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Verein (003, 004)

Vereins-Begriffe Datenblatt

Stand: 09. Mai 2022 | dem Verein im Recht zum Wirtschaften
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Jeder Mensch handelt für sich selbst und mit Gemeinschaften

Der Mensch kann in unterschiedlicher Form eine Gemeinschaft bilden, unter anderen in Form von dem 

Handeln und Entscheiden erfolgen hier schon mehr formal. 

Meist in Freizeit erfolgt Lernen und Bildung in den Regeln dazu und zur Vorstufe für Regeln zu 

Zum Handeln und Entscheiden formiert sich der Verein im Recht zum Wirtschaften unterschiedlich:

In der Regel formiert sich ein eingetragener Verein (e.V.).

Der Verein wird mit Eintragung Rechtsträger*in

Handeln und Entscheiden für den Verein führt eine natürliche Person in Vertretung (als Organ, in Prokura als Beauftragte*e usw.) aus.

Handeln im Namen für den und auf Rechnung von dem Verein bedeutet für die*den Handelnde*n: Die Pflicht zur Sorgfalt bei der Verantwortung für fremdes Vermögen (Assets).

Bild: Verein- Icon 

Wenn eine natürliche Person im Namen für einen und auf Rechnung von einem Verein handelt, dann ist sie für diese Funktions-Träger*in von: 

  1. Einfordern der Mitglieder-Beiträge   
  2. Lernen, Bilden, Ausbildung, Fortbildung, Kultur 
  3. Tätigkeiten für eine Herstellung und/oder mit Abfall  
  4. Einkauf 
  5. Vorsorge und Tätigkeiten zur physischen und geistigen Gesundheit 
  6. Entscheidungen über Investition 
  7. Sorge für Liquidität und Reserven 
  8. (ggf. Steuern), Beiträgen 
  9. Verlust-Ausgleichen, Entscheidungen über Überschuss und Risiko 

Funktionsträger*innen werden im Verein bestimmt 

  • nach bestimmten Regeln und 
  • offen (schriftlich, Abstimmung, Beschluss, Auftrag). 

Die Herrschaft (Regentschaft), über das Ausüben jeder Funktion zu bestimmen, heißt: Governance. Eine natürliche Person findet sich als Gouverneur*in  

  • nach, in der Satzung (= Verfassung) bestimmten, Regeln und
  • offen (schriftlich, Abstimmung, Beschluss).