Stand: 26. Juni 2020 | Tax Records und US GAAP / IFRS Accounts
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Abbildung: Länder, in denen die IFRS vorgeschrieben (required) oder zugelassen (permittet) sind, Quelle: www.ifrs.org 26.06.2020
Wer einen einheitlichen Wirtschafts-Raum mit Märkten für faires Wirtschaften will, braucht einheitliche Standards zu Rechnungslegung und Finanzen.
Im Wirtschaftsraum EU leben rund 450 Millionen Menschen** und die EU zielt auf die Übernahme (adoption) und Billigung (endorsement) der IFRS als einheitliches Regel-Werk (Standards) ab***.
** https://europa.eu/european-union/about-eu/figures/living_de#gr%C3%B6%C3%9Fe-und-bev%C3%B6lkerung, Stand: 26.06.2020
***https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/financial-reporting_de, Stand: 26.06.2020
IFRS sind in dem meisten Ländern der Welt vorgeschrieben (required) oder zugelassen (permittet)****.
****https://www.ifrs.org/use-around-the-world/use-of-ifrs-standards-by-jurisdiction/, Stand: 26.06.2020
Deshalb sind Überleitungen von den deutschen Standards (HGB 3. Buch, AO 4. Teil 2. Abschnitt Mitwirkungspflichten) notwendig für Unternehmen, die international eine einheitliche Finanz- Kommunikation mit ihrer Kundschaft und anderen Stakeholdern haben oder zukünftig haben wollen.
Anmerkung: Neben IFRS sind auch US GAAP international bedeutsam. Die Prinzipen beider Standards sind ähnlich.
Im einfachsten Fall erstellen wir für einen Abschluss die Überleitung auf internationale Rechnungslegung ( IFRS, US GAAP) mit MS Excel wie in der neben stehenden Abbildung skizziert.
Dadurch erhält unser*e Klient*in:
Abbildung: Schema der Überleitung von deutscher auf Internationale Rechnungslegung
Abbildung: Schema zur Erweiterung der Buchführung für internationale Rechnungslegung
Jeder Abschluss basiert auf der Buchführung und sie ergänzende Aufzeichnungen.
Wer auf Internationale Rechnungslegung ( IFRS, US GAAP) laufend umstellen will, muss deshalb die Buchführung & Aufzeichnungen erweitern.
Einmalige oder einmal jährliche Überleitungen machen nur Sinn
Am Ende des Übergangs oder der Umstellung ist die Buchführung erweitert
um zusätzliche
Internationale Standards sind mehr ein Konzept zum Controlling als für die Buchführung.
Das heißt:
Abbildung: Üblicher Ablauf in einem Projekt zur Umstellung auf internationale Rechnungslegung
Abbildung: Gliederung der Abschnitte im Dritten Buches im HGB
Bei der Offenlegung kann
Wird ein Konzern- Abschluss offen gelegt [HGB § 328.(1)], dann braucht ein darin einbezogenes Unternehmen die Vorschriften
- unter bestimmten Voraussetzungen - nicht anzuwenden [HGB § 264.(3)].
Benötigen Sie zeitliche und/oder fachliche Ressourcen für Überleitungs-Rechnungen oder Umstellungs-Projekte, dann Schreiben Sie uns oder rufen uns an →Kontakt Rheinberg.