Background

Kommune, Staat, Staatenbund - Community, Country, Federation (003, 004)

Kommune und Staat (Public Sector) Begriffe Datenblatt

Stand: 09. Mai 2022 | den Begriffen der Welt-Gemeinschaft im Recht zum Wirtschaften
© 2024 Wirtschaftsprüfer Christoph Balk - keine Gewähr bei kostenloser Nutzung

Eine Einheit zum Wirtschaften in einer Kommune, einem Staat oder in einem Staatenbund ist in der Regel eine eigenständige Rechtsträger*in

Jede solche Einheit hat eine Funktion in der 

Bild: Icon für Umsatz und Gemeinschaft, die ihn ermöglicht 

Aufgabe ( Funktion) von Kommune und Staat ist: Den Menschen einen Rahmen zu geben für die freie und faire Beruf-Ausübung, damit sie Umsatz machen und Steuern und Beiträge leisten können.  

Das Gesetz schützt das Individuum

genauso wie die Gemeinschaft 

Kommune, Staat, Staatenbund - Community, Country, Federation (003, 004)

Abbildung: Skizze der Verflechtungen in einem Staat 

Wenn ein Mensch für die Einheit von einer/m Kommune oder Staat handelt, dann führt er für diese eine gewisse betriebliche_Funktion aus. 

Sie ist dann Funktions-Träger*in von: 

  1. Umsatz oder Tätigkeiten zur Veranlagung von Steuern und Beiträgen   
  2. Lernen und Bilden, Ausbildung, Fortbildung, F+E  
  3. Tätigkeiten zur Herstellung und Produktion von Gemeinschafts-Gütern 
  4. Material und Einkauf 
  5. Vorsorge und Schutz für Personal  
  6. Investition 
  7. Finanzen, Liquidität und Reserven 
  8. eigenen Steuern_iSd_AO und Beiträgen 
  9. Verlust-Ausgleichen, Entscheidungen über Überschuss und Risiko 

Bild: Icon für Gemeinschaft und den Umsatz, den sie ermöglicht 

Über das Ausüben einer Funktion entscheidet eine natürliche Person nach gesetzlichen Regeln. 

Die Herrschaft (Regentschaft), über das Ausüben jeder Funktion zu bestimmen, heißt: Governance. Eine natürliche Person hat Governance- Funktion nach gesetzlichen Regeln. 

Die Governance über das Vermögen (Assets) in der Gemeinschaft Kommune oder Staat übt die Exekutive aus. 

Handeln im Namen für die/den und auf Rechnung von Kommune oder Staat bedeutet für die*den Handelnde*n: Die besondere Pflicht zur Sorgfalt beim Tragen der Verantwortung für fremdes Vermögen (Assets).