Stand: 04. April 2021 | von den persönlichen Entscheidungen und der (Einkommen-) Steuer
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Herausgefordert durch eine einfache Frage junger Menschen (Wie ist das mit den Finanzen und Steuern?), sind auf einer Reise durch die Modellwelt aus Finanzen, Kapital und Steuern_iSd_AO, die das Leben eines Menschen wie in einer Matrix begleiten. [→Material Stichwort: Wissen für alle]
Was bisher war
Wir haben geklärt, was das Grundmodell_Finanzen_zum_Leben ist, was ein Asset ist und welche Reserven sinnvoll sind.
Dann haben die steuerliche_Positions-Matrix hergeleitet, und
Hier sind wir in der Einstieg-Position: Der Einstieg zur längsten Phase im Leben.
Hier treffen wir die großen persönlichen Entscheidungen über: Konsum im Alltag, Vorworge und Vorsorgeaufwendungen, große Anschaffungen wie Auto oder Immobilien, Hochzeit, Familie oder Kinder.
Dieser Abschnitt zeigt, was aus den persönlichen Entscheidungen, mit denen wir täglich im Kleinen - genauso wie ab und zu im Großen - über Finanzen und Kapital verfügen, die Folgen für die Steuern_iSd_AO sind oder sein können.
Wie das mit den Steuern 4. ab Beruf-Einstieg ist
Strategie und Ziel:
⇒ erstes Einkommen zu haben und
⇒ Know-how aus zu bauen
Situation:
Reserves-Monitor: leer
Power-Monitor: top
Know-how-Monitor: ausgeprägt
Time-Monitor: genug
Bevor es weiter geht schauen wir noch auf das Gesamt-Ziel: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen
(und ggf. auf das →Lebens-Zyklus Glossar).
Zum Beruf-Einstieg sind natürlich der Reserves-Monitor noch leer, aber dafür meistens die physische Kraft in dieser Lebensphase auf dem höchsten Level.
Kurz: der Power-Monitor ist top und der Know-how-Monitor ist nach der Ausbildung ausgeprägt genug, um nun Einnahmen zu erzielen.
Das Ziel in der Einstieg-Position scheint damit eigentlich klar:
Die jetzt entscheidende Frage ist: Wie?
Das Wie hängt natürlich in der Hauptsache von Deinen Entscheidungen ab.
Bonmot: Use your assets
Es gibt drei Arten der Entscheidungen, die Deine Finanzen und Assets jetzt und in der Zukunft beeinflussen werden:
Auf die Frage A gehen wir gleich zuerst ein.
Die Frage B behandeln wir danach.
Die wichtigsten Aspekte zur Frage C.1 behandeln wir in dem letzten (separaten) Beitrag: Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist.
Für C.2 sollten die Aspekte von der Ausbildung bis zur Volljährigkeit und hierhin reichen.
(Hinweis auf: Begriff Konsum im Glossar)
Abbildung:
Grundmodell_Finanzen_zum_Leben
Nach der Einstieg-Position erhältst Du nun im Beruf Dein, erstes regelmäßiges Einkommen. Nimm an: Es ist eine Zeit ohne Krise.
Was tust Du? Gibst Du ALLES aus oder nicht?
Herzlichen Glückwunsch: Sie haben NICHTS gelernt, gehen Sie NICHT über Los und ziehen sie NICHT 4.ooo Euro ein, und was sonst noch in den Spielen zum Lernen stand.
Das ist hier kein Spiel mehr.
Du brauchst gar nicht erst weiter lesen.
Deine einzige Chance ist tatsächlich: gehe zurück zum Start (hier: Wie das mit den Finanzen ist).
Das Schöne im Leben: es ist nie zu spät.
Sehr schön.
Das haben wir natürlich erwartet, und man kann es nicht oft genug loben.
Denn: sparen ist verzichten und braucht Disziplin.
Komischer Weise ist Geld Nicht-Ausgeben das einzige Nichtstun, bei dem man - im Vergleich zum Tun - sich aufraffen muss (bzw. sich nicht nicht-aufraffen braucht).
Bonmot: Reich wird man nur durch Sparen (Henry Ford n_n)
Ich habe mir den etwas unseriösen Text zu der Aussage "Ich gebe alles aus" erlaubt, weil ich davon ausgehe, dass Menschen, die das so beantworteten, auf lange Sicht nicht so erfolgreich sind, und sich sowieso nicht auf diese Seite hier verlieren. Das haben jedenfalls bis jetzt alle Tests bestätigt.
Abbildung: Idealisierter Vermögens-Verlauf, wenn Überschüsse aus dem Einkommen über die Lebenshaltungskosten angelegt werden (Details siehe bitte: Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist)
Hinweise:
Eine Sache ist WICHTIG: Investition bringt in ZUKUNFT Chance auf Ertrag oder Einnahme. Nichts ist richtig sicher.
Jede Geld-Haltung und jede Vermögens-Anlage hat ihre eigenes Risiko.
Beispiele für das so genannte Kredit_Risiko oder Kontrahenten_Risiko:
Beispiel für das so genannte Marktpreis_Risiko:
Ein Wert-Verfall oder ein Ertrag-Ausfall Risiko ist bei einer Immobilie möglich durch
Wir können hier natürlich nicht für Jede*n in jede Situation abwägen, was genau oder am besten mit dem Ersparten zu tun ist.
Wichtig ist nur: DASS etwas gespart wird und gewisse Vorsorge und Reserven gebildet werden.
Dazu gibt es ein paar Grundgesetze im Umgang mit Finanzen, die eine Hilfe sind; zur Erinnerung:
Wir beschreiben nun im Folgenden, ob und wo persönliche Entscheidungen zwischen
sich auf die (Einkommen-) Steuern_iSd_AO auswirken können.
Hinweise:
Hier sehen wir: Was die großen persönlichen Entscheidungen und die (Einkommen-) Steuer im einzelnen Kontext sind.
Wie wichtige Entscheidungen den Verlauf der
Finanzen im Leben bestimmen, haben wir gesehen in →Wie das mit den Finanzen ist.
Abbildung: Themen der wichtigen Entscheidungen im Grundmodell_Finanzen_zum_Leben
Wo in den Bereichen der Berechnungen (Teil 2) vom ( ESt-) Steuerbescheid die folgenden Entscheidungen wieder auftauchen, sehen wir später in →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist.
Abbildung: Bereiche in der Berechnung (Teil 2) vom ESt-Bescheid und wo Sonderausgaben auftauchen
Das Wort "Sorge", englisch: sorrow, bedeutete bei den frühen Germanen, Goten und Schweden: Kummer und Gram. [Quelle: Duden_HW].
Geht man davon aus, dass die Natur über die Zeit den Menschen, sein Verhalten und seine Sprache formt, dann wird klar, dass so ein Wort auf der Nord-Halbkugel wichtig wurde, anders als etwa in Tropen.
Denn in Tropen sind Säen und Ernten im ganzen Jahr möglich. Auf der Nord-Halbkugel geht das im vielerorts Winter nicht - da braucht es Vor-Sorge.
Teil der Goldene_Regeln (nicht nur) zu den Finanzen ist es: Vorsorge zu treffen.
Abbildung: Von den großen persönlichen Entscheidungen diejenigen Vorsorge-Arten, die sich auf ESt auswirken können
Vorsorge Treffen steht an oberster Stelle der großen Entscheidungen mit Blick auf die ESt.
Abbildung: Gliederung hiervon
Es gilt immer der Grundsatz "Bedenke wer sich langfristig bindet"
Das gilt für jede Position: In der Ausbildung, zum Beruf-Einstieg, in der Reife.
Jede Position unterscheidet sich nach: a. Horizont, b. Budget und c. Auswahl der Möglichkeiten.
Fun Fact: Bei denjenigen großen Entscheidungen für (Einkommen-) Steuer, die erst NACH der Nummer 1 Vorsorge erfolgen, nehmen a. b. und c. im Vergleich dazu jeweils in ihrem Umfang zunehmend ab.
Aufwand für den Kauf von Nahrung und von Gegenständen ( Sache_iSd_BGB) wirkt sich NICHT aus, WENN diese privat VERBRAUCHT werden.
WENN die aufbewahrten Sachen privat VERKAUFT werden, DANN muss man SCHAUEN (prüfen), ob ein Gewinn aus Sonstigen Einkünfte nach EStG § 22 vorliegt.
Siehe: →Wie das mit den Steuern ab der Volljährigkeit ist - Die 7 Einkunft-Arten
Vergleiche: →Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist - Einnahmen aus Verkäufen
Relevant von den
Erhebungsformen_im_EStG ist hierfür: Die
Steuer-Erklärung
Wer Geld- und Wertpapier-Anlagen kauft UND daraus Ertrag hat, der hat grundsätzlich steuerbare Einkünfte aus Kapital-Vermögen.
Ertrag kann hier sein in Form von:
Siehe: →Wie das mit den Steuern ab der Volljährigkeit ist - Die 7 Einkunft-Arten
Vergleiche: →Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist - Typische Einnahmen: Erspartes
Relevante Erhebungsformen_im_EStG hierfür sind: Der Steuer-Abzug, und zwar
Neue →Steuer-Vokabeln für unser Vokabelheft:
Vorsorge durch...
siehe bitte →Wie das mit den Finanzen ist in dem Abschnitt "Lege von jedem Verdienst ... etwas zur Seite" ( Goldene_Regeln)
Grundsatz: Bei Eintritt des Versicherungs-Falles können Leistungen aus einer Versicherung sein:
Nährere Informationen zu Bank- und Versicherung-Produkten siehe bitte BaFin: für Verbraucher Finanzanzwissen auf einen Blick →https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/finanzwissen_node.html
Um sehen, ob und wo Versicherungen sichauf die (Einkommen-) Steuern_iSd_AO auswirken können, lies bitte weiter.
Empfangene Renten-Zahlungen sind seit 2005 (Sonstige) Einkünfte nach EStG § 22ff. und unterliegen der ESt, und zwar wenn eine Zahlung erfolgt, das heißt bei:
Allerdings gilt - mit Blick auf vorher eingezahlte RV-Beiträge - für empfangene Zahlungen aus:
und aus
Für Beiträge zu einer RV siehe → Vorsorgeaufwendungen und → Sonderausgaben
Der Trick mit den Vorsorgeaufwendungen zum Alter:
Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html Absatz (1) Nr'n 1 bis 5
Zu Leistungen siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html Nummer 5 a)
Für Beiträge zu einer Berufsunfähigkeit-Versicherung siehe → Vorsorgeaufwendungen und → Sonderausgaben
Zu Leistungen aus (irgend) einer KV siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html Nummer 1 a)
Für Beiträge zu einer KV siehe → Vorsorgeaufwendungen und → Sonderausgaben
Zu Leistungen aus der gesetzlichen UV siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html Nummer 1 a)
Für Beiträge zu einer Unfall-Versicherung siehe → Vorsorgeaufwendungen und → Sonderausgaben
Für Beiträge zu einer Haftpflicht-Versicherung siehe → Vorsorgeaufwendungen und → Sonderausgaben
Zu Leistungen als Übungsleiter siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html Nummer 26.
Ansonsten wirken Aufwendungen und Erträge aus der Vorsorge für Sport etc. Treiben sich auf die ESt grundsätzlich nicht aus.
Aber mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Einkommen, wenn man davon ausgeht, dass Gesundheit dafür eine Rolle spielt.
Ob ein Auto bei den Steuern eine Rolle spielt, hängt nicht ab von dessen Anschaffung, sondern von dessen Nutzung:
Wenn das Benutzen des Autos - allein oder überwiegend - durch den Betrieb veranlasst** ist, dann sind
**"veranlasst" heißt: etwa zur Auslieferung von Ware, zum Besuch von Kundschaft etc.
Für Private Nutzungen von betrieblichen Autos sind der anteilige Aufwand heraus zu rechnen ["dürfen den Gewinn nicht mindern", EStG § 4.(5)...], zum Beispiel für
Für das Herausrechnen gelten
Das gilt nur für die so genannten Gewinn-Einkunftsarten.
Für das Benutzen von einem Auto, dass NICHT Betriebsvermögen ist, kann der Aufwand dafür Werbungskosten (zu den Überschuss-Einkunftsarten) sein.
Für den Aufwand wie für
gelten
Wichtiger als die Steuern ist beim Auto die Finanzierung, und zwar dass der Aufwand dafür
und
Eheleute können zwischen Einzel- Veranlagung und Zusammen- Veranlagung wählen [EStG § 26].
Bei der Zusammenveranlagung werden
weiterhin grundsätzlich
Außerdem gelten eine Reihe von Sonder-Regelungen, zum Beispiel:
Welche Veranlagung sich jedes Jahr lohnt, kann man vor Abgabe der ESt-Erklärung abschätzen mit dem BMF-Steuerrechner: https://www.bmf-steuerrechner.de/
Wichtig ist es, den anderen Verlauf der Finanzen nach der Hochzeit im Blick zu haben.
Bei der Veranlagung zur ESt wird für jedes zu berücksichtigende Kind des*der Steuerpflichtigen ein Freibetrag vom Einkommen abgezogen [EStG § 32].
Außerdem gibt es Sonder-Regelungen, zum Beispiel für die außergewöhnlichen Belastungen
Wichtig ist es, den mit Kinder neuen Verlauf der Finanzen im Blick zu haben.
Hinweis: Mit Kindern ergeben sich häufig Gelegenheiten zum Engagement im gemeinnützigen Verein (zum Beispiel: Förderverein zu Kindergarten und/oder Schule, oder Sportvereine).
Folgende Regelungen sollte man dazu kennen:
**das können Tätigkeiten als Mitglied oder im Auftrag des Vorstands sein.
Werden für solche neben-beruflichen Tätigkeiten Einnahmen vereinbart, können sie auch gespendet werden;
Über Suchmaschinen und die Phrase (Such-String) "Vereine und Steuern" findet man im Internet sehr viel nützliche Information; vor allem solche auf den Websites der Finanzministerien in den Bundesländern sind sehr zu empfehlen.
Was mit Blick in die Zukunft besonders wichtig ist zu wissen, wie viel Energie (Verbrennung für die Heizung, Strom) wird die Nutzung der Immobilie kostet bzw. kosten wird.
Dass Energien, die zu THG Emissionen führen, stetig teurer und stärker besteuert werden (müssen), ist so gut wie sicher.
Für Ansatz-Punkte der Regierung zu möglichen Energie-Einsparungen bei Immobilien und/oder entsprechender Förderungen siehe zum Beispiel auf die Webseiten von BAFA und KfW.
Ob ein Haus bei den Steuern eine Rolle spielt, hängt nicht ab von dessen Anschaffung, sondern von dessen Nutzung:
Für eine, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus gibt es eine Steuerbegünstigung [ESTG § 10e]: "Der*Die Steuerpflichtige kann
wie Sonderausgaben abziehen."
In den laufenden Finanzen unter den so genannten "FixAusgabn_OhneVorsorge" wird die Zeile (Position) "Miete" ggf. ersetzt durch:
für einen Finanzierungs- Kredit**.
**Tipp: https://www.kfw.de/kfw.de.html
Raum zu eigenen Wohnzwecken kann zur langfristigen Vorsorge dienen, insoweit er zukünftige Miete spart.
In der Regel muss man bei Veräußerungs-Gedanken mit 1-2 Jahren rechnen, wenn man das Asset liquidieren will, das heißt: Veräußerungs-Absichten sorgfältig planen.
Aufpassen muss man beim Messen der Finanzen unter den 'FixAusgabn_OhneVorsorge' in der Zeile (Position) "Strom_Gas_Wasser_Müll": Im Vergleich zu monatlichen fixen Nebenkosten wie bei der Mieten, fallen die Zahlungen für Strom, Gas, Wasser, Müll etc. unterschiedlich an:
- wie gut, dass man dann weiß: Wie das mit den Finanzen ist.
Hinweis: Unter, in EStG § 35c bestimmten Voraussetzungen kann mit energetischen Maßnahmen an einem, zu eigenen Wohnzwecken genutzten, eigenen Gebäude kann, die ESt vermindert werden.
unter den Voraussetzungen für die Minderung der ESt
nach Absatz (1):
ist das Gebäude ein begünstigtes Objekt, und dazu ermäßigt sich
die tarifliche ESt (welche vermindert ist um die sonstigen Steuerermäßigungen),
für das begünstigte Objekt.
Voraussetzung nach Absatz (1) [Satz 2] ist weiterhin, dass das begünstigte Objekt
Eine energetische Maßnahme im Sinn des Satzes 1 (oben) sind:
Zu den Aufwendungen für energetische Maßnahmen gehören auch
Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden;
Voraussetzung für die Förderung ist weiterhin, dass
(2) Die ESt-Ermäßigung nach Absatz 1 kann auch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn
(3) Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 NICHT in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen nicht schon als Betriebsausgaben_iSd_EStG, Werbungskosten, Sonderausgaben oder Außergewöhnliche_Belastungen berücksichtigt worden sind.
Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls NICHT zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
(4) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ESt-Ermäßigung für die energetische Maßnahme/n ist schließlich, dass
Eine Immobilie zur Vermietung kann als Vermögens-Anlage zur langfristigen Vorsorge dienen, wenn sie Ertrag bringt. Mit einer vermieten Immobilie wird man Investor*in; zu dem, was man dazu wissen sollte, siehe bitte in den Beitrag →Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist.
Vom Risiko her ist eine Fremd-Finanzierung (etwa mit: Darlehen, Kredit) vorsichtig zu betrachten, weil in einer (fiktiven) Vermögens- Bilanz
gegenüber stehen.
In der Regel muss man bei Veräußerungs-Gedanken mit 1-2 Jahren rechnen, wenn man die Immobilie liquidieren will, das heißt: Veräußerungs-Absichten sorgfältig planen.
Wenn das Benutzen der Immobilie durch den Betrieb veranlasst** ist, dann sind
**"veranlasst" heißt: als Raum für Tätigkeiten zum Vertrieb und zur Produktion (Herstellung) und Verwaltung.
Hinweise:
Wird die Immobilie - bei einer Betriebs-Aufgabe - Nicht veräußert, so ist für sie der Gemeine Wert (Markt-Wert) im Zeitpunkt der Aufgabe anzusetzen [EStG § 16.(3)S7].
Wird die oder ein Teil der Immobilie privat genutzt, dann ist
Das heißt: wenn für die Immobilie vorher Abschreibungen geltend worden sind - und ihr Buchwert geringer ist als der Gemeine Wert/ Teilwert/ Markt-Wert - dann ist bei Betriebs-Aufgabe oder privaten Nutzungen die ESt zu bedenken.
Bei der Anschaffung einer Immobile stehen deshalb auch strategische, das heißt: langfristige Ziele (und Pläne für mögliche Nutzungen) im Vordergrund.
Private Nutzungen von Teilen einer betrieblichen Immobilien sind als Entnahmen zu behandeln (siehe vor).
Betriebliche/ berufliche Nutzungen von Teilen einer privaten Immobilie sind als Einlagen zu behandeln und mit dem Teilwert anzusetzen [EStG § 6.(1).Nr5].
So, das war das wichtigste zum Beruf-Einstieg und Erwachsen-sein.