Stand: 09. September 2020 | der Rechnungslegung für nicht so große Unternehmen
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Abbildung: Wie Stakeholder mit dem Jahres- Abschluss verknüpft (verlinkt) sind
Klientel
Wir erstellen den Jahres- Abschluss für Unternehmen
oder
Zwecke
Kaufleute und Handels-Gesellschaften müssen grundsätzlich** einen Jahres- Abschluss aufstellen, und zwar für folgende Zwecke:
**Ausnahmen bestehen für bestimmte, so genannte kleine Kaufleute [HGB § 241a].
Hinzu kommen natürlich die eigenen Zwecke (und Vorteile) vom Jahresabschluss: mit Finanzen das Unternehmen steuern. Nur dafür braucht es keine Vorschriften wie HGB und EStG für einheitliche Formate.
Umfang
DER Jahresabschluss ist eine Einheit von Dokumenten, die zunächst die Bilanz und die GuV auf 2-3 Seiten bilden [vgl. HGB § 242].
Für eine Gesellschaft ohne persönlich Haftende
Ausnahmen gelten für so genannte:
Für genauere Details zu Bezeichnungen, Größen und Umfang (Standard-Dokumente) zur Finanz- Kommunikation siehe bitte die →Auflistung im Beitrag Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen.
An einem Abschluss sehen Stakeholder vom Unternehmen
Abbildung: (Kern-) Aussagen in einem Jahres- Abschluss
Position und Ziel bestimmen das Format und den Umfang
Abbildung: Übliche Strategien, Instrumente zur Steuerung ( Strg) und Umfänge der Finanz- Kommunikation für jede der →Strategischen Positionen
Wenn wir einen Abschluss erstellen, wollen wir für unserer Klient*innen Passende Formate, Know-how Transfer und Zeitgewinn.
Einfache Finanz-Bericht für die Positionen Start-up und Local Hero*ine
Sie erhalten eine moderne Finanz- Kommunikation zu Beispiel durch
Als Anlage zur Bescheinigung erhalten sie eine nachvollziehbare Cash-flow Rechnung.
Fortgeschrittene Finanz-Berichte je nach Position des Konzerns
Selbstverständlich nach den Wünschen des/der Auftrag Gebenden
um das Reporting zu vereinfachen.
Vergleich hierzu bitte den Tipp unter dem PS im Service →Tipp zur Offenlegung in: Rechnungslegung International Überleiten
Nach den anerkannten Standards
Zum Erstellen befolgen wir den IDW Standard: Grundsatze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (I DW S 7) und die gleich lautende "Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen".
Über die Erstellung ist danach eine Bescheinigung zu erteilen.
Hinweis: Die Bescheinigung darf NICHT als Bestätigung bezeichnet werden, denn der Begriff "Bestätigung" ist gesetzlich für die unabhängige Prüfung belegt (HGB § 322).
Grundfall und Erweiterungen
Erstellung ist a. grundlegend
Der Auftrag zur Erstellung kann erweitert werden um
b. analytische Beurteilungen zur Plausibilität,
c. geeignete Prüfungs-Handlungen,
Abbildung: Illustration zur Definition der Standards für Arten eines Auftrags zur Erstellung: a. ohne Beurteilungen, b. mit Plausibilität-Beurteilungen und c. mit umfassenden Beurteilungen (auf Basis von Prüfungs-Handlungen)
Der grundlegende Fall a. "Erstellung ohne Beurteilung" ist bei uns der häufigste.
Erfüllungsgehilfin ist oft die LKS_GmbH und ihre Mitarbeitenden. Sie gewährleistet mit Maßnahmen zur Qualitäts-Sicherung die Ordnungsmäßigkeit der von ihr geführten Bücher und Aufzeichnungen.
Abbildung: Typische Gliederung im Dokument mit der Bescheinigung und dem von mir verantwortlich erstellten Abschluss im grundlegenden Fall
Die Ergebnisse werden grundsätzlich nur in elektronischer Form ausgeliefert.
Abbildung: Text-Bestand-Teile der Bescheinigung im grundlegenden Fall a. (ohne Beurteilungen)
Die Bescheinigung wird von mir mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet (BGB § 126a).
Um Verwirrung zu vermeiden: Die Bezeichnung "Erstellung" muss man von dem Begriff "Aufstellung" unterscheiden. Aufstellung ist ein im Gesetz definierter Begriff**.
Aufstellung bezeichnet die ureigene, persönliche (vgl. HGB § 245) Pflicht und Verantwortung des Kaufmanns*der Kauffrau beziehungsweise von gesetzlichen Vertreter*innen einer Handels-Gesellschaft,
Die persönliche Verantwortung kann diesen nicht genommen werden kann.
**Vergleiche dazu im HGB die Überschriften zu den §§ 242 und 243 beziehungsweise, für den Konzernabschluss: 290.
Wahlweise einzeln oder in Kombination:
Bücher und Aufzeichnungen
geführt durch die LKS_GmbH
Abschlüsse
oder
erstellt durch den Wirtschaftsprüfer
Steuer-Erklärungen
mit Hilfe der LKS_GmbH in der Gesamt- Verantwortung des steuerberatenden Wirtschaftsprüfers [vgl. StBerG § 3]
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Aufnahme zum →Kontakt