Satz wird im Gesetz nicht genannt und heißt im allgemeinen Sprachgebrauch: "Steuer- Tarif"; er steigt mit steigendem zvE
siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html Absatz (1)
für konkretes Rechnen vgl. den BMF_Steuerrechner_de
Abbildung: (Nur) Der erste von den 5 Bereichen benutzt in einer zweiten Ebene weitere Schachteln: Die 7 sieben Einkunft-Arten
Was es mit den 7 Einkunft-Arten auf sich hat, das klärt der über-übernächste Textabschnitt.
Und das wird es dann auch schon zu dem verschachtelten Aufbau vom (Einkommen-) Steuerbescheid gewesen sein.
Gleichzeitig werden wir damit die häufigsten →Steuer-Vokabeln schon mal gesehen und erklärt haben.
Für jede Art der Einkünfte definiert das Gesetz ( EStG) ein unterschiedliches Rechen- Konzept.
Ein Rechen- Konzept bestimmt was und wie sich das Rechen-Ergebnis für jede Art der Einkünfte ergibt, um es
- gegebenenfalls mit andern Einkünften zu verrechnen
- bei bestimmten Einkünften auch mit solchen aus früheren oder späteren Jahren
und
- um die Summe_der_Einkünfte zu erhalten.
Der (Einkommen-) Steuer-Bescheid hat grob 3 Teile:
Abbildung: Grob-Aufbau des (Einkommen-) Steuer-Bescheids in 3 Teilen - die links und rechts der Säule angezeigten Teile passen so oft auf je eine DIN A4 Seite
Muss man nur einmal gesehen haben
Abbildung: Teil 1 vom (
ESt-) Bescheid - die Festsetzung bzw. Abrechnung
Das Wort Abrechnung steht im Steuerbescheid unter der Überschrift: "Festsetzung" ( Festsetzung_iSd_AO). Mit dem Bescheid ist der berechnete Steuer-Betrag "fest gesetzt" und wird gleichzeitig mit bereits (voraus) gezahlten Steuerbeträgen abgerechnet.
Vergleiche bitte im Gesetz →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__155.html Absatz (1) Satz 1
und →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__157.html Absatz (1) Satz 2 den Wortlaut:
"Ein Steuer-Bescheid muss die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag genau bezeichnen."
Hinweis auf unser Vokabelheft der →Steuer-Vokabeln.
Beachte stets: Ob dein Steuerbescheid vorläufig ist oder nicht!
Zum Cash-flow:
Wenn in deinem Steuerbescheid "zu zahlen" steht, dann musst du das auch tun.
Achte bitte auch bei einer Aufforderung zur Zahlung auf die dort genannte Frist !
Denn: Ein Säumnis kostet 1% Zuschlag für den ersten Monat, siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html.
Das heißt: Eine Zahlung X kostet nach Ablauf des
Zur Information: Das Beispiel hier passt zu den Berechnungen in dem Beitrag →Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist.
Abbildung: Beispiel für die Berechnungen in Teil 2 vom (Einkommen-) Steuerbescheid - die Berechnungen (zum SolZ siehe bitte den Hinweis in den →Steuer-Vokabeln; zu dem Begriff Einkünfte kommt noch ein Schema unten)
Wie jeder Verwaltungsakt ist der Steuerbescheid - mit einer 'Begründung' zu versehen,
siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__121.html Absatz (1).
Diese Be-Gründung ist hier = das Darstellen der Grund-Lagen, so genannte " Besteuerungsgrundlagen",
vergleiche →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__157.html Absatz (2)
Eine Begründung umfasst regelmäßig das Angeben von
und lässt sich unterscheiden in
a. Das Darstellen der Berechnungen (mit den Variablen, Parametern, Formeln)
und
b. Verbale Erläuterungen (siehe dazu Teil 3 unten).
Nach AO § 157.(2) gilt für Besteuerungsgrundlagen:
Fest gesetzt werden die Steuern_iSd_AO
Festgestellt werden Grundlagen für die Steuer, die so genannten
Besteuerungsgrundlagen, und davon auch nur
- bestimmte**1 (Grundlagen) und
- gesondert (das heißt: in einem gesonderten Verfahren [Erklärung, Bescheid etc.]**2).
**1 gemeint sind solche, die in einem Gesetz bestimmt sind
**2 vergleiche →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__180.html
In unserem Beispiel hier sind
die Feststellung_iSd_AO der Grundlagen für die ESt ( Einkünfte etc.) und
die Festsetzung_iSd_AO der ESt in einem einzigen Bescheid enthalten.
**Der Preis sind
A. Erkenntnis, allerdings ohne einen Rechts-Anspruch
und
B. Zwei weitere →Steuer-Vokabeln für das Vokabelheft
Im vorigen Abschnitt hatten wir schon:
b. Verbale Erläuterungen als Teil der Begründung und Mathematik der Berechnungen (Teil 2).
Was jetzt noch hinzukommt, ist die so genannte
Rechtsbehelfsbelehrung: Der*die Staatsbürger*in und steuerpflichtige Person soll wissen:
Welcher Rechtsweg ist offen, wenn der Steuerbescheid unrichtig oder unrechtmäßig ist?
Vergleiche bitte:
→GG Art. 19.(4)
→http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__157.html Absatz (1) Satz 2
Zu dem Rechen-Beispiel zeigt die folgende Abbildung, wie die verbalen Erläuterungen aussehen.
Sie dient zur Illustration, mal gesehen zu haben und dass sollte dann auch reichen.
Abbildung: Illustration von verbalen Erläuterungen in Teil 3 von einem (Einkommen-) Steuerbescheid zu den Berechnungen bzw. Besteuerungsgrundlagen (in Teil2)
Ein Steuerbescheid muss stets eine Belehrung darüber enthalten,
→http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__157.html Absatz (1) Satz 2.
Die Belehrung muss genau bezeichnen,
Wie die Rechtsbehelfsbelehrung im Allgemeinen aussieht, zeigt die nun folgende Illustration.
(Hinweis: Der Text ist natürlich nur zur Illustration und nicht ganz so ernst zu nehmen.)
Bonmot aus der Geschichte:
"Nach dem Krieg war der Finanzbeamte gehalten, dem Bürger bei seinen Pflichten zu helfen; sonst wären wir nicht doch in die Pötte gekommen."
(Quelle: mehrere Vorträge in den 1990er Jahren eines MinRat und Finanzschullehrers a.D. †2001)
Abbildung: Illustration einer (fiktiven) Rechtsbehelfsbelehrung im Teil 3 von einem (Einkommen-) Steuerbescheid
Neue Einträge für unser Vokabelheft:
Ohne eine Rechtsbehelf-Belehrung würde die Einspruchs_Frist verlängert, und zwar von
Als Datum für den Einspruchs_Frist_Beginn zu einem Einspruch gilt grundsätzlich
Genaueres dazu siehe bitte im Vokabelheft mit den →Steuer-Vokabeln (dann wenn du's brauchst).
Wenn der Bescheid NICHT vorläufig ist (das heißt: KEINEN Vermerk zur Vorläufigkeit hat)...
... UND die
Frist ist abgelaufen,
dann ist
eine Änderung der fest gesetzten Steuern ( grundsätzlich**) NICHT mehr möglich.
**das heißt: in nur sehr wenigen, besonderen Ausnahme-Situationen
Einkünfte - Entlastungen - Außergewöhnliche_Belastungen - Sonderausgaben - Abzuziehende und Freibeträge
Abbildung: Die 5 Bereiche innerhalb von Teil 2 (Berechnungen) eines ESt-Bescheides
O.k. Der Merksatz** enthält die ersten Silben der Bezeichnungen für die 5 Bereiche. Die Silben sollen die Begriffe abkürzen:
Die Einkünfte (davon gibt es sieben) haben eine zentrale Bedeutung - darauf gehen wir weiter unten ein.
Der Merksatz ist frei erfunden und, ich gebe zu, nicht besonders originell.
Aber vielleicht ist er schon wieder so bekloppt, dass er den angestrebten mnemotechnischen Zweck erfüllt.
Alles Mögliche, was in die fünf Bereiche eingerechnet werden kann, kann ich hier natürlich nicht nennen, das würde den Rahmen sprengen.
Aber man kann den Tipp geben:
Um überhaupt mitzubekommen, ob gewisse eigene Umstände (Lebens-Sachverhalte) sich günstig auf die
ESt auswirken können, gilt es - wie sonst immer auch - Augen und Ohren offen zu halten. Dann ergibt sich Folgendes:
Stufe A: Du hast davon schon mal gehört. (Zum Beispiel, weil Du die Beiträge hier auf dieser Website mal gelesen hast.)
Stufe B: Wenn die Umstände dann tatsächlich für Dich eintreten, dann musst Du halt genauer recherchieren.
Achte dann darauf, dass Du die Dinge miteinander stets verknüpfst. Daraus ergeben sich eine Fährte, eine Spur und nach und nach eine Schiene, ein Weg, ein Schienenstrang (Tracks) für Informationen.
Hyperlinks, am besten zu den Original-Texten, zum Beispiel
so wie hier zu →www.gesetze-im-internet.de
vergleiche →Nützliche Links zu den Themen des Accounting
oder ganz unten bei den →Steuer-Vokabeln
Lesezeichen im Internet- Browser (Navigator), vergleiche →Wie das mit den Steuern immer ist - PS
Praktische Bedeutung haben in den meisten Fällen
Deshalb geben wir im Folgenden zu diesen separat, und im übrigen ganz allgemein, ein paar Hinweise zu den genannten Stufen A und B.
Die praktischen Tipps können hier nur lauten:
I. Bei bestehenden Verträgen zu Versicherungen ( Vorsorgeaufwendungen) und bei einer Spende:
**Versicherungs-Policen (Rechnungen) liegen häufig schon zum 1. Januar eines Jahres vor.
Daher stiftet es Sinn, schon dann am 1.1. einen Ordner anzulegen für Die (Einkommen-) Steuererklärung zum neuen Jahr.
Und darin gleich die Unterordner anzulegen für " Sonderausgaben" und für "Spenden" sowie die Belege oder/und Dateien dort dann gleich abzulegen.
Wie dafür eine Ordner-
Struktur aussehen kann, siehe: →Ordner-Struktur für die persönliche Ablage zur Steuererklärung
II. Bei der Planung der Vorsorge:
III. Zur Ausbildung:
Zunächst unterscheiden zwischen
Und dann so vorgehen wie oben unter I.
Hinweise:
Hier sehen wir: Wo wichtige und große persönliche Entscheidungen im Leben in dem ( ESt) Steuerbescheid wieder auftauchen.
Wie "wichtige Entscheidungen für die Finanzen" den Verlauf beim Grundmodell_Finanzen_im_Leben bestimmen, das haben wir gesehen in →Wie das mit den Finanzen ist
Abbidlung: Themen der wichtigen Entscheidungen im Grundmodell_Finanzen_zum_Leben
Was die "großen persönlichen Entscheidungen und die (Einkommen-) Steuer" im einzelnen Kontext sind, das wird gezeigt in →Wie das mit den Steuern ab Berufseinstieg ist.
Die praktischen Tipps können hie nur lauten:
Stufe A:
Stufe B:
→https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif/inhalt.html
Hinweis:
Diese und andere Belege zur Förderung und Prävention von Gesundheit können auch für einen Bonus für Gesundheit-bewusstes Verhalten nach SGB V § 65a nützlich sein.
Sprich dafür bitte mit Deiner Krankenkasse.
Der Bonus mindert den Abzug von Sonderausgaben grundsätzlich nicht: →https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010177/
Der praktische Tipp zu diesen kann nur lauten:
entsprechend den §§, die sie nennen, zum Beispiel:
in EStG § 2.(3)
an anderen Stellen, etwa
Jeden Tag konsumieren wir Dinge, die irgendwie zu tun haben mit: Land- und Forstwirtschaft, gewerblichen Unternehmen, Design, Gesundheit, Wohnraum, Energie und Verkaufen.
Jeden Tag fließt dafür Geld. Und einmal im Jahr erklären wir, um davon etwas in einen Topf für den Staat abzugeben ( Steuern_iSd_AO). Damit schafft der Staat die Infra-Strukturen, mit denen unser Konsum möglich wird (vergleiche bitte →Sinn und Zweck der Steuern).
Steuern zahlt zwar nur, wer Einnahme-Quelle hat, aber nicht jede Einnahme führt gleich zu Steuern_iSd_AO (vgl. zu →Steuern in der Ausbildungs-Position).
Die Einnahmen in einem Jahr**1 müssen dafür
Zum näheren Verstehen hier ein Kleiner Exkurs in die Aussagenlogik_der_Juristerei:
Eine grundsätzliche Systematik für die Struktur (Gliederung) von einem Steuer-Gesetz ist es, Merkmale zu definieren für: Jemand oder etwas ist
Beispiele:
**2 oder stattdessen: KStG
IV. ErbStG
In der Literatur findet man deshalb oft die Sätze:
Von daher ist nicht-steuerfrei ist die Ausnahme von der Ausnahme, denn:
Steuerbar sind grundsätzlich alle Einkünfte, jeder Betrieb beziehungsweise jedes Umsatz-Geschäft.
Ausnahme: Sie/er/es sind/ist steuerfrei.
Ausnahme von der Ausnahme: Nicht steuerfrei.
Zugegeben: Wissen muss das nicht jede*r wissen, hilft aber in manchen Fällen sehr.
Mehr dazu, →Zwecke und Prinzipien von Gesetzen zu verstehen, haben wir für eine*n Solopreneur* in dem Beitrag →Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist.
Also:
Leinen Los und Frohen Mut für einen kleinen Ausflug zu dem, was man zu den 7 Einkunft-Arten mal gesehen haben sollte.
Bild-Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
... ist schnell genannt:
Siehe Gliederung vom →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
1. Land-/Forstwirtschaft (Anlage L in ELSTER, EStG §§ 13ff.)
2. Gewerbe - Selbständige Arbeit (Anlage G, EStG §§ 15ff.)
3. Selbständiger Arbeit ( Freiberuf, Anlage S, EStG § 18)
4. Nicht selbständiger Arbeit (Anlage N, EStG § 19f.)
5. Kapital-Vermögen (Anlage KAP, EStG § 20)
6. Vermietung und Verpachtung ("
VuV", Anlage V, EStG § 21)
und
7. Sonstigen (bestimmten) Verkäufen (Anlage SO § 23), Renten (Anlage R) oder Zuschüssen (EStG § 22ff.)
... und sollte man nur wissen, weil für jede dieser Einkunft-Arten an sich:
Abbildung: Bezeichnungen der
Parameter in den Berechnungen für Teil 2 vom (Einkommen)
Steuerbescheid (Abbildung weiter oben) sowie Beispiele je Einkunft-Art dafür
** Die Ausgaben heißen bei den Gewinn-Einkunftsarten "Betriebsausgaben" und bei den Überschuss-Einkunftsarten " Werbungskosten"
Die Bezeichnungen der Parameter (wie * Einnahmen_iSd_EStG, ** Betriebsausgaben_iSd_EStG, Gewinn_Ermittlung_im_EStG, ** Werbungskosten) sind natürlich in unserem Vokabelheft für die →Steuer-Vokabeln, sodass man sich das nicht merken muss.
Man braucht hier erst mal nur zu wissen, dass im Gesetz ( EStG)
Die nachfolgende Abbildung zeigt noch zusätzlich
nach dem Gesetz EStG zulässig ist.
Abbildung: Überblick darüber für • welche Art der Einkünfte • mit welchen Parametern (Begriffen) • welche Art der Berechnung (Mathematik) nach dem Gesetz EStG zulässig ist
Und da ist sie wieder: Die Aussagenlogik_der_Juristerei.
Es gibt insgesamt zwei Methoden, aber es kommt darauf an: Wann sie zulässig sind.
A. Für denjenigen*diejenige (Landwirt*in, Forstwirt*in, Gewerbliche*n, Selbständige*n),
der*die zur Buchführung und zum
Abschluss nach dem
HGB (oder
AO § 241 oder einem anderen Gesetz) verpflichtet ist, ist nur eine
Methode zulässig, und zwar: mit dem
• Abschluss - bestehend aus
- Bilanz (über das Vermögen) und
B. Für denjenigen*diejenige (Landwirt*in etc.)
der*die zu Buchführung und
Abschluss nach dem
HGB (etc.) NICHT verpflichtet ist, sind zwei Methoden zulässig:
a. Er*Sie kann - freiwillig - die mit dem
Abschluss (wie oben) wählen oder
b. die Methode: Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
[Paradox klingt zu b, dass bei einer Gewinn-Einkunftsart mit Überschüssen gerechnet werden kann. Ist es in dem Prinzip mit dem grundsätzlich und der Ausnahme aber nicht.]
Nur die eine Methode: Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Bei den Gewinn-Einkunftsarten heißt es:
...der Betriebseinahmen über die Betriebsausgaben
siehe EStG § 4.(3).S1
Bei den Überschuss-Einkunftsarten
... der Einnahmen über die Werbungskosten
siehe EStG § 2.(2).S1.Nr2
** der Preis ist wie immer: die Erkenntnis
Zurück zu unserer Story, wie das mit den Steuern_iSd_AO ist:
Wahrscheinlich
Bock auf Checks ?
Nett, geh' einfach weiter / Nice, go to next item
Ist das Aussehen der drei Teile vom (Einkommen-)
Steuerbescheid klar ?
Wow !
3 + 5 + 7 = 15 Punkte !
Nicht schlimm, man kann ja immer nachschauen:
Wie der (ESt-) Steuer-Bescheid aufgebaut ist: Der 3-5-7 Aufbau
Hast Du den Begriff Festsetzung noch vor Augen ?
Stark !
Nicht weiter schlimm, denn nachgucken kann man immer:
hier über das →Inhaltsverzeichnis zum Thema 3-5-7 Teil 1
oder im Vokabelheft für die →Steuer-Vokabeln zum Stichwort Festsetzung_iSd_AO
Ist der Unterschied zwischen Festsetzung und Feststellung klar ?
Wow, Respekt !
kein Problem, wir haben ja das Vokabelheft mit →Steuer-Vokabeln mit den Erläuterungen für
Festsetzung_iSd_AO (von Steuern_iSd_AO) und
Feststellung_iSd_AO (von Besteuerungsgrundlagen)
oder die Preisfrage (über das →Inhaltsverzeichnis zu dem Abschnitt: "Wie nun in Teil 2... die Berechnungen aussehen...")
Ist das
Problem mit der Frist zum
Rechtsbehelf bewusst ?
Vorzüglich !
Schau' lieber noch mal nach!
Über das →Inhaltsverzeichnis zum Thema: Die Bedeutung einer Frist mit und ohne Rechtsbehelf.
Nach Ablauf der Frist ist die fest gesetzte Steuer wahrscheinlich nicht mehr änderbar.
Sind die Unterschiede in den Einnahmen und Ausgaben zwischen Gewinnen und Überschüssen klar ?
Formidable !
Du könntest Steuerberatende*r sein/werden.
Das ist voll in Ordnung; das geht auch Profis so.
Das steht hier, damit es mal gesehen hat, und dann zum Nachschauen.
Und dann hier schnell auf die Fährte (Tracks) zu den wichtigen und richtigen Paragrafen kommen.
DAS brauchen wir ab und zu auch für Diskussionen mit dem Finanzamt.
(Und natürlich nur für den - selbstverständlich ganz seltenen - Fall, dass eine Person dort es nicht so genau mit den Paragrafen nimmt wie wir. Es soll ja - im 21. Jahrhundert - tatsächlich noch einen Verwaltungsakt ohne Bezeichnung einer Rechtsvorschrift gegeben haben, auf die er sich bezieht.)
Bis hierhin ging es um die wichtigsten Aspekte, um den (Einkommen-) Steuerbescheid zu lesen und zu verstehen.
Jetzt kommen noch ein paar Dinge darüber, wie man seine Steuer-Erklärung macht, was das Wort Erklärung überhaupt bedeutet, und wie das Ganze abläuft.
Abkürzung für ELektronische STeuer-ERklärung.
Bildquelle: pixabay.com
Abbildung: Bildschirm-Foto von www.elster.de Stand 28.01.2021
ELSTER ist die Online-Plattform, über die
elektronisch abgeben kann.
**Verantwortlich für den Inhalt von ELSTER das Bayerische Landesamt für Steuern, München, (Stand November 2020), siehe bitte dort die Info-Seite "Rechtliches": →https://www.elster.de/eportal/infoseite/rechtliches
Ich bin der Auffassung:
Mit Volljährigkeit (BGB § 2) sollte heute jede*r für das digitale Fundament für seine bürgerlichen und unbeschränkten (BGB § 106 usw.) Rechte und Pflichten (EStG § 1 usw.) geschaffen haben,
und deshalb sollte Jede*r Steuerpflichtige, der das kann, sein Benutzerkonto bei Elster eingerichtet haben.
Abbildung: Bildschirm-Foto der Login-Seite von www.elster.de Stand 28.01.2021
Spätestens ab dem 18. Geburtstag kann jede*r deutsche Staatsbürger*in selbst in ELSTER ein Benutzerkonto für sich erstellen.
Das Erstellen erfolgt aus Gründen der Sicherheit in mehreren Schritten, digital UND per Post, und dauert deshalb ein paar Tage.
Für alle Fälle, auch für Nebenjobs und/oder ersten Start-ups, ist es jedenfalls ganz nützlich.
Die Formulare dort sehen optisch online fast genauso aus wie früher auf Papier (Beispiel siehe unten zu den Werbungskosten). Sie haben zusätzlich Vorteile wie: verlinkte Erläuterungen und hier und da die Ersparnis, Taschenrechner benützen zu müssen.
Alle Dienste-Anbieter in Sachen Steuern (Software-Anbieter, Steuerberatende) übermitteln letztlich ihre/Ihre Daten an das Online-Finanzamt.
Warum nicht gleich selbst die Kontrolle über seine eigenen Daten schaffen ?
Wie das abläuft, damit jeder seine Steuern zahlt oder Erstattungen erhält, ist in den Gesetzen seit Jahrzehnten** geregelt.
**vergleiche doch nur mal zum Spaß das Ausfertigungsdatum der folgenden Gesetze:
Die nachfolgende Abbildung zeigt dafür die wichtigsten Schritte:
Zu den Begriffen siehe auch →Steuer-Vokabeln:
Ergänzend
Abbildung:
Prozess/ Ablauf für die Erhebung der Steuer, der Ablauf wird heute auch als "
Veranlagung" bezeichnet
Wie sich der Prozess/ Ablauf für die Erhebung der Steuern_iSd_AO jedes Jahr wiederholt (Jahres-Zyklus), zeigt die nächste Abbildung:
Abbildung: Jahres-
Prozess/ -Ablauf/ -Zyklus beziehungsweise Veranlagungs-Zyklus für die Erhebung der
Steuern_iSd_AO
Die Abbildung zeigt vor allem: Schon am ersten Tag des Jahres (Neujahr) gibt es eine Unterlage (Nachweis, Beleg), für die die Ablage und der Zugriff darauf so zu organisieren ist, dass nach dem Ende des Jahres die Steuer-Erklärung leichter fällt
Wie das geht, zeige ich im folgenden Abschnitt.
Anmerkung:
Wenn erklären will, wie das mit den Steuern ist, muss man das mit den Fristen leider auch erwähnen.
Nur: Unser Interesse ist es, zum Vorteil für unsere Klient*innen, das Thema gar nicht erst aufkommen zu lassen und möglichst früh den Abschluss und die Steuer-Erklärung zu machen.
Und zwar aus folgenden Gründen:
Eines der mächtigsten Geheimnisse im Accounting for Advantage ist: Die wichtigen Informationen zeitnah zu haben.
Fristen haben in unterschiedlichen Verfahren zur Veranlagung einer Person jeweils unterschiedliche Bedeutungen. Das heißt: man muss zu den einzelnen Rechten und Pflichten immer genau nachgucken:
Als Konsequenzen von Fristen-Überschreitungen sind unterschiedliche Dinge möglich, zum Beispiel:
DIE Erklärung ist DAS rechtlich bindende Sich Erklären von
"ja, ich will... dem Geschriebenen und seinem Inhalt vollständig zustimmen..."
und
"ja, ich will... dafür die Verantwortung übernehmen."
Fast jede*r kennt die berühmteste aller Willens-Erklärungen: "Ja ich will" nach BGB § 1310 iVm BGB § 1353.
Die Abgabe der Steuer-Erklärung ist eine höchst persönliche Pflicht, die einem niemand abnehmen kann.
Vergleiche zum Beispiel:
Die Steuer-pflichte Person hat eine eigenhändig unterschriebene Steuer-Erklärung abzugeben (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html).
Verschulden für Verspätungen eines*r Vertretenden oder eines*r Erfüllungsgehilfen*in ist dem*r Erklärungs- pflichtigen zuzurechnen, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html Absatz (1) letzter Halbsatz.
Dessen sollte man sich bewusst sein.
Abbildung: Illustration der Unterschrift/ Unterzeichnung in
Schrift-Form (BGB § 126) zu einer
Steuer-Erklärung für die
ESt
Der Begriff " Werbungskosten" ist ein spezifisch, im EStG definierter Begriff.
Er spielt nur bei den Überschuss-Einkunftsarten eine Rolle. Dazu die folgende Abbildung:
(Die Abbildung haben wir, leicht abgewandelt, auch in einem Abschnitt oben, um den Unterschied zwischen Überschüssen und Gewinnen zu klären.)
Abbildung: Überblick darüber für • welche Art der Einkünfte • mit welchen Parametern (Begriffen) • welche Art der Berechnung (Mathematik) nach dem EStG zulässig ist - Nur bei den Überschuss-Einkunftsarten spielt der Begriff Werbungskosten ( WK) eine Rolle
Das Gesetz
Das heißt: wenn man vom Zweck her denkt, wird man auf eine ganze Reihe mehr steuerlich abzugsfähiger Werbungskosten kommen, als sie in EStG § 9.(2) genannt sind. In der folgenden Abbildung gebe ich ein paar Beispiele dafür:
Abbildung: Beispiele für
Werbungskosten (
WK) zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen im Sinn von
EStG § 9.(1).S1
Anmerkungen:
lateinisch für: das Gesetz des Speziellen schafft das Gesetz des Allgemeinen ab
(Hinweis für die Studierenden unter uns)
"O ja, unser vornehmer Lateiner, der muss natürlich wieder..." ( Bonmot Piratenkapitän, Streit um Asterix, Band 15, Seite 11)
Weiter Beispiele und Konkretes zu den Werbungskosten siehe bitte direkt nach
im Gesetz und in den EStH/ EStR:
→http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
→https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de
und/oder
in den Formularen und Eingabe-Hilfen (nachfolgende Abbildung) beim Login in ELSTER
Zu unterscheiden ist zwischen
Fortbildung: Wenn eine Berufsausbildung oder ein Studium (Erstausbildung) abgeschlossen ist - dann sind Aufwendungen dafür Werbungskosten [EStG § 9.(6)]
und
Ausbildung: Wenn eine Erstausbildung noch NICHT abgeschlossen ist - dann sind Aufwendungen dafür
Sonderausgaben [EStG § 10.(1).Nr7;
siehe dazu onten (ggf. via weißen Pfeil unten rechts und das Inhaltsverzeichnis)]
Abbildung: Illustration der Eingabe-Hilfen zu den
Werbungskosten im
ELSTER-Formulars "Anlage N" [für die Erklärung (Angaben) zu Einkünften aus Nicht-selbständiger Arbeit in der Einkommensteuer-Erklärung 2019]
mit dem Ziel: die richtigen Informationen zur rechten Zeit am rechten Ort zu haben
Der Wert von Information bestimmt sich nach dem Ort und dem Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit.
[ Bonmot, in Anlehnung an die allgemeine Definition in der Wirtschaftswissenschaft für ein Wirtschaftsgut; Quelle n_n]
Schon im Herbst kommen mit Versicherungs- und anderen Belegen solche Unterlagen mit der Post, die wichtig sind
Es liegt daher nahe, schon dann einen Ordner für die Steuern_iSd_AO anzulegen.
Und dann ist es pfiffig, den Ordner gleich dann so in der Reihenfolge zu gestalten, man die Unterlagen in etwa 1½ Jahren für die Eingabe in ELSTER braucht.
Wie das praktisch aussieht, soll die nachfolgende Abbildung zeigen:
Abbildung: Illustration, wie man Ordner für Unterlagen zu einer Steuererklärung anlegen kann, die man auch erst in der Zukunft braucht; die Ordnerstruktur rechts gibt die Reihenfolge der
ELSTER-Formulare und ihren Eingaben an, die Illustrationen links leiten zu den hier behandelten Themen über (siehe →Inhaltsverzeichnis)
Gegenüberstellung der im EStG genannten 7 Einkünfte, der zu ihrer Ermittlung definierten Begriffe, der 5 Bereiche vom ESt-Bescheid (Ein Ent Auß Sonde AbUndFrei) und einer digitalen Struktur von Ordnern für die Ablage der Unterlagen, die zu der entsprechenden ESt-Erklärung benötigt werden
Tipp: Die Ordner- Struktur kannst Du Dir zum Kopieren herunter laden hier: →Ordner-Struktur für die persönliche Ablage zur Steuererklärung; aus der zip-Datei müsstest Du den Dateiordner "_ESt20jj" mit allen Unterordnern auf einen eigenen Datenträger kopieren (und umbenennen [F2]), um ihn zu benutzen.
So, das war auch schon das Wichtigste, was jede*r von der Steuererklärung über den Ablauf ( Veranlagung) bis zum Steuerbescheid wissen sollte,
und