Stand: 09. Mai 2022 | dem Verein im Recht zum Wirtschaften
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Jeder Mensch handelt für sich selbst und mit Gemeinschaften.
Bild: Goldene_Regeln Nr. 1 in →Wie das mit den Finanzen ist ( Konsum nie mit Kredit)
Der Mensch kann in unterschiedlicher Form eine Gemeinschaft bilden, unter anderen in Form von dem
Handeln und Entscheiden erfolgen hier schon mehr formal.
Meist in Freizeit erfolgt Lernen und Bildung in den Regeln dazu und zur Vorstufe für Regeln zu
Zum Handeln und Entscheiden formiert sich der Verein im Recht zum Wirtschaften unterschiedlich:
In der Regel formiert sich ein eingetragener Verein (e.V.).
Der Verein wird mit Eintragung Rechtsträger*in.
Handeln und Entscheiden für den Verein führt eine natürliche Person in Vertretung (als Organ, in Prokura als Beauftragte*e usw.) aus.
Handeln im Namen für den und auf Rechnung von dem Verein bedeutet für die*den Handelnde*n: Die Pflicht zur Sorgfalt bei der Verantwortung für fremdes Vermögen (Assets).
Wenn eine natürliche Person im Namen für einen und auf Rechnung von einem Verein handelt, dann ist sie für diese Funktions-Träger*in von:
Funktionsträger*innen werden im Verein bestimmt
Die Herrschaft (Regentschaft), über das Ausüben jeder Funktion zu bestimmen, heißt: Governance. Eine natürliche Person findet sich als Gouverneur*in